Auszug - - Entwurf des Bebauungsplans XVI-85 nebst Begründung - Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung zum Bebauungsplan XVI-85 im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin, Ortsteil Grünau
- Frau Dr. Jung erläutert den B-Plan (betrifft Gelände zwischen der Regattatribüne und dem Sportgebäude, hinterer Teil ist TWSZ III auf Verlangen der Wasserbehörde; Sicherung der Nutzung „Wassersport“ ist nur über B-Plan möglich, keine großen Entwicklungsmöglichkeiten bei vorhandener Dimensionierung; gute Zusammenarbeit mit dem Sportamt bei dieser schwierigen Thematik; Konflikt mit SenStadt um den im FNP geforderten durchgängigen Ufergrünzug, der wegen Behinderung der Sportnutzung aber nicht möglich ist; daher Begehbarkeit des Ufers in drei Abschnitten: 1. Regattatribüne – zu den Öffnungszeiten 2. öffentlicher Park / Wald 3. freie Fläche neben Regattagelände, Liegewiese wollte Sportamt nicht haben, Zaunziehung vom Ufer, Weg muss gebaut werden und sicher sein; private Interessenten hätten gern Zulassung von höherwertigerer Bebauung gesehen, auch private Wassersportvereine wollten ihre Grundstücke gern vermarkten; Erlaubnis von Wohnungsbau hätte nicht homogene Nutzung und Gefahr von Klagen gebracht - Herr Welters fragt, ob in der Rechtsfestsetzung die Unklarheiten beseitigt werden, die bestehen; z.B. wird auf S. 17 ein Entsorgungskonzept gefordert, die Präzisierung auf S. 24 geht aber nicht darauf ein; Klarstellung von SenSport fehlt ebenfalls; Einforderung eines vom Wasser abgetrennten Uferwegs ist offen; ÖPNV-Anbindung sollte in der Zustandsbeschreibung deutlicher hervorgehoben werden (BA nimmt Hinweise auf und wird sie entsprechend redaktionell nach Rechtsprüfung berücksichtigen) - Herr Durinke fragt nach der baulichen Ausnutzung für alle Grundstücke (ja, reduziert aber keine Nutzung, 45 % der nutzbaren Fläche geht in Baukörper rein, GRZ 0,3 macht vertretbare Lösungen möglich, Parkplätze können auf den Grundstücken errichtet werden - Abstimmung 14/0/0 (einstimmig beschlossen) Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 02.07.2008 abschließend beraten und empfiehlt der BVV einstimmig (14:0:0) die Annahme der Vorlage des Bezirksamtes in der ungeänderten Fassung. Die
Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen: 1. den
Entwurf des Bebauungsplans XVI-85 im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Grünau
vom 15. Oktober 2007 (Anlage 1 des BA-Beschlusses 226/08) und die Begründung
vom Februar 2008 nach § 6 Abs. 3 AGBauGB (Anlage 2 des BA-Beschlusses 226/08). Dieser Beschluss schließt Änderungen und Ergänzungen ein, die die
Grundzüge der Planung nicht berühren. 2. den
Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplans XVI-85 (Anlage
3 des BA-Beschlusses 226/08) nach § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG. Abstimmungsergebnis: dafür: 14 dagegen: 0. Enthaltung: 0. |
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