Auszug - Radverkehr Josef-Nawrocki-Straße  

 
 
29. (öfftl.) Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Mi, 04.06.2008 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 21:30 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Köpenick, United Games of Nations-Zimmer, (Raum 106)
Ort: Alt-Köpenick 21, 12555 Berlin
VI/0623 Radverkehr Josef-Nawrocki-Straße
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90GrüneStaV
Verfasser:Axel W. Sauerteig 
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung

Sauerteig: stellt Änderungsantrag vor:

Herr Sauerteig: stellt Änderungsantrag vor:

Das Bezirksamt wird ersucht, zu prüfen, ob bzw. unter welchen Bedingungen die Josef-Nawrocki-Straße als Verkehrsberuhigter Bereich (§42 Abs.4a StVO) ausgewiesen und in diesem Zuge auch der Radverkehr in der Straße entgegen der Einbahnstraßenrichtung zugelassen werden kann.

Begründung: Neben der im Ursprungsantrag genannten Begründung zum Radverkehr entgegen der Einbahnstraßenrichtung ist in der Josef-Nawrocki-Straße der erhöhte Parksuchverkehr, das „wilde“ Abstellen von PKW und die damit einhergehenden Probleme für die übrigen Verkehrsteilnehmer zu nennen. Besonders bei schönem Wetter und an den Wochenenden ist ein hoher Besucherstrom (Erholungssuchende und Touristen) zum Müggelpark, Spreetunnel, Gaststätten usw. zu beobachten, insbesondere auch viele Besucher mit mobilem Gerät, neben den Radfahrern viele Familien mit Kinderwagen, Kinder mit Radrollern, Inlineskater, Rollstuhlfahrer. Da zahlreiche Besucher mit dem PKW anreisen und es nur beschränkte Stellplätze in der Straße gibt kommt es zum „wilden“ Parken und die Fußgänger werden dadurch im besonderen Maße behindert, so dass sie die Gehwege nicht erreichen bzw. die Gehwege zu geparkt sind und dadurch auch die Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer die Fahrbahn nutzen müssen.

Aus diesen Gründen ist hier Handlungsdruck vorhanden.

Unser gemeinsamer Lösungsvorschlag mit dem Bürgerverein Friedrichshagen geht dahin, hier einen Verkehrsberuhigten Bereich einzurichten. Dadurch könnte der Straßenraum besser genutzt werden. Die örtlichen Voraussetzungen zur Einrichtung eines Verkehrsberuhigten Bereiches, überwiegende Erschließungs- und Aufenthaltsfunktion der Straße, sind gegeben. Die Umgestaltung der Straße sollte unserer Auffassung nach erst Versuchsweise erfolgen, z.B. durch Aufstellung von Pollern um Stellplatzbereiche einzurichten bzw. Bereiche frei zu halten. Erst wenn die praxiserprobte optimale Straßenraumaufteilung erreicht ist, könnte eventuell eine bauliche Umgestaltung erfolgen.

Zu gewährleisten ist auch weiterhin, dass der Versorgungs- und Lieferverkehr möglich bleibt.

Herr Förster: man sollte Verein zuladen, Frau Strachwitz habe ihm was anderes erzählt.

Herr Durinke: könne mit Begründungstext mitgehen.

Herr Twirdy: Ist Fragestellung an Tiefbauamt, Prüfung Radverkehr würde wahrscheinlich negativ ausgehen, ebenso bei Verkehrsberuhigten Bereich.

Herr Abu Bakr: Dafür müsse man Verkehr absichtlich behindern, das Tiefbauamt müsse Maßnahmen ergreifen, die eventuell Kosten nach Straßenausbaubeitragsgesetz nach sie zögen, es gebe auch ausgewiesene Parkflächen.

Herr Leiß: die Ausweichstrecke sei keine dreißig bis fünfzig Meter entfernt, warum dann dieser Antrag?

Frau Schmitz: Parkplatzflächen würden gegen Radverkehr ausgespielt, das sei ein Abwägungsprozess.

Herr Schild: signalisiert Zustimmung zum Antrag, ,,mich interessiert der Schlussbericht.“

Herr Sauerteig: Das Bezirksamt muss sich allein auf Grund der dort eklatanten Unfallgefahr mit dem Thema befassen.

Abstimmung  über Änderungsantrag: abgelehnt mit 2/ 10/ 3.

Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:

Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:

 

Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 04.06.2008 abschließend beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich (2:10:3) die Ablehnung des Antrages.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:    2          dagegen: 10      .Enthaltung:       3.


 
 

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