Auszug - SM 828 - Stephanus-Stiftung - Sozialpädagogische Gruppenfahrt
Das BA begründet, dass
aus rechtlicher und fachlicher Hinsicht eine Eingliederungshilfe nach dem SGB
XII Vorrang vor einem Antrag auf Sondermittel habe. Man werde dies dem
Antragsteller nahe bringen. Nachdem daraufhin eine Vertagung abgelehnt wird,
wird der Antrag selbst mit 0:8:4 Stimmen abgelehnt. Es wird folgende Stellungnahme beschlossen: Der SM-Antrag wird abgelehnt. Abstimmungsergebnis: dafür: 0. dagegen: 8. Enthaltung: 4. |
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