Auszug - Zustimmung zur Ausbauvariante für den Ausbau des Groß-Berliner Damms im Abschnitt zwischen Sterndamm und Segelfliegerdamm
Herr Hölmer bedankt sich für die unkonventionelle Weise des Ausschusses, die BA-Vorlage noch vor der Beschlussfassung im Bezirksamt zu behandeln. Das Rechtsamt hat bei der Durchsicht der Vorlage Detailänderungen empfohlen, die nicht gravierend sind. Die Notwendigkeit und die Schnelligkeit des Vorhabens ist geboten. Es gibt eine Zusage von GA-Mitteln durch SenWirtschaft in Höhe von 80%. Die restlichen 20% werden über das StrABG veranlagt. Herr Welters merkt an, dass die Einwender nicht den Grundstücken zugeordnet sind. Dies erschwert die Abschätzung für ihn wie gewichtig die Einwendungen für das Gesamtvorhaben sind. Herr Papst (BA): Die Zuordnung ergebe ein datenschutzrechtliches Problem. Es kann aber gesagt werden, dass 4 von 6 Einwendungen von Grundstückseigentümern mit niedrigen Beiträgen nach StrABG kamen. Herr Welters stellt fest, dass es mit der Maßnahme zwar zu einer Verbesserung der Erschließung, allerdings zu einer Verschlechterung der Wohnqualität und damit einhergehend einer Wertminderung kommt. Diese Einwendungen wurden nicht berücksichtigt. Frau Löbel: Das Planfeststellungsverfahren begründet den Bedarf aus den Verkehrsbedürfnissen. Der Ausbau der Straße erzeugt keinen zusätzlichen Verkehr. Herr Hölmer: Dies ist ein Problem des Gesetzgebers. Herr Welters stellt die Frage, ob die GA-Mittel zur Abmilderung der Verschlechterung der Wohnqualität aufgewendet werden. Herr Papst: Die Lärmschutzmaßnahmen werden aus den GA-Mittel bezahlt. Herr Schild fragt, ob alle Eigentümer das Informationsschreiben bekommen haben und die Möglichkeit hatten, Einwendungen zu machen. BA bejaht dies. Herr Schild merkt an, dass in der Vorlage unterschiedliche Höhen des umlagefähigen Beitrags berechnet werden. Er fragt, nach den Gehwegüberfahrten. BA: Die meisten Eigentümer wollen Gehwegüberfahrten haben, müsse diese allerdings selbst bezahlen. Frau Meißner merkt an, dass der Querschnitt der Straße im Planfeststellungsbeschluss festgesetzt wurde. Sie fragt nach dem Problem der kostengünstigsten Variante und ob es eine Prüfung von anderen Alternativen z.B.: Flüsterasphalt gegeben habe. Des Weiteren stellt sie die Frage, ob in der Gesamtkostenberechnung bereits der Anstieg von Baukosten inbegriffen ist, da es in den letzten Monaten zu Kostensteigerungen im Baubereich gekommen ist. Herr Papst: Die Verwaltung ist zur Wirtschaftlichkeit verpflichtet. Dies begrenzt die Alternativen. Flüsterasphalt (OPA = Offenporiger Asphalt) macht zum normalen Asphalt einen Unterschied von 3 dB und ist zwischen 30 und 40 % teurer. Die Nutzungsdauer liegt aber nur bei 5 Jahren bei der Schallminderung. Das heißt, dass die Kosten dem Nutzen in keinem Verhältnis gegenüber stehen. Der endgültige Kostenrahmen ist Mitte Mai absehbar. Bisher liegen die Koste aber immer noch im Rahmen der Bauplanungsunterlage (BPU). Herr Sauerteig fragt ob die Lichtsignalanlagen entsprechend der Rudower Chaussee angepasst werden, da diese bisher nur Schutzrohrtrassen vorsehen. Herr Papst: Es gibt keine Vorrüstung für die Straßenbahn, allerdings eine Leerverrohrung um eine nachträgliche Versorgung zu ermöglichen. Abstimmungsergebnis: 13/1/1 Lt. Protokollkontrolle der 27.
Sitzung: Herr Nock: übergibt Nachtrag zum TOP 4.1, S. 5 „ Herr Nock: fragt nach verkehrstechnischen Ausführungen bzw. Verkehrsleitungen Antwort BA: · Fußgängerüberwege alle ohne Zebrastreifen – gefahrlose Querung im Bereich der LSA möglich · LSA werden im Bereich Groß-Berliner-Damm/Pilotenstr. und Groß-Berliner-Damm/Nieberstr. eingerichtet · Busverkehr in Richtung Baumschulenweg wird über die Pilotenstraße geführt · Busverkehr in Richtung Bhf. Schöneweide wird über Nieberstraße geführt“ Ende Nachtrag. Es wird folgender Beschluss gefasst: Abstimmungsergebnis: dafür: 13. dagegen: 1. Enthaltung: 1. |
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