Auszug - Entwicklung des Bahnverkehrs in Treptow-Köpenick
Beantwortung durch Herrn BzStR Hölmer: Unserer Bitte folgend, hat uns die DB Infrastruktur Netz Folgendes mitgeteilt: Zu 1: Ausbaustrecke Berlin - Frankfurt/Oder Die Planung beläuft sich auf eine Maximalgeschwindigkeit von 160 km/h. Sie ist in mehreren Einzelabschnitten unterschiedlich weit fortgeschritten. S-Bahn-Strecke Spandau – Flughafen Berlin-Schönefeld Im Bereich Schöneweide wird die Grunderneuerung der S 9 geplant (u. a. Neubau der Eisenbahnüberführung Sterndamm). Zu 2: Das Erfordernis von Lärmschutzmaßnahmen wird nach den geltenden Gesetzlichkeiten separat für jeden der o. g. Planungsabschnitte geprüft. Zu 3: Die Notwendigkeit zur Durchführung von Planrechtsverfahren regelt sich nach § 18 AEG. Nach derzeitigem Kenntnisstand sind für alle unter Pkt. 1 genannten Abschnitte Planrechtsverfahren vorgesehen. Zu 4: Ja, das ist innerhalb des Planrechtsverfahrens für den Geltungsbereich der 16. BlmSchV sichergestellt. Zu 5: Im Gesamtkonzept zur Lärmsanierung sind folgende Bereiche zur detaillierten Untersuchung festgeschrieben: nach Anlage 1 (bereits in Bearbeitung) an der Strecke 6126 Saarmund - Berlin-Eichgestell (Südlicher Berliner Außenring): Ortslage Altglienicke und nach Anlage 3 (zur Bearbeitung vorgesehen) an der Strecke 2126 Saarmund - Berlin-Eichgestell (Südlicher
Berliner Außenring): Ortslage Altglienicke/Stadtgrenze zu Schönefeld und um das
Grünauer Kreuz und an der Strecke 6142 Abzweig Berlin-Treptow - Görlitz: Ortslagen Baumschulenweg, Niederschöneweide/Johannisthal um das Grünauer Kreuz im Berliner Teil von Eichwalde. An der Strecke 6080 Eichgestell – Biesdorfer Kreuz Nord:
Ortslage Wuhlheide und an der Strecke 6153 Berlin-Ostbahnhof - Guben: Ortslage Wuhlheide, westlich des Bf Köpenick bis Friedrichshagen und Ortslage Wilhelmshagen. Sollten an der Strecke 6153 Überschneidungen von Lärmvorsorgeansprüchen der Ausbaustrecke Berlin - Frankfurt/Oder mit Ansprüchen aus den o. g. Lärmsanierungsbereichen auftreten, werden die Lärmschutzmaßnahmen grundsätzlich nach den anspruchsvollen Vorsorgekriterien der 16. BImSchV gestaltet. Zu 6: Im Lärmsanierungsprogramm des Bundes sind auf Basis des Verkehrsaufkommens aus dem Jahre 2003 alle Abschnitte erfasst, an denen an der Wohnbebauung eine Überschreitung des Nachtgrenzwerts der Lärmsanierung zu erwarten war. Außer den in Pkt. 5 unter den Anlagen 1 und 3 erwähnten gibt es im Bezirk Treptow-Köpenick keine weiteren Sanierungsbereiche, für die diese Kriterien zutreffen würden. Es ist vorgesehen, das Lärmsanierungsprogramm im Fünf-Jahres-Rhythmus an die Entwicklung des Verkehrsaufkommens anzupassen. Das Gesamtkonzept der Lärmsanierung mit allen Sanierungsbereichen und -kriterien ist im Internet zu finden unter www.bmvbs.de >>Verkehr>>Schiene>>Lärmschutz Sollten noch Fragen zur Lärmsanierung bzw. zur Verkehrslärmschutzverordnung offen geblieben sein, werden diese gern vom Bahn-Umwelt-Zentrum, Herrn Achim Naujokat (Tel. 030 297 56536), entgegen genommen. Die Bahn hofft, mit ihren Informationen zur Entwicklung des Bahnverkehrs im Bezirk Treptow-Köpenick geholfen zu haben. Der BzV stellt die Beantwortung der Großen Anfrage fest. |
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