Auszug - Kampf der Verwahrlosung - Bekämpfung Graffiti-Schmierereien  

 
 
11 (öfftl.) Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Grünflächen und Immobilienwirtschaft
TOP: Ö 5.2
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Grünflächen und Immobilienwirtschaft Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Do, 29.11.2007 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 19:30 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow Kleiner BVV-Saal, Raum 217
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
VI/0499 Kampf der Verwahrlosung - Bekämpfung Graffiti-Schmierereien
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUUmGrIm
Verfasser:Artur Fütterer 
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung

Herr Weser verweist nochmals auf die vorliegende Begründung

Herr Weser verweist nochmals auf die vorliegende Begründung.

Herr Leiss stellt die Frage nach den Kosten aus der Sicht des BA.

Herr Schneider: Der Antrag ist so nicht umsetzbar. Wenn es sich um Sachbeschädigungen  handelt müssen diese zur Anzeige gebracht werden.

Herr Ibsch fragt nach der konkreten Zahl von fällen und ihren Schwerpunkten sowie dem Umgang damit bisher.

Herr Schneider kann keine genauen Zahlen nennen, nennt als Beispiel den Fußgängertunnel Schöneweide, der bisher etwa 15 000 Euro für Beseitigung von Graffiti kostete, insgesamt ginge es um eine geschätzte Summe jenseits der 100 000 Euro.

Herr Weser verweist auf Äußerungen von Innensenator Körting zur positiven Wirkung bei der Beseitigung von Graffiti.

Herr Erxleben schildert Probleme bei der Erfassung und Dokumentation aus eigener Kenntnis eines MAE-Projektes 2005 im Bezirk und die immer wiederkehrenden Schmierereien im Tunnel Schöneweide. Insofern sei der Antrag nicht durchsetzbar.

Herr Schneider unterstreicht, dass der Streit um die Art der Graffiti nicht geklärt sei. Das BA sei auch nicht der verlängerte Arm der Polizei, die natürlich bei verfassungsfeindlichen Zeichen wie dem Hakenkreuz eingreifen muss.

Herr Groos appellierte an die Antragsteller, realistischer an diese Frage heranzugehen und sieht in Graffiti überwiegend eine Zeiterscheinung, die man nicht in den Griff bekommen könne durch Zwangsmaßnahmen.

Frau Borkenhagen: Wenn in der BVV Verwaltungshandeln angeregt werden soll, dann geht dieser Antrag darüber hinaus.

Herr Paul sieht das Problem in der ungeklärten Frage der Beseitigung.

Herr Weser stimmt Herrn Schneider in der differenzierten Bewertung der Graffiti zu. Die Kosten der Beseitigung müssten vom Senat übernommen werden.

Herr Thuge schildert eigene Erfahrungen mit Graffiti an der Abteibrücke und dem Denkmal für die Opfer der Blutwoche, die er anzeigte und die dann problemlos schnell  beseitigt wurden.

Herr Durinke unterstreicht, dass die Beseitigung der Knackpunkt ist. Das dafür der Senat in die Verantwortung zu nehmen wäre sei ihm aber neu.

Abstimmung: 1/9/1, d.h., Ablehnung empfohlen

 

Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:

Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:

 

Der Ausschuss für Umwelt, Grünflächen und Immobilienwirtschaft hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 29.11.2007 abschließend beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich (1:9:1) die Ablehnung des Antrages:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, bei Graffiti-Schmierereien an öffentlichen, bezirkseigenen Gebäuden und Einrichtungen im Bezirk Treptow-Köpenick, diese zu dokumentieren, den zuständigen Stellen anzuzeigen und unverzüglich zu beseitigen.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:                            1.              dagegen:              9.              Enthaltung:              1.


 
 

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