Auszug - Entwurf Sportanlagenordnung überarbeiten  

 
 
13. (ordentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung
TOP: Ö 12.13 Beschluss:284/13/07
Gremium: BVV Treptow-Köpenick Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Do, 22.11.2007 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 22:10 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow, BVV-Saal, Raum 218/217
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
VI/0312 Entwurf Sportanlagenordnung überarbeiten
   
 
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:284/13/07
 Ursprungaktuell
Initiator:Linke.PDSBA, BürgBildSport
Verfasser:Karin KantSimdorn, Svend
Drucksache-Art:AntragSchlussbericht in MdV

Frau Klinger begründet die Ausschussempfehlung

Frau Klinger begründet die Ausschussempfehlung. In intensiver Beschäftigung mit dem Antrag, wie man an der Beratungsfolge erkennen kann, hat der Ausschuss die vorgelegte geänderte Fassung in enger Zusammenarbeit mit der MBR (Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus) erarbeitet. Die Verankerung eines entsprechenden Abschnitts zur Nichtakzeptanz von Fremdenfeindlichkeit, Rechtextremismus und Gewalt ist nur konsequent, wenn man das starke Engagement des Bezirkes für Demokratie und Toleranz beachtet und sich der unschönen Ereignisse in Altglienicke erinnert. Es wird um Zustimmung gebeten.

Aussprache:

Herr M. Schmidt: Der eingebrachte Antrag der Linksfraktion ist gut und hat zum Ziel, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus, Gewalt und Sexismus von den Sportanlagen zu verbannen. Das Thema darf nicht auf Grund des schon angesprochenen Ereignisses in Altglienicke auf den Fußball oder nur auf die Zuschauer reduziert werden. Es geht hier um alle Sportanlagen. Wer diskriminierende T-Shirts, Sticker etc. trägt, muss auch die Konsequenzen tragen, denn er soll dann von der Sportanlage entfernt werden. Die gute enge Zusammenarbeit mit der MBR hat bereits die Ausschussvorsitzende genannt. Auch das Bezirksamt hat keine Einwände gegen die vorgeschlagenen Änderungen. Die Ablehnung der Beschlussempfehlung durch den Vertreter der NPD im Ausschuss habe man erwartet. Erstaunt zeigte man sich jedoch über die Begründung dafür, die da hieß, dass man mit dieser Beschlussempfehlung 50 % der Sportlerinnen und Sportler von den Sportanlagen fernhalten würde. Wie die NPD zu dieser Auffassung komme, kann nicht nachvollzogen werden. Alle demokratischen Parteien sollten der Empfehlung des Ausschusses folgen.

Herr Voigt: Die Probleme fangen schon mit der Definition betreffender Kleidung und Zahlencodes an. Wer trägt alles Anzüge von Hugo Boss, mit dem Doppel-ss im Namen und der Ausstatter der Wehrmacht und Waffen-SS gewesen ist? Antrag und Beschlussempfehlung überschreiten die Kompetenzen des Bezirkes und werden deshalb aus grundsätzlichen Erwägungen von der NPD-Fraktion abgelehnt. Ein Bezirks ist nicht dazu da, eine Sportanlagenordnung strafrechtlich zu normieren. Das Strafrecht unterliegt nach dem Grundgesetz der Zuständigkeit des Bundes. Die Absicht, anhand von Kleidungsstücken mögliche Straftatbestände ahnden zu wollen, öffnet der Willkür Tür und Tor. Offensichtlich gehe es den Antragsstellern darum, Personen mit nationaler Einstellung zu diskriminieren und ihre Menschenwürde abzusprechen. Zu den Persönlichkeitsrechten gehört es auch, dass man unabhängig von seiner Kleidung an Sportveranstaltungen teilnehmen kann. Es kann nicht Aufgabe von Übungsleitern sein, Personen von Sportstätten zu verweisen, die Kleidungsstücke tragen, die irgendwelchen Postkommunisten in dieser BVV nicht in den Kram passen. Zitat von Prof. Lutz Hieber aus der Hannoverischen Allgemeinen Zeitung: Modeentwicklungen sind mit Einstellungen verbunden. Wenn sich Einstellungen ändern, ändern sich auch Modestile. Modeentwicklungen können also etwas sehr emanzipatorisches sein. Beispiele sind Töchter und Söhne, die sich anhand von Kleidung gegen Eltern auflehnen. Das ist wichtig, da sich Gesellschaft nur so weiter entwickeln kann. Demnach kann man Mode unter bestimmten Gesichtspunkten zwar kritisieren, aber nicht verbieten. In der DDR wurden Leute nur deshalb eingesperrt, weil sie T-Hemden trugen, wo die Freiheitsstatur oder amerikanische Flagge abgebildet war. Solche Kleidungsverbote sind Kennzeichen eines diktatorischen Systems und grundgesetzwidrig. Im Übrigen tue man auch den Übungsleitern keinen Gefallen und deren Entscheidungen werden von der eigenen Weltanschauung abhängig sein. Damit wäre es Willkür.

BzStR Herr Simdorn: Er müsse Herrn Voigt in 2 Punkten berichtigen, da er hier schlicht die Unwahrheit gesagt habe. In der Diskussion im Ausschuss ging es nicht um die Intention des Antrages sondern um die Durchsetzbarkeit. 1. Das Bezirksamt hat sehr wohl Möglichkeiten, diesen, er wolle es jetzt mal Verhaltenskodex nennen, in die Stadionordnungen einzubringen, in dem die Vereine dazu aufgefordert werden. 2. Gehört die Verweisung von Sportanlagen und die Verhängung des Hausverbotes nicht zum Strafrecht. Hier kommt das Hausrecht zur Anwendung, welches mitnichten mit Straftatbeständen belegt ist.

Herr Blohm: Der Stadtrat habe ihm aus der Seele geredet und insofern werde er dies nicht wiederholen. Gott sei Dank sei man noch nicht soweit, dass Gewaltverherrlichung eine Modesache ist und im Übrigen habe allein Herr Voigt von der Absprechung der Menschenrechte gesprochen.

Frau Kappel: Sie ist sehr froh über die mehrheitlich beschlossenen Beschlussempfehlung des Ausschusses. Anfänglich sahen einige Ausschussmitglieder keine Zuständigkeit für den Ursprungsantrag. Sie danke deshalb sehr Herrn Schmidt von der SPD-Fraktion für die sehr gute Zusammenarbeit bei der Erarbeitung der jetzt der BVV vorliegenden Fassung. Sicher geben sich Vereine und ihre Mitglieder oft unpolitisch. Die Äußerungen von Herrn Voigt geben die Möglichkeit, auch die Vereine dahingehend wachzurütteln, dass sie über sich und ihre Veranstaltungen nachdenken. Ein Beschluss gibt den Vereinen auch Rückhalt für die nötigen Reaktionen auf nicht tolerierbares Verhalten. Der Bezirk Treptow-Köpenick ist kein Forum für Gewalt, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus, Antisemitismus oder Sexismus.

Abstimmung (Rücküberweisung): Mit 3 Dafürstimmen wird die Überweisung mehrheitlich abgelehnt.

Abstimmung (Beschlussempfehlung): Mit 49:3:0 wird die Beschlussempfehlung angenommen. Damit ist der Antrag der Linksfraktion i.g.F. beschlossen.

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, in allen Sportanlagenordnungen des Bezirks folgenden Passus aufzunehmen:

 

Verboten ist den Nutzerinnen und Nutzern, Besucherinnen und Besuchern der Sportanlagen

a)    die Darstellung oder Verherrlichung von rechtsextremistischem, rassistischem, antisemitischem oder anderweitig diskriminierenden Gedankengut. Darunter fällt beispielsweise die Leugnung des Holocaust, die Beleidigung von Personen, insbesondere aufgrund ihrer Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Hautfarbe, ihrer religiösen Überzeugung oder ihrer sexuellen Orientierung.

b)   Fahnen, Transparente, Aufnäher oder Kleidungsstücke zu tragen bzw. mitzuführen, deren Aufschrift geeignet ist, Dritte aufgrund ihrer Herkunft, Religion, Geschlecht oder sexuellen Orientierung zu diffamieren oder deren Aufschrift Symbole verfassungsfeindlicher Organisationen zeigen. Dazu zählen auch Zahlen- oder Buchstabenkombinationen, die die Haltung des Trägers deutlich machen.

c)    Kleidungsstücke zu tragen oder mitzuführen, deren Herstellung, Vertrieb oder Zielgruppe nach allgemein anerkannter Ansicht im rechtsextremen Umfeld anzusiedeln sind.

Ein Verstoß wird mit sofortigem Verweis der betreffenden Person von der Sportstätte und ggf. mit Hausverbot geahndet.

Die Mieter der Sportanlage sind gehalten, auf die Einhaltung dieser Klausel zu achten. Sofern dies nicht geschieht, kann der Nutzungsvertrag gekündigt werden.

 

Begründung: Unser Bezirk steht für Demokratie und Toleranz. Diese Werte gelten uneingeschränkt auch auf unseren Sportanlagen. Sportanlagen dürfen nicht als Forum für Gewalt, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus, Antisemitismus oder Sexismus missbraucht werden.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:                49.       dagegen:           3.         Enthaltung:        0.


  Beschluss: 22.11.2007 BVV Treptow-Köpenick ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Mit Terminverzug am 03.03.2009 realisiert Verantwortlich:
BA, BürgBildSport  
Sachbearbeiter/-in: (alle)  
Termin: 14.12.2007  
Vermerk:

Realisierung:

Realisierung:

03.03.09 SB VI-27 lfd. Nr. 1912

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/-in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Schriftliche Anfragen (ehemals Kleine)