Auszug - Anträge zum 3. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz  

 
 
13. (ordentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung
TOP: Ö 9.2
Gremium: BVV Treptow-Köpenick Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 22.11.2007 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 22:10 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow, BVV-Saal, Raum 218/217
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
VI/0470 Anträge zum 3. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Kolja Bartsch 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage

Beantwortung durch Herrn BzStR Simdorn:

Beantwortung durch Herrn BzStR Simdorn:

Da dem Bezirksamt nicht bekannt sein kann, wie viele Bürgerinnen und Bürger tatsächlich betroffen sein könnten, gibt es spezielle Informationsveranstaltungen nicht. Die Bürgerämter informieren auf Nachfrage aber über die Zuständigkeiten und Möglichkeiten zur Antragsstellung.

Eine fachliche Beratung erhalten die Bürgerinnen und Bürger im Bezirk Tempelhof-Schöneberg beim Landesamt für Gesundheit und Soziales, Marienfelder Allee 60-66. Das Landesamt Gesundheit und Soziales ist die für die Antragsbearbeitung zuständige Behörde für ganz Berlin.

Die Antragsformulare werden in allen Bürgerämtern des Bezirkes ausgegeben.

Die ausgefüllten Anträge werden auch durch die bezirklichen Bürgerämter angenommen und an das zuständige Landesamt geschickt.

5 Anträge wurden bisher direkt in den Bürgerämtern abgegeben. Die Anzahl der von den Bürgerämtern Treptow-Köpenicks ausgegebenen und dann direkt an das Landesamt gesendeten Anträge kann nicht ermittelt werden.

Die Zahl der Anspruchsberechtigten kann nicht verifiziert werden.

Aussprache:

Herr Bartsch: Vor einigen Tagen hat das Landesamt selbst mitgeteilt, dass mit ca. 13.000 Anträgen für ganz Berlin zu rechnen sei. Ist durch ein Herunterbrechen dieser Zahl durch das Landesamt eine Aussage zur Anzahl für Treptow-Köpenick möglich? Hat das Bezirksamt die Absicht mittels Publikationen die Bürgerinnen und Bürger zu informieren.

Herrn BzStR Simdorn: Seinen Informationen nach ist ein Herunterbrechen der genannten und nur geschätzten Zahl auf die Bezirke nicht möglich. Zur 2. Frage: Die Absicht besteht bisher nicht. Da es sich hier um ein Bundesgesetz handelt, haben auch die entsprechenden Stellen der Bundesregierung darüber informiert, wie auch jeder dies in den Medien feststellen konnte. Wenn dennoch bezirklicher Bedarf bestehe, müsse über die Form nachgedacht werden. Er hätte z. B. Probleme, die Empfänger für einen evtl. erarbeiteten Flyer zu verifizieren. Vielleicht sollte man in der AG Gedenkkultur darüber reden.

Herr Bartsch: Vielleicht könnte man in einer der nächsten Ausgaben des Rathausjournales in einem Beitrag inhaltlich und zur Antragsbearbeitung informieren.

Der BzVV stellt die Beantwortung der Großen Anfrage fest.


 


 
 

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