Auszug - Anträge zum 3. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz
Beantwortung durch Herrn BzStR Simdorn: Da dem Bezirksamt nicht bekannt sein kann, wie viele Bürgerinnen und
Bürger tatsächlich betroffen sein könnten, gibt es spezielle
Informationsveranstaltungen nicht. Die Bürgerämter informieren auf Nachfrage
aber über die Zuständigkeiten und Möglichkeiten zur Antragsstellung. Eine fachliche Beratung erhalten die Bürgerinnen und Bürger im Bezirk
Tempelhof-Schöneberg beim Landesamt für Gesundheit und Soziales, Marienfelder
Allee 60-66. Das Landesamt Gesundheit und Soziales ist die für die Antragsbearbeitung
zuständige Behörde für ganz Berlin. Die Antragsformulare werden in allen Bürgerämtern des
Bezirkes ausgegeben. Die ausgefüllten Anträge werden auch durch die bezirklichen Bürgerämter
angenommen und an das zuständige Landesamt geschickt. 5 Anträge wurden bisher direkt in den Bürgerämtern abgegeben. Die
Anzahl der von den Bürgerämtern Treptow-Köpenicks ausgegebenen und dann direkt
an das Landesamt gesendeten Anträge kann nicht ermittelt werden. Die Zahl der Anspruchsberechtigten kann nicht verifiziert
werden. Aussprache: Herr Bartsch: Vor einigen Tagen hat das Landesamt selbst mitgeteilt,
dass mit ca. 13.000 Anträgen für ganz Berlin zu rechnen sei. Ist durch ein
Herunterbrechen dieser Zahl durch das Landesamt eine Aussage zur Anzahl für
Treptow-Köpenick möglich? Hat das Bezirksamt die Absicht mittels Publikationen
die Bürgerinnen und Bürger zu informieren. Herrn BzStR Simdorn: Seinen Informationen nach ist ein Herunterbrechen der
genannten und nur geschätzten Zahl auf die Bezirke nicht möglich. Zur 2. Frage:
Die Absicht besteht bisher nicht. Da es sich hier um ein Bundesgesetz handelt,
haben auch die entsprechenden Stellen der Bundesregierung darüber informiert,
wie auch jeder dies in den Medien feststellen konnte. Wenn dennoch bezirklicher
Bedarf bestehe, müsse über die Form nachgedacht werden. Er hätte z. B.
Probleme, die Empfänger für einen evtl. erarbeiteten Flyer zu verifizieren.
Vielleicht sollte man in der AG Gedenkkultur darüber reden. Herr Bartsch: Vielleicht
könnte man in einer der nächsten Ausgaben des Rathausjournales
in einem Beitrag inhaltlich und zur Antragsbearbeitung informieren. Der BzVV stellt die Beantwortung der Großen Anfrage fest. |
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