Auszug - Öffentlicher Beschäftigungssektor  

 
 
11. (ordentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung
TOP: Ö 15.1
Gremium: BVV Treptow-Köpenick Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 20.09.2007 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 22:00 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow, BVV-Saal, Raum 218/217
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
VI/0406 Öffentlicher Beschäftigungssektor
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEDIE LINKE
   
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage

Frau BzStRin Feierabend beantwortet die Große Anfrage:

Frau BzStRin Feierabend beantwortet die Große Anfrage:

Zu 1.) Zwischen der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales und der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg ist der Einstieg in den Öffentlichen Beschäftigungssektor verabredet. Beginnend mit dem 01.08.2007 wurden in Berlin 800 Förderplätze geschaffen. Auf den Bezirk Treptow-Köpenick entfallen davon 60 Förderplätze. Voraussichtlich tritt zum 01.10.2007 eine neue Regelung im SGB VII in Kraft, die es ermöglicht, Beschäftigungszuschüsse im Rahmen der öffentlichen Beschäftigungen zu vergeben. Diese Regelung soll am 21.09.2007 im Bundesrat beschlossen werden. Das Land Berlin wird sich an der Finanzierung beteiligen. Hier werden 2007 500 Förderplätze entstehen. Für 2008 rechnet man mit 5000 und 2009 mit ca. 3500-4000 Plätzen. Bei den Einsatzfeldern und der Projektauswahl sollen Projekte Vorrang haben, die in folgenden politischen Schwerpunktthemen angesiedelt sind:

-       Perspektiven einer älter werdenden Gesellschaft verbessern

  • Stärkung der Mobilität des Einzelnen
  • Abbau von Barrieren sicherstellen
  • Serviceangebote an Senioren

-       Stärkung des sozialen Zusammenhangs

-       Nachbarschaftsarbeit und soziale Infrastruktur

-       Integration von Migrantinnen und Migranten

-       Stärkung der schulischen und kulturellen Bildung.

Gemäß § 260 Abs. 1 Nr. 2 und 3 SGB III werden zunächst nur Maßnahmen gefördert, die zusätzlich sind, im öffentlichen Interesse liegen und bei Trägern im Sinne des § 21 SGB II durchgeführt werden. Nach dem noch unveröffentlichten Entwurf der Handlungsempfehlungen des Bundes könnte zum 01.04.2008 eine Öffnungsklausel zum Zuge kommen, die auch Zuschüsse an Arbeitgeber des 1. Arbeitsmarktes zulasse.

Zu 2.) Auf das Jobcenter Treptow-Köpenick entfallen nach den neuen gesetzlichen Regelungen (Bundesrat am 21.09.07) im Jahr 2007 20 Förderplatze (2008: 228; 2009: 166).

Zu 3.) Das Landesprogramm, welches am 01.08.2007 begonnen hat, ist ein Einstieg speziell des Landes in den öffentlichen geförderten Beschäftigungssektor. Diese Maßnahmen sind zunächst auf ein halbes Jahr ausgerichtet und sollen als Testlauf am 01.08.2007 beginnen (im Bezirk zwischen 01.09. und 01.10.07) und zum Ende des I. Quartals 2008 sollen die Teilnehmer, die nicht in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden konnten, in das dann neue Bundesprogramm überführt werden. An diesen halbjährigen Maßnahmen, die ein Arbeitnehmerbruttoentgelt von 1300 € vorsehen, beteiligt sich der Senat mit einer erhöhten Förderung. Die Maßnahmen können als ABM oder Entgeltvariante eingerichtet werden. Bei den Maßnahmen des Bundesprogramms finanziert der Bund im Regelfall 75 % und das Land Berlin 25 % der Personalkosten einschließlich des Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung. Berücksichtigungsfähig ist das tarifliche bzw. ortsübliche Arbeitsentgelt nebst dem pauschalierten Arbeitgeberanteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag abzüglich des Beitrages zur Arbeitslosenversicherung. Zusätzlich zum Personalkostenzuschuss ist die Finanzierung von Aufwendungen möglich, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Beschäftigungsmaßnahmen entstehen. Das Land Berlin finanziert in diesen Fällen eine Trägerpauschale von durchschnittlich 140 € im Monat pro Teilnehmer. Die Zuweisung der erforderlichen Bundesmittel wird unter besonderer Berücksichtigung der Anteile der langzeitarbeitslosen Menschen an den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen vorgenommen. Nähere Handlungsempfehlungen liegen noch nicht vor. Die genannten Einsatzfelder sollen identisch sein.

Zu 4. und 6.) Generell handelt es sich beim Öffentlichen Beschäftigungssektor um ein Vermittlungsinstrument nach SGB II. Nach SGB II obliegt diese Aufgabe im Rahmen der Trägerschaft der Bundesagentur für Arbeit. Die Umsetzung erfolgt also in den Jobcentern. Aus der Finanzierungsverantwortung heraus hat das Jobcenter die Letztentscheidung. Dem Geschäftsführer des Jobcenters Treptow-Köpenick und, analog der Umsetzung von MAE, dem Bezirksamt kommen im Rahmen des neukonstituierten Steuerungsgremiums eine kommunalpolitische Schwerpunktsetzung zu. Auch bei den Maßnahmen und Förderplätzen des ÖBS wird im Steuerungsgremium Einvernehmlichkeit angestrebt werden. Sobald die Handlungsempfehlungen des Bundes in Kraft sind, werden die Arbeitsmarktpartner vor Ort informiert und erfahren das Antragsprozedere und die Fristen.

Zu 5.) Als Personenkreis sind vorgesehen

-       langzeitarbeitslose erwerbsfähige Hilfebedürftige ab 18 Jahre

-       Personen die mindestens 2 weitere in der Person liegende Vermittlungshemmnisse haben (z.B. fehlende Qualifikation, Lebensalter, gesundheitliche Einschränkungen, Sucht, Schulden).

Eine intensive Betreuung auf Basis einer Eingliederungsvereinbarung von mindestens 6 Monaten muss erfolgt sein. Die Eingliederungsbemühungen trotz bisherigen Instrumenteneinsatzes (z. B. MAE) müssen erfolglos geblieben sein. Das Jobcenter muss die Prognose erstellen, dass die Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt innerhalb der nächsten 24 Monate auszuschließen ist.

Zu 7.) Bei fast 500 Plätzen für den Bezirk ist zu erwarten, dass 500 Mal für langzeitarbeitslose Menschen die Chance besteht, 24 Monate und länger eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu erhalten. Da die Einsatzfelder von Stadtteilbetreuung über Frauenprojekte, über kulturelle Angebote und soziale Bereiche gehen, ist für den Bezirk durchaus eine Stärkung des Gemeinwohls und der soziokulturellen Infrastruktur zu erwarten.

Der BzVV stellt die Beantwortung der Großen Anfrage fest.


 


 
 

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