Auszug - Mündliche Anfragen  

 
 
10. (ordentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung
TOP: Ö 6
Gremium: BVV Treptow-Köpenick Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 30.08.2007 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 21:15 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow, BVV-Saal, Raum 218/217
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
VI/0356 Mündliche Anfragen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:ÄRÄR
   
Drucksache-Art:Mündliche AnfragenMündliche Anfragen

Nr

Nr. 222 des BzV Stefan Förster zu: Umgliederung der AG Dienstleistungen

Beantwortung durch BzStR Herr Schneider: Der Bereich Dienstleistungen Liegenschaften ist aus dem vorigen Bereich An- und Verkauf des ehemaligen Grundstücksamtes hervorgegangen und ist für den An- und Verkauf von Grundstücken innerhalb des Bezirksamtes sowie für die Bearbeitung von Rechten des Landes Berlins an privaten Grundstücken und die Bestellung von Dienstbarkeiten zu Gunsten privater Antragsteller an Grundstücken des Landes Berlin zuständig. Mit der Gründung „Liegenschaftsfonds Berlin GmbH und Co KG“ ab dem 01.01.2001 ist der Bereich innerhalb des Bezirksamtes zuständig für die koordinierende Erarbeitung der zu Gunsten des Treuhandvermögens des Liegenschaftsfonds nachzubestückenden bezirklichen Grundstücke, da dies eine originäre Aufgabe in Vorbereitung von Grundstücksverkäufen darstellt. Diese Arbeiten erfordern auch hier im Bezirksamt umfangreiche Abstimmung zwischen den einzelnen Fachabteilungen. Grundvoraussetzung, um eine verbindliche Entscheidung innerhalb des Bezirksamtes herbeizuführen, ist zunächst eine gründliche Recherche und Zusammenstellung der entsprechenden Grundstücksdaten. Die hierzu erforderlichen Vermögensunterlagen werden vorrangig bei der Serviceeinheit Zentrale Gebäudewirtschaft geführt. Um hier den Verwaltungsaufwand zu minimieren, indem die Bearbeitungszeit verkürzt wird und Doppelarbeiten minimiert werden, war es folgerichtig und vernünftig, den Bereich „Dienstleistungen Liegenschaften“ analog der Struktur in allen übrigen Bezirksämtern der Serviceeinheit Zentrale Gebäudewirtschaft zuzuordnen. Mit dieser Strukturveränderung wird gleichzeitig erreicht, dass zusätzliche interne Kosten durch Verrechnung zwischen dem ZGW und der Dienstleistung Liegenschaften vermieden werden, die im Vergleich mit anderen Bezirken insofern häufig zu Verzerrungen führten. Das, was jetzt beschlossen wurde, entspricht den Ämterstrukturen, die es ja eventuell ab 2011 geben soll.

Nr. 223 des BzV Stefan Förster zu: Barrierefreier Zugang NBZ Hessenwinkel

Beantwortung durch BzStR Herr Schneider: Durch den Fachbereich Hochbau wurde die Planung bis zur Genehmigungsreife bereits erarbeitet. In Verbindung mit dem Aufzug muss aber eine zweite Fluchttreppe als baulicher Rettungsweg gebaut werden. Dafür benötigt man ca. 150 Tsd. €. Es war geplant, diese Maßnahme zusätzlich zu den für das Haushaltsjahr 2007 vom Bezirksamt beschlossenen Bauvorhaben aus dem Ansatz für unvorhergesehene Maßnahmen und Reparaturen zu finanzieren. Auf Grund unvorhergesehener Wetterkapriolen sowie der Verlegung der Abwasserleitung Wuhlheide stehen uns diese Mittel nicht mehr zur Verfügung. Aus seiner Sicht muss das Vorhaben in das kommende Jahr verschoben werden.

 

 

Nr. 226 des BzV Peter Durinke zu: Anlegestelle Platz des 23. April

Beantwortung durch BzStR Herr Schneider: Dem Bezirksamt liegt kein Antrag vor, deshalb könne man auch nichts genehmigen. Ein Antrag lag vor vom 19.08.1997. Mit einem Schreiben vom 01.04.1998 war dieser Antrag durch das damalige Bezirksamt abgelehnt worden. Die Reederei hat einen Antrag zur Errichtung einer Anlegestelle bei der zuständigen Landesbehörde gestellt. In der erteilten Genehmigung steht ausdrücklich, dass die Rechte Dritter zu berücksichtigen sind. Das ist eine Pflichtaufgabe des Antragstellers. Dieser hat sich um die Rechte Dritter, übrigens an mehreren Stellen im Bezirk, nicht geschert. Wäre der Bezirk den Klageweg (der nach Auffassung der Rechtsabteilung folgerichtig wäre) gegangen, hätte dieses für die Reederei den wirtschaftlichen Ruin bedeutet. Der Bezirk ist nach wie vor daran interessiert, eine einvernehmliche Lösung mit der Reederei zu finden, um die Reederei wirtschaftlich am Leben zu erhalten.

Nachfrage Herr Durinke: Wo wäre aus ihrer Sicht das Problem, diese Steganlage, wenn ein entsprechender Antrag gestellt wird, zu genehmigen? Gibt es dort aus ihrer Sicht Schwierigkeiten mit Grünflächen, Naturschutz u. a.? BzStR Herr Schneider: Der Ort hat von seiner baulichen Struktur gewisse Traditionen, er ist nach seiner Kenntnis ein Ort, wo man geschützt mit der Familie bis an die Wasserkante herantreten kann. Mit dem Bau wäre dieser Ort verbaut. Das Angebot, und der Bezirk war schon so weit, sich finanziell zu beteiligen, wäre gewesen, 50 Meter nach links oder 60 Meter nach rechts zu bauen. Das ist aber bei der wirtschaftlichen Situation der Reederei im Moment nicht möglich, was er auch nachvollziehen kann.

Nr. 227 der BzV Dr. Monika Brännström zu: Öffentliche Beschäftigungsförderung

Beantwortung durch BzStRin Frau Feierabend: Im Land Berlin entstehen noch in diesem Jahr 1.300 Stellen in öffentlich geförderter Beschäftigung. 800 Stellen starteten, beginnend ab dem 01.08.2007, im sogenannten ÖBS Berlin. Am ÖBS Berlin beteiligt sich das Land Berlin mit einer erhöhten Förderung. 500 Plätze entstehen im Rahmen von öffentlich geförderter Beschäftigung ab dem 01.10.2007 im Rahmen des Bundeszuschusses, der auf Grundlage einer Gesetzesänderung, die zum 01.10.2007 im SGB II in Kraft tritt, möglich sein wird. Im Jahr 2008 sollen insgesamt für den Bezirk 230 Förderplätze und im Jahr 2009 166 Plätze vorhanden sein. Die Verteilung dieser Stellen erfolgt nach der Anzahl langzeitarbeitsloser Menschen, die Leistungen nach dem SGB II erhalten. Im Bezirk Treptow-Köpenick sind es 4525 Menschen. Entsprechend dieser Quotierung starten in unserem Bezirk ab morgen 7 Maßnahmen mit 60 Förderplätzen und ab dem 01.10.2007 20 Förderplätze nach dem Bundeszuschuss. Wie ich schon erwähnte, für das Jahr 2008 sollen es 230 Plätze und 2009 166 Plätze sein. Der Geschäftsführer des Jobcenters hat dem Bezirksamt die Möglichkeit eingeräumt, auf die Verteilung der Maßnahmen umfassend Einfluss nehmen zu können. Dabei hat das Bezirksamt bestehende Beschlusslagen der BVV zur Unterstützung des Verstätigungsprozesses QM-Schöneweide und die Unterstützung von Trägern im Kulturbereich selbstverständlich berücksichtigt. Bei Einhaltung der Vorgaben für die Einsatzfelder der Regionaldirektion Berlin/Brandenburg und der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales starten ab morgen folgende Maßnahmen bei Trägern: Kiezbüro Schöneweide, Unterstützung kultureller Angebote, Kunst und Kultur in Treptow-Köpenick, Ratz-Fatz und Kunstfabrik, Mobil im Kiez, Treffpunkt für Senioren im Sterndamm, Informationen und Auskunft - Netzwerke für ältere Menschen und die Begegnungsstätte KIZ für Menschen mit Behinderungen.
Zum Beschäftigungszuschuss ab 01.10.2007 liegen noch keine detaillierten Informationen seitens der Regionaldirektion Berlin/Brandenburg bzw. der Bundesagentur vor. Liegen Informationen vor, werden durch das Jobcenter alle arbeitsmarktbeteiligten Partner im Bezirk informiert.

Nachfrage Frau Dr. Brännström: Frau Feierabend, können sie etwas zur Finanzierung sagen? BzStRin Frau Feierabend: Die Stellen im ÖBS-Berlin werden mit einem Arbeitnehmer-Brutto von 1.300 € versehen sein. Für die Finanzierung wird das Land Berlin je Förderplatz 600 € aufwenden. 1.700 € sind insgesamt nötig. Die Differenz zahlt der Bund.

Nachfrage Frau Ojeda: Ist damit zu rechnen, dass mit dem ÖPS eventuell die gestrichenen Stellen im Schlossplatztheater und im Flussbad aufgefangen werden könnten? BzStRin Frau Feierabend: Wie schon gesagt, werden zum 01.10.2007 genauere Informationen erwartet. Danach gibt es die Möglichkeit, Anträge für Maßnahmen zu stellen, denn diese Maßnahmen sind nur durch Träger realisierbar.

Nr. 228 des BzV Florian Stöckel zu: Einbrüche in Einrichtungen des BA

Beantwortung durch BzStR Herr Schneider: Den zweiten Teil der Frage kann man nur mit nein beantworten, so lange es noch Einbrüche im Bezirksamt gibt. Von daher sind die Sicherungsmaßnahmen nicht ausreichend.
In den Bürogebäuden gab es in diesem Jahr bisher 6 Einbrüche. Teilweise mit hohen Sach- und Diebstahlschäden. Im Dienstgebäude Rinkartstraße wurde kaum etwas gestohlen, dafür aber fast der gesamte Türbestand demoliert. In Schulen wurde ein Einbruch verzeichnet und in anderen Einrichtungen (dem Liegenschaftsfonds unterstellten) gab es 14 Einbrüche. Der Sicherungsgrad der Einrichtungen ist sehr unterschiedlich. Die Schulen sind überwiegend mit Alarmanlagen gesichert. Bei den Einrichtungen des Finanzvermögens gibt es kaum Sicherungs-vorkehrungen. Bei den Bürodienstgebäuden ist man so weit, dass, bis auf 2, die übrigen Dienstgebäude mit Alarmanlagen ausgerüstet sind. Hier wird angestrebt, alle Gebäude zeitnah mit Alarmanlagen auszustatten.

Nachfrage Herr Bartsch: Sind bei den Fällen von Seiten der Polizei Ermittlungsergebnisse bekannt? BzStR Herr Schneider: Das letzte positive Ergebnis war im Fachgebiet von Frau Feierabend. Bis auf einen Flachbildschirm und einen Scanner hat sie das Diebesgut wieder zurückerhalten.

Nr. 229 des BzV Peter Groos zu: Baumaßnahme Schnellerstraße

Beantwortung durch BzStR Herr Hölmer: Die Bauarbeiten finden statt im Auftrage der BTB (Blockheißkraftwerksträger und Betreiber Gesellschaft), die dort eine neue Ringleitung verlegen. Der Bezirk hat die Situation genutzt, um mit der BVG zu reden, damit die alten Straßenbahngleise, die nicht mehr gebraucht werden, im Zuge dieser Baumaßnahme aus dem Straßenbett entfernt werden. Die BVG hat dem zugestimmt, so dass dies gerade parallel mit erfolgt.

Nachfrage Herr Groos: Warum ist eine Information der Öffentlichkeit nicht erfolgt, zumal dem Bezirksamt vorzeitig die Bauarbeiten bekannt waren? BzStR Herr Hölmer: Das liegt daran, dass das Bezirksamt dort nicht baut. Es ist so üblich, dass die, die bauen, auch entsprechend informieren, so ist die Vereinbarung im Land Berlin.

Nr. 230 des BzV Peter Groos zu: Mehrzweckgebäude am Frauentog

Beantwortung durch BzStR Herr Schneider: Ja!

Nachfrage Herr Groos: Kann bei der Einweihung von Gebäude und Anlage der Betreiber das Konzept für den Betrieb des Gebäudes vorstellen? BzStR Herr Schneider: Sofern eine Einweihungsfeier durchgeführt wird, gehe er davon aus.

Nr. 232 der BzV Felizitas Schwartz zu: Parkplatz, Regattastraße/Wassersportallee

Beantwortung durch BzStR Herr Hölmer: Der Parkplatz wurde eingezogen – entwidmet. Es ist daher kein öffentliches Straßenland mehr, gehört jetzt zum Liegenschaftsfonds zwecks Veräußerung. Der Liegenschaftsfonds kann bestimmen, was mit der Fläche geschieht, und die Entscheidung fiel gegen den Parkplatz aus.

Nr. 233 des BzV Axel W. Sauerteig zu: Parkbühne

Beantwortung durch BzBmin Frau Schöttler: Für die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für das öffentliche Straßenland ist die Straßenverwaltung im Tiefbauamt zuständig. Kontrollen werden im Rahmen des Dienstes des Ordnungsamtes durchgeführt. Allerdings haben die Gewerbetreibenden eine Gewerbegenehmigung vorzulegen. Für die Beseitigung des Mülls ist grundsätzlich der Verursacher zuständig. Ist der Verursacher nicht zu ermitteln, wird bei Erforderlichkeit die BSR außerhalb des Reinigungsplanes beauftragt, die Schäden zu beheben. Originär zuständig für die Meldung ist das Tiefbauamt. Aus pragmatischen Gründen wird die BSR außerhalb der Bürodienstzeiten durch das Ordnungsamt beauftragt.

Nachfrage Herr Sauerteig: Er meine nicht nur das öffentliche Straßenland, sondern auch den Bereich der Wuhlheide und 2.: Habe er richtig verstanden, dass alle dort mobilen Imbiss- und Getränkestände ihrer Meinung nach eine Genehmigung dafür haben?  BzBmin Frau Schöttler: Die Frage zu Ständen außerhalb des öffentlichen Straßenlandes kann BzStR Herr Schneider beantworten, teilweise sind aber auch Forsten für diesen Bereich zuständig. Es wird kontrolliert, ob eine Gewerbegenehmigung vorliegt. In der Regel ist bei Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis die Gewerbegenehmigung vorhanden. Da, wo keine Gewerbegenehmigung vorliegt, werden entsprechende Maßnahmen vom Ordnungsamt eingeleitet.

Ergänzend BzStR Herr Schneider: Bei der Parkbühne Wuhlheide war es bisher so geregelt, dass dem Betreiber alle Eigentümerpflichten übertragen wurden. Dementsprechend ist er auch verpflichtet, bestehende Gewerbegenehmigungen zu kontrollieren und gegebenenfalls die Müllentsorgung zu verantworten. Erfolgt die Müllentsorgung durch das Bezirksamt, wird dies dem Betreiber in Rechnung gestellt.

Nr. 234 des BzV Axel W. Sauerteig zu: Wuhlewanderweg

Beantwortung durch BzStR Herr Schneider: Spätestens in 14 Tagen!

Nr. 235 des BzV Philipp Wohlfeil zu: Rückgabe Seniorenfreizeitstätte Wendenschloßstraße (1)

Beantwortung durch BzStR Herr Schneider: Das Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen beabsichtigt wegen fehlender Ausschlusstatbestände, die Rückübertragung des Objektes an die Vertreter der ehemaligen Eigentümer. Die derzeitige Nutzungsform ist dabei vom Bundesamt nicht in Betracht gezogen worden, sondern es geht um die Liegenschaften. Das Verfahren befindet sich derzeit noch im Entscheidungsprozess. Man könne also keinen Termin nennen und auch nicht die Rückübertragung bestätigen. Der Bezirk ist zur Stellungnahme aufgefordert. Es wurde eine Verlängerungsfrist bis 30.09.2007 beim Bundesamt beantragt, um notwendige Klärungen im Bezirksamt durchführen zu können. Der Bezirk hat eine Genehmigung bis zum 30.10.2007 mit einer Option der Akteneinsicht, beginnend ab 17.09.2007, bekommen.

Nachfrage Herr Worm: Finden schon jetzt mit den sogenannten Alteigentümern Gespräche statt, um eine Einigung zu erzielen oder lehnt der Bezirk jegliche Ansprüche ab, um über den Klageweg so weiter zu kommen? BzStR Herr Schneider: Nein!

Nr. 236 des BzV Philipp Wohlfeil zu: Rückgabe Seniorenfreizeitstätte Wendenschloßstraße (2)

Beantwortung durch BzStR Herr Schneider: Ob ein Schaden für das Land Berlin entsteht, kann noch nicht beantwortet werden. Er bitte, zu diesem Zeitpunkt nicht von einem Schaden zu sprechen. In der vergangenen Wahlperiode wurden in die Einrichtung durch den Bezirk 927 Tsd. € investiert.

Nachfrage Herr Wohlfeil: War es zu dem Zeitpunkt, als die Investitionsmittel geflossen sind, klar, dass es Restitutionsansprüche gibt? BzStR Herr Schneider: Ob rückübertragen wird, ist gegenwärtig ungeklärt. Soviel möchte er dazu sagen.

Nr. 224 des BzV Stefan Förster zu: Neuer Interessent für Adlershofer Therme

Beantwortung durch BzBmin Frau Schöttler: Der angesprochene 2. Interessent, ein deutscher Bäderbetreiber hat mehrere auf privatfinanzierter Basis beruhende Varianten durchgerechnet und kam dabei zu keinem positiven Ergebnis. Dies ist bedauerlich. Damit gibt es zurzeit keine Interessenten.

Nr. 225 des BzV Stefan Förster zu: Verkauf Freilichtbühne Wuhlheide

Beantwortung durch BzStR Herr Schneider: Die Verkaufsverträge wurden am 27.08.2007 beurkundet.

Nr. 231 des BzV Peter Groos zu: Verteilung Rathausjournal

Beantwortung durch BzBmin Frau Schöttler: Ein Rechtsanspruch auf eine Belieferung besteht nicht, nachzulesen auch in der Beantwortung der Kleinen Anfrage vom 24.05.2007, Nr. 183. Der Verlag ließ auf Nachfrage wissen, dass er ständig „rüstige Rentner“ für die Verteilung sucht. Der Bezirk bekommt von jeder Ausgabe 1150 Exemplare – kosten- und entgeltfrei – zur eigenen Verfügung. Für den Monat August wurden laut Herausgeber im Bereich Adlershof 5000 Exemplare verteilt, im Bereich Altglienicke 9300 Exemplare, in Baumschulenweg 7500 Exemplare, in Bohnsdorf 4000 Exemplare, in Friedrichshagen 6000 Exemplare, in Grünau 3500 Exemplare, in Johannisthal 6000 Exemplare, in Köpenick 9000 Exemplare, Postleitzahlbezirk 12555 und 12557 8000 Exemplare, Müggelheim u. Rahnsdorf 3500 Exemplare, Niederschöneweide 3300 Exemplare, Oberschöneweide 5600 Exemplare, Treptow-Plänterwald 6000 Exemplare und dann gehen Exemplare an die Geschäftskunden des Verlages, so dass im August ca. 75000-80000 Tsd. Exemplare verteilt waren.

Es wird folgender Beschluss gefasst Stellungnahme Beschlussempfehlung beschlossen:

 


 
 

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