Auszug - Mündliche Anfragen
Nr. 222
des BzV Stefan Förster zu: Umgliederung der AG Dienstleistungen Beantwortung
durch BzStR Herr Schneider: Der
Bereich Dienstleistungen Liegenschaften ist aus dem vorigen Bereich An- und
Verkauf des ehemaligen Grundstücksamtes hervorgegangen und ist für den An- und
Verkauf von Grundstücken innerhalb des Bezirksamtes sowie für die Bearbeitung
von Rechten des Landes Berlins an privaten Grundstücken und die Bestellung von
Dienstbarkeiten zu Gunsten privater Antragsteller an Grundstücken des Landes
Berlin zuständig. Mit der Gründung „Liegenschaftsfonds Berlin GmbH und Co
KG“ ab dem 01.01.2001 ist der Bereich innerhalb des Bezirksamtes
zuständig für die koordinierende Erarbeitung der zu Gunsten des
Treuhandvermögens des Liegenschaftsfonds nachzubestückenden bezirklichen
Grundstücke, da dies eine originäre Aufgabe in Vorbereitung von
Grundstücksverkäufen darstellt. Diese Arbeiten erfordern auch hier im
Bezirksamt umfangreiche Abstimmung zwischen den einzelnen Fachabteilungen.
Grundvoraussetzung, um eine verbindliche Entscheidung innerhalb des
Bezirksamtes herbeizuführen, ist zunächst eine gründliche Recherche und
Zusammenstellung der entsprechenden Grundstücksdaten. Die hierzu erforderlichen
Vermögensunterlagen werden vorrangig bei der Serviceeinheit Zentrale
Gebäudewirtschaft geführt. Um hier den Verwaltungsaufwand zu minimieren, indem
die Bearbeitungszeit verkürzt wird und Doppelarbeiten minimiert werden, war es
folgerichtig und vernünftig, den Bereich „Dienstleistungen
Liegenschaften“ analog der Struktur in allen übrigen Bezirksämtern der
Serviceeinheit Zentrale Gebäudewirtschaft zuzuordnen. Mit dieser
Strukturveränderung wird gleichzeitig erreicht, dass zusätzliche interne Kosten
durch Verrechnung zwischen dem ZGW und der Dienstleistung Liegenschaften
vermieden werden, die im Vergleich mit anderen Bezirken insofern häufig zu Verzerrungen
führten. Das, was jetzt beschlossen wurde, entspricht den Ämterstrukturen, die
es ja eventuell ab 2011 geben soll. Nr. 223
des BzV Stefan Förster zu: Barrierefreier Zugang NBZ Hessenwinkel Beantwortung
durch BzStR Herr Schneider: Durch den
Fachbereich Hochbau wurde die Planung bis zur Genehmigungsreife bereits
erarbeitet. In Verbindung mit dem Aufzug muss aber eine zweite Fluchttreppe als
baulicher Rettungsweg gebaut werden. Dafür benötigt man ca. 150 Tsd. €.
Es war geplant, diese Maßnahme zusätzlich zu den für das Haushaltsjahr 2007 vom
Bezirksamt beschlossenen Bauvorhaben aus dem Ansatz für unvorhergesehene
Maßnahmen und Reparaturen zu finanzieren. Auf Grund unvorhergesehener
Wetterkapriolen sowie der Verlegung der Abwasserleitung Wuhlheide stehen uns
diese Mittel nicht mehr zur Verfügung. Aus seiner Sicht muss das Vorhaben in
das kommende Jahr verschoben werden. Nr. 226
des BzV Peter Durinke zu: Anlegestelle Platz des 23. April Beantwortung
durch BzStR Herr Schneider: Dem
Bezirksamt liegt kein Antrag vor, deshalb könne man auch nichts genehmigen. Ein
Antrag lag vor vom 19.08.1997. Mit einem Schreiben vom 01.04.1998 war dieser
Antrag durch das damalige Bezirksamt abgelehnt worden. Die Reederei hat einen
Antrag zur Errichtung einer Anlegestelle bei der zuständigen Landesbehörde
gestellt. In der erteilten Genehmigung steht ausdrücklich, dass die Rechte
Dritter zu berücksichtigen sind. Das ist eine Pflichtaufgabe des
Antragstellers. Dieser hat sich um die Rechte Dritter, übrigens an mehreren
Stellen im Bezirk, nicht geschert. Wäre der Bezirk den Klageweg (der nach
Auffassung der Rechtsabteilung folgerichtig wäre) gegangen, hätte dieses für
die Reederei den wirtschaftlichen Ruin bedeutet. Der Bezirk ist nach wie vor
daran interessiert, eine einvernehmliche Lösung mit der Reederei zu finden, um
die Reederei wirtschaftlich am Leben zu erhalten. Nachfrage
Herr Durinke: Wo wäre aus ihrer Sicht
das Problem, diese Steganlage, wenn ein entsprechender Antrag gestellt wird, zu
genehmigen? Gibt es dort aus ihrer Sicht Schwierigkeiten mit Grünflächen,
Naturschutz u. a.? BzStR Herr Schneider: Der Ort hat von seiner
baulichen Struktur gewisse Traditionen, er ist nach seiner Kenntnis ein Ort, wo
man geschützt mit der Familie bis an die Wasserkante herantreten kann. Mit dem
Bau wäre dieser Ort verbaut. Das Angebot, und der Bezirk war schon so weit,
sich finanziell zu beteiligen, wäre gewesen, 50 Meter nach links oder 60 Meter
nach rechts zu bauen. Das ist aber bei der wirtschaftlichen Situation der Reederei
im Moment nicht möglich, was er auch nachvollziehen kann. Nr. 227 der BzV Dr. Monika Brännström zu: Öffentliche
Beschäftigungsförderung Beantwortung
durch BzStRin Frau Feierabend: Im
Land Berlin entstehen noch in diesem Jahr 1.300 Stellen in öffentlich
geförderter Beschäftigung. 800 Stellen starteten, beginnend ab dem 01.08.2007,
im sogenannten ÖBS Berlin. Am ÖBS Berlin beteiligt sich das Land Berlin mit
einer erhöhten Förderung. 500 Plätze entstehen im Rahmen von öffentlich
geförderter Beschäftigung ab dem 01.10.2007 im Rahmen des Bundeszuschusses, der
auf Grundlage einer Gesetzesänderung, die zum 01.10.2007 im SGB II in Kraft
tritt, möglich sein wird. Im Jahr 2008 sollen insgesamt für den Bezirk 230
Förderplätze und im Jahr 2009 166 Plätze vorhanden sein. Die Verteilung dieser
Stellen erfolgt nach der Anzahl langzeitarbeitsloser Menschen, die Leistungen
nach dem SGB II erhalten. Im Bezirk Treptow-Köpenick sind es 4525 Menschen.
Entsprechend dieser Quotierung starten in unserem Bezirk ab morgen 7 Maßnahmen
mit 60 Förderplätzen und ab dem 01.10.2007 20 Förderplätze nach dem
Bundeszuschuss. Wie ich schon erwähnte, für das Jahr 2008 sollen es 230 Plätze
und 2009 166 Plätze sein. Der Geschäftsführer des Jobcenters hat dem Bezirksamt
die Möglichkeit eingeräumt, auf die Verteilung der Maßnahmen umfassend Einfluss
nehmen zu können. Dabei hat das Bezirksamt bestehende Beschlusslagen der BVV
zur Unterstützung des Verstätigungsprozesses QM-Schöneweide und die
Unterstützung von Trägern im Kulturbereich selbstverständlich berücksichtigt.
Bei Einhaltung der Vorgaben für die Einsatzfelder der Regionaldirektion
Berlin/Brandenburg und der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und
Soziales starten ab morgen folgende Maßnahmen bei Trägern: Kiezbüro
Schöneweide, Unterstützung kultureller Angebote, Kunst und Kultur in
Treptow-Köpenick, Ratz-Fatz und Kunstfabrik, Mobil im Kiez, Treffpunkt für
Senioren im Sterndamm, Informationen und Auskunft - Netzwerke für ältere
Menschen und die Begegnungsstätte KIZ für Menschen mit Behinderungen. Nachfrage
Frau Dr. Brännström: Frau Feierabend,
können sie etwas zur Finanzierung sagen? BzStRin Frau Feierabend: Die
Stellen im ÖBS-Berlin werden mit einem Arbeitnehmer-Brutto von 1.300 €
versehen sein. Für die Finanzierung wird das Land Berlin je Förderplatz 600
€ aufwenden. 1.700 € sind insgesamt nötig. Die Differenz zahlt der
Bund. Nachfrage
Frau Ojeda: Ist damit zu rechnen,
dass mit dem ÖPS eventuell die gestrichenen Stellen im Schlossplatztheater und
im Flussbad aufgefangen werden könnten? BzStRin Frau Feierabend: Wie
schon gesagt, werden zum 01.10.2007 genauere Informationen erwartet. Danach
gibt es die Möglichkeit, Anträge für Maßnahmen
zu stellen, denn diese Maßnahmen sind nur durch Träger realisierbar. Nr. 228
des BzV Florian Stöckel zu: Einbrüche in Einrichtungen des BA Beantwortung
durch BzStR Herr Schneider: Den
zweiten Teil der Frage kann man nur mit nein beantworten, so lange es noch
Einbrüche im Bezirksamt gibt. Von daher sind die Sicherungsmaßnahmen nicht
ausreichend. Nachfrage
Herr Bartsch: Sind bei den Fällen von
Seiten der Polizei Ermittlungsergebnisse bekannt? BzStR Herr Schneider: Das
letzte positive Ergebnis war im Fachgebiet von Frau Feierabend. Bis auf einen
Flachbildschirm und einen Scanner hat sie das Diebesgut wieder zurückerhalten. Nr. 229
des BzV Peter Groos zu: Baumaßnahme Schnellerstraße Beantwortung
durch BzStR Herr Hölmer: Die
Bauarbeiten finden statt im Auftrage der BTB (Blockheißkraftwerksträger und
Betreiber Gesellschaft), die dort eine neue Ringleitung verlegen. Der Bezirk
hat die Situation genutzt, um mit der BVG zu reden, damit die alten
Straßenbahngleise, die nicht mehr gebraucht werden, im Zuge dieser Baumaßnahme
aus dem Straßenbett entfernt werden. Die BVG hat dem zugestimmt, so dass dies
gerade parallel mit erfolgt. Nachfrage
Herr Groos: Warum ist eine
Information der Öffentlichkeit nicht erfolgt, zumal dem Bezirksamt vorzeitig
die Bauarbeiten bekannt waren? BzStR Herr Hölmer: Das liegt daran, dass
das Bezirksamt dort nicht baut. Es ist so üblich, dass die, die bauen, auch
entsprechend informieren, so ist die Vereinbarung im Land Berlin. Nr. 230
des BzV Peter Groos zu: Mehrzweckgebäude am Frauentog Beantwortung
durch BzStR Herr Schneider: Ja! Nachfrage
Herr Groos: Kann bei der
Einweihung von Gebäude und Anlage der Betreiber das Konzept für den Betrieb des
Gebäudes vorstellen? BzStR Herr Schneider:
Sofern eine Einweihungsfeier
durchgeführt wird, gehe er davon aus. Nr. 232 der BzV Felizitas Schwartz zu: Parkplatz,
Regattastraße/Wassersportallee Beantwortung
durch BzStR Herr Hölmer: Der
Parkplatz wurde eingezogen – entwidmet. Es ist daher kein öffentliches
Straßenland mehr, gehört jetzt zum Liegenschaftsfonds zwecks Veräußerung. Der
Liegenschaftsfonds kann bestimmen, was mit der Fläche geschieht, und die
Entscheidung fiel gegen den Parkplatz aus. Nr. 233
des BzV Axel W. Sauerteig zu: Parkbühne Beantwortung
durch BzBmin Frau Schöttler: Für die
Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für das öffentliche Straßenland ist die
Straßenverwaltung im Tiefbauamt zuständig. Kontrollen werden im Rahmen des
Dienstes des Ordnungsamtes durchgeführt. Allerdings haben die Gewerbetreibenden
eine Gewerbegenehmigung vorzulegen. Für die Beseitigung des Mülls ist
grundsätzlich der Verursacher zuständig. Ist der Verursacher nicht zu ermitteln,
wird bei Erforderlichkeit die BSR außerhalb des Reinigungsplanes beauftragt,
die Schäden zu beheben. Originär zuständig für die Meldung ist das Tiefbauamt.
Aus pragmatischen Gründen wird die BSR außerhalb der Bürodienstzeiten durch das
Ordnungsamt beauftragt. Nachfrage
Herr Sauerteig: Er meine nicht nur
das öffentliche Straßenland, sondern auch den Bereich der Wuhlheide und 2.:
Habe er richtig verstanden, dass alle dort mobilen Imbiss- und Getränkestände
ihrer Meinung nach eine Genehmigung dafür haben? BzBmin Frau Schöttler: Die Frage zu
Ständen außerhalb des öffentlichen Straßenlandes kann BzStR Herr Schneider
beantworten, teilweise sind aber auch Forsten für diesen Bereich zuständig. Es
wird kontrolliert, ob eine Gewerbegenehmigung vorliegt. In der Regel ist bei
Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis die Gewerbegenehmigung vorhanden. Da,
wo keine Gewerbegenehmigung vorliegt, werden entsprechende Maßnahmen vom
Ordnungsamt eingeleitet. Ergänzend
BzStR Herr Schneider: Bei der Parkbühne Wuhlheide war es bisher so geregelt, dass dem
Betreiber alle Eigentümerpflichten übertragen wurden. Dementsprechend ist er
auch verpflichtet, bestehende Gewerbegenehmigungen zu kontrollieren und
gegebenenfalls die Müllentsorgung zu verantworten. Erfolgt die Müllentsorgung durch
das Bezirksamt, wird dies dem Betreiber in Rechnung gestellt. Nr. 234 des BzV Axel W. Sauerteig zu: Wuhlewanderweg Beantwortung
durch BzStR Herr Schneider: Spätestens
in 14 Tagen! Nr. 235 des BzV Philipp Wohlfeil zu: Rückgabe
Seniorenfreizeitstätte Wendenschloßstraße (1) Beantwortung durch BzStR Herr Schneider: Das Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen
beabsichtigt wegen fehlender Ausschlusstatbestände, die Rückübertragung des
Objektes an die Vertreter der ehemaligen Eigentümer. Die derzeitige
Nutzungsform ist dabei vom Bundesamt nicht in Betracht gezogen worden, sondern
es geht um die Liegenschaften. Das Verfahren befindet sich derzeit noch im
Entscheidungsprozess. Man könne also keinen Termin nennen und auch nicht die
Rückübertragung bestätigen. Der Bezirk ist zur Stellungnahme aufgefordert. Es
wurde eine Verlängerungsfrist bis 30.09.2007 beim Bundesamt beantragt, um
notwendige Klärungen im Bezirksamt durchführen zu können. Der Bezirk hat eine
Genehmigung bis zum 30.10.2007 mit einer Option der Akteneinsicht, beginnend ab
17.09.2007, bekommen. Nachfrage Herr Worm: Finden schon jetzt mit den
sogenannten Alteigentümern Gespräche statt, um eine Einigung zu erzielen oder
lehnt der Bezirk jegliche Ansprüche ab, um über den Klageweg so weiter zu
kommen? BzStR Herr Schneider: Nein! Nr. 236 des BzV Philipp Wohlfeil zu: Rückgabe
Seniorenfreizeitstätte Wendenschloßstraße (2) Beantwortung durch BzStR Herr Schneider: Ob ein Schaden für das Land Berlin entsteht, kann noch
nicht beantwortet werden. Er bitte, zu diesem Zeitpunkt nicht von einem Schaden
zu sprechen. In der vergangenen Wahlperiode wurden in die Einrichtung durch den
Bezirk 927 Tsd. € investiert. Nachfrage Herr Wohlfeil: War es zu dem Zeitpunkt, als die Investitionsmittel
geflossen sind, klar, dass es Restitutionsansprüche gibt? BzStR Herr
Schneider: Ob rückübertragen wird, ist gegenwärtig ungeklärt. Soviel
möchte er dazu sagen. Nr. 224 des BzV Stefan Förster zu: Neuer Interessent für
Adlershofer Therme Beantwortung durch BzBmin Frau Schöttler: Der angesprochene 2. Interessent, ein deutscher
Bäderbetreiber hat mehrere auf privatfinanzierter Basis beruhende Varianten
durchgerechnet und kam dabei zu keinem positiven Ergebnis. Dies ist
bedauerlich. Damit gibt es zurzeit keine
Interessenten. Nr. 225 des BzV Stefan Förster zu: Verkauf Freilichtbühne
Wuhlheide Beantwortung
durch BzStR Herr Schneider: Die
Verkaufsverträge wurden am 27.08.2007 beurkundet. Nr. 231
des BzV Peter Groos zu: Verteilung Rathausjournal Beantwortung durch BzBmin Frau Schöttler: Ein Rechtsanspruch auf eine Belieferung besteht nicht, nachzulesen auch in der Beantwortung der Kleinen Anfrage vom 24.05.2007, Nr. 183. Der Verlag ließ auf Nachfrage wissen, dass er ständig „rüstige Rentner“ für die Verteilung sucht. Der Bezirk bekommt von jeder Ausgabe 1150 Exemplare – kosten- und entgeltfrei – zur eigenen Verfügung. Für den Monat August wurden laut Herausgeber im Bereich Adlershof 5000 Exemplare verteilt, im Bereich Altglienicke 9300 Exemplare, in Baumschulenweg 7500 Exemplare, in Bohnsdorf 4000 Exemplare, in Friedrichshagen 6000 Exemplare, in Grünau 3500 Exemplare, in Johannisthal 6000 Exemplare, in Köpenick 9000 Exemplare, Postleitzahlbezirk 12555 und 12557 8000 Exemplare, Müggelheim u. Rahnsdorf 3500 Exemplare, Niederschöneweide 3300 Exemplare, Oberschöneweide 5600 Exemplare, Treptow-Plänterwald 6000 Exemplare und dann gehen Exemplare an die Geschäftskunden des Verlages, so dass im August ca. 75000-80000 Tsd. Exemplare verteilt waren. |
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