Auszug - Bürgerfragestunde
Der BzVV
verweist auf geltende Regularien. BF 29/VI
Elisabeth Schwabe Beantwortung
durch Herrn BzStR Schneider: Frau
Schwabe wird gebeten, einen Gesprächstermin mit seiner Sekretärin zu
vereinbaren, denn zum jetzigen Zeitpunkt kann er nur eine ganz offizielle
Antwort geben, die sicherlich nicht ganz befriedigen wird. Nun zur
Frage: Das Bezirksamt könne keinen Sinn darin sehen, weil das Bezirksamt keine
Verantwortung getragen habe. Wie sind die Dinge im Land Berlin geregelt? Den
Bezirken im Land Berlin ist es gemäß Haushaltsordnung nicht möglich, Kredite
aufzunehmen oder Kredite an Fördernehmer auszureichen oder zu genehmigen. Diese
Aufgabe ist gemäß Zuständigkeitsgesetz der Hauptverwaltung, also der jeweiligen
Senatsverwaltung, vorbehalten. Im Fall Dorotheenstraße 16 ist es den von der
Fragestellerin selbst eingereichten Unterlagen zu entnehmen, dass gemäß dem
Pachtvertrag, den die Eigentümer mit der KomboBau GmbH, dem Fördernehmer, am
14.05.1997 abgeschlossen haben, die Eigentümer dem Fördernehmer das langfristige
Nutzungs- und Verfügungsrecht an dem Grundstück eingeräumt hatten. Im Folgenden
hatte dann der Verfügungsberechtigte bei der Investitionsbank Berlin einen
Fördervertrag abgeschlossen, den die damalige Senatsverwaltung für Bauen,
Wohnen und Verkehr mit Datum vom 19.06.1997 befürwortet und genehmigt hatte. Nachfrage
Frau Schwabe: Warum wird das Gebäude
in die Zwangsversteigerung gegeben? BzStR Schneider: Herr Schneider
wiederholt sein Angebot des persönlichen Gesprächs an Frau Schwabe. BF 30/VI
Janet Güttel Beantwortung
durch Herrn BzStR Schneider: Am
07.09.2007 wird mit den Bäderbetrieben die fertige Leitung gespült und dann
müssen die Bäderbetriebe entscheiden, wie sie mit dem Bad verfahren. Nachfrage
Frau Güttel: Ansprechpartner nach dem
07.09.2007 wären dann die Bäderbetriebe? Herrn BzStR Schneider: Ja! BF 31/VI
Klaus Niemann Beantwortung
durch Herrn BzStR Hölmer: Herr BzStR
Hölmer erläutert zunächst das komplexe juristische Problem, das es zu lösen
gilt. Dieses juristische Problem ist Herrn Niemann als Eigentümer der
Grundstücke bekannt. Das vom Fragesteller angeregte Gerichtsverfahren ist nun
abgeschlossen und die gerichtliche Entscheidung/Ergebnis ist bekannt. Die
angestrebte Verkehrsberuhigung auf „eigene Faust“ ist so nicht möglich.
Die Poller mussten wieder entfernt werden und die öffentliche Verkehrsführung
ist wieder zu gewährleisten. Der Bezirk könne das Problem nicht lösen und es
geht auch so nicht. Der Bezirk habe natürlich ein Interesse daran, den
öffentlichen Verkehr dort auch weiterhin aufrecht zu erhalten. Auf Grund der
damals abgeschlossenen Verträge könne der Bezirk keine andere Lösung finden. Nachfrage
Herr Niemann: Ist dem BzStR bekannt,
dass der Erwerb der Grund-stücke 3 Monate vor dem Abschluss des Städtebaulichen
Vertrages erfolgte? Er bitte den Stadtrat um einen Termin für ein persönliches
Gespräch. Herr BzStR Hölmer: Gerne! Herr Niemann möge einen Termin mit
seiner Sekretärin vereinbaren! BF 32/VI
Gerd Stanke Beantwortung
durch Herrn BzStR Hölmer: Zu 1.:
NEIN. Zu 2.:
Öffentliche Verkehrsanlagen unterliegen grundsätzlich nach der Bauordnung
Berlin keinem Genehmigungsverfahren. Das von ihnen angesprochene
Genehmigungsverfahren bezieht sich ausschließlich auf private Verkehrsflächen.
Die in der Frage erwähnten zwei Standorte können nicht miteinander verglichen
werden, da es sich hier um eine öffentlich-rechtliche und andererseits um eine
private Verkehrsanlage handelt und beide unterschiedlich behandelt werden. BF 33/VI
Astrid Bothe Beantwortung
durch Herrn BzStR Hölmer: Zu 1.: Das
Bezirksamt hat mehrfach – zuletzt mit Schreiben durch ihn mit Datum
16.05.2007 – gegenüber der DB NetzAG auf die Bedeutung der
Wiederherstellung einer durchgängigen Wegebeziehung zwischen Waldgebieten des
Grünauer Forstes beidseitig der Görlitzer Bahn hingewiesen. Soweit die
ausgelegten Planungsunterlagen diese Forderung nicht berücksichtigen, wird der
Bezirk in seiner Stellungnahme diese Forderung entsprechend wiederholen und
aufnehmen. Zu 2. und
3.: Die Planfeststellungsunterlagen sind noch bis zum 12.09.2007 im Tiefbauamt
in der Dahmestraße 33 ausgelegt. Bis zum 26.09.2007 müssen die Betroffenen ihre
schriftlichen Stellungnahmen abgegeben haben. Über die Auslegung wurde sowohl
im Amtsblatt als auch in der Tageszeitung informiert. Die Abteilung Bauen und
Stadtentwicklung – hier konkret das Stadtplanungsamt – erarbeitet
federführend die Stellungnahme des Bezirksamtes Treptow-Köpenick. Nach dem
Eingang der Antragsunterlagen haben die einzelnen Fachämter die Unterlagen zur
Prüfung erhalten. Wenn die entsprechenden Stellungnahmen vorliegen, bisher ist
dies noch nicht der Fall, wird durch das Stadtplanungsamt die endgültige
Stellungnahme für den Bezirk formuliert werden. Nach Rücksprache mit den
Berliner Forsten wird deren Stellungnahme durch das Landesforstamt erarbeitet.
Auch diese liegt zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht vor. Das Bezirksamt
könne also im Moment die Fragen, so wie sie formuliert wurden, nicht konkret
beantworten. Nachfrage
Frau Bothe: Wie ist die Stellungnahme
des Bezirkes zu diesem Verfahren? Herr BzStR Hölmer: Es gibt eine
eindeutige Terminkette. Die ist auch den einzelnen Ämtern und Beteiligten
bekannt bzw. mitgeteilt worden. Es macht keinen Sinn, schneller eine
Stellungnahme abzugeben. Es wird alles zusammengetragen, zusammen ausgewertet
und dann nimmt der Bezirk schriftlich – das habe er auch so vorgetragen
– Stellung. Und diese schriftliche Stellungnahme muss rechtzeitig
eingehen. Der BzVV stellt die Beendigung der Bürgerfragestunde fest. |
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