Auszug - Bürgerfragestunde  

 
 
10. (ordentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung
TOP: Ö 4
Gremium: BVV Treptow-Köpenick Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 30.08.2007 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 21:15 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow, BVV-Saal, Raum 218/217
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
VI/0355 Bürgerfragestunde
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bürgerinnen und BürgerBürgerinnen und Bürger
   
Drucksache-Art:BürgerfragestundeBürgerfragestunde

Der BzVV verweist auf geltende Regularien

Der BzVV verweist auf geltende Regularien.

BF 29/VI Elisabeth Schwabe

Beantwortung durch Herrn BzStR Schneider: Frau Schwabe wird gebeten, einen Gesprächstermin mit seiner Sekretärin zu vereinbaren, denn zum jetzigen Zeitpunkt kann er nur eine ganz offizielle Antwort geben, die sicherlich nicht ganz befriedigen wird.

Nun zur Frage: Das Bezirksamt könne keinen Sinn darin sehen, weil das Bezirksamt keine Verantwortung getragen habe. Wie sind die Dinge im Land Berlin geregelt? Den Bezirken im Land Berlin ist es gemäß Haushaltsordnung nicht möglich, Kredite aufzunehmen oder Kredite an Fördernehmer auszureichen oder zu genehmigen. Diese Aufgabe ist gemäß Zuständigkeitsgesetz der Hauptverwaltung, also der jeweiligen Senatsverwaltung, vorbehalten. Im Fall Dorotheenstraße 16 ist es den von der Fragestellerin selbst eingereichten Unterlagen zu entnehmen, dass gemäß dem Pachtvertrag, den die Eigentümer mit der KomboBau GmbH, dem Fördernehmer, am 14.05.1997 abgeschlossen haben, die Eigentümer dem Fördernehmer das langfristige Nutzungs- und Verfügungsrecht an dem Grundstück eingeräumt hatten. Im Folgenden hatte dann der Verfügungsberechtigte bei der Investitionsbank Berlin einen Fördervertrag abgeschlossen, den die damalige Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr mit Datum vom 19.06.1997 befürwortet und genehmigt hatte.

Nachfrage Frau Schwabe: Warum wird das Gebäude in die Zwangsversteigerung gegeben? BzStR Schneider: Herr Schneider wiederholt sein Angebot des persönlichen Gesprächs an Frau Schwabe.

BF 30/VI Janet Güttel

Beantwortung durch Herrn BzStR Schneider: Am 07.09.2007 wird mit den Bäderbetrieben die fertige Leitung gespült und dann müssen die Bäderbetriebe entscheiden, wie sie mit dem Bad verfahren.

Nachfrage Frau Güttel: Ansprechpartner nach dem 07.09.2007 wären dann die Bäderbetriebe? Herrn BzStR Schneider: Ja!

BF 31/VI Klaus Niemann

Beantwortung durch Herrn BzStR Hölmer: Herr BzStR Hölmer erläutert zunächst das komplexe juristische Problem, das es zu lösen gilt. Dieses juristische Problem ist Herrn Niemann als Eigentümer der Grundstücke bekannt. Das vom Fragesteller angeregte Gerichtsverfahren ist nun abgeschlossen und die gerichtliche Entscheidung/Ergebnis ist bekannt. Die angestrebte Verkehrsberuhigung auf „eigene Faust“ ist so nicht möglich. Die Poller mussten wieder entfernt werden und die öffentliche Verkehrsführung ist wieder zu gewährleisten. Der Bezirk könne das Problem nicht lösen und es geht auch so nicht. Der Bezirk habe natürlich ein Interesse daran, den öffentlichen Verkehr dort auch weiterhin aufrecht zu erhalten. Auf Grund der damals abgeschlossenen Verträge könne der Bezirk keine andere Lösung finden.

Nachfrage Herr Niemann: Ist dem BzStR bekannt, dass der Erwerb der Grund-stücke 3 Monate vor dem Abschluss des Städtebaulichen Vertrages erfolgte? Er bitte den Stadtrat um einen Termin für ein persönliches Gespräch. Herr BzStR Hölmer: Gerne! Herr Niemann möge einen Termin mit seiner Sekretärin vereinbaren!

BF 32/VI Gerd Stanke

Beantwortung durch Herrn BzStR Hölmer:

Zu 1.: NEIN.

Zu 2.: Öffentliche Verkehrsanlagen unterliegen grundsätzlich nach der Bauordnung Berlin keinem Genehmigungsverfahren. Das von ihnen angesprochene Genehmigungsverfahren bezieht sich ausschließlich auf private Verkehrsflächen. Die in der Frage erwähnten zwei Standorte können nicht miteinander verglichen werden, da es sich hier um eine öffentlich-rechtliche und andererseits um eine private Verkehrsanlage handelt und beide unterschiedlich behandelt werden.

BF 33/VI Astrid Bothe

Beantwortung durch Herrn BzStR Hölmer:

Zu 1.: Das Bezirksamt hat mehrfach – zuletzt mit Schreiben durch ihn mit Datum 16.05.2007 – gegenüber der DB NetzAG auf die Bedeutung der Wiederherstellung einer durchgängigen Wegebeziehung zwischen Waldgebieten des Grünauer Forstes beidseitig der Görlitzer Bahn hingewiesen. Soweit die ausgelegten Planungsunterlagen diese Forderung nicht berücksichtigen, wird der Bezirk in seiner Stellungnahme diese Forderung entsprechend wiederholen und aufnehmen.

Zu 2. und 3.: Die Planfeststellungsunterlagen sind noch bis zum 12.09.2007 im Tiefbauamt in der Dahmestraße 33 ausgelegt. Bis zum 26.09.2007 müssen die Betroffenen ihre schriftlichen Stellungnahmen abgegeben haben. Über die Auslegung wurde sowohl im Amtsblatt als auch in der Tageszeitung informiert. Die Abteilung Bauen und Stadtentwicklung – hier konkret das Stadtplanungsamt – erarbeitet federführend die Stellungnahme des Bezirksamtes Treptow-Köpenick. Nach dem Eingang der Antragsunterlagen haben die einzelnen Fachämter die Unterlagen zur Prüfung erhalten. Wenn die entsprechenden Stellungnahmen vorliegen, bisher ist dies noch nicht der Fall, wird durch das Stadtplanungsamt die endgültige Stellungnahme für den Bezirk formuliert werden. Nach Rücksprache mit den Berliner Forsten wird deren Stellungnahme durch das Landesforstamt erarbeitet. Auch diese liegt zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht vor. Das Bezirksamt könne also im Moment die Fragen, so wie sie formuliert wurden, nicht konkret beantworten.

Nachfrage Frau Bothe: Wie ist die Stellungnahme des Bezirkes zu diesem Verfahren? Herr BzStR Hölmer: Es gibt eine eindeutige Terminkette. Die ist auch den einzelnen Ämtern und Beteiligten bekannt bzw. mitgeteilt worden. Es macht keinen Sinn, schneller eine Stellungnahme abzugeben. Es wird alles zusammengetragen, zusammen ausgewertet und dann nimmt der Bezirk schriftlich – das habe er auch so vorgetragen – Stellung. Und diese schriftliche Stellungnahme muss rechtzeitig eingehen.

Der BzVV stellt die Beendigung der Bürgerfragestunde fest.


 


 
 

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