Auszug - Dringlichkeiten und Tagesordnung  

 
 
10. (ordentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung
TOP: Ö 2
Gremium: BVV Treptow-Köpenick Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 30.08.2007 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 21:15 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow, BVV-Saal, Raum 218/217
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin

Es liegen 3 Drucksachen zur Dringlichkeit nämlich:

Es liegen 3 dringliche Drucksachen vor: Drs. VI/0381, VI/0382 und VI/0383.

Herr Wohlfeil spricht für die Dringlichkeit Nr. VI/0381: Diesem Antrag liegt ja der im Sommer erstellte Lokale Aktionsplan zu Grunde und die Begründung für den Antrag ergibt sich durch das Bundesprogramm. Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner letzten Sitzung diesen zur Kenntnis genommen und möchte mit seinem Antrag dazu beitragen, dass das Bezirksamt unseren Antrag mit bekräftigt. Die Ausschusssitzung fand nach dem Antragsschluss statt und daher bitte er, der Dringlichkeit zuzustimmen.

Herr Voigt: Der Antrag entspricht nach Ansicht der NPD-Fraktion weder in der Form noch im Inhalt der Dringlichkeit, denn in der Form wird vermisst, dass hier der Hinweis, nach welchem Paragraphen heute über die Dringlichkeit befunden werden soll, fehlt und außerdem ist weder in der mündlichen noch in der schriftlichen Begründung irgendetwas zu der Dringlichkeit gesagt worden. Da die BVV bereits in 3 Wochen wieder tagt, wird keine Dringlichkeit gesehen.

Abstimmung: Mit 2/3-Mehrheit wird die Dringlichkeit bestätigt und es erfolgt die Einordnung unter TOP 14.25.

Herr Ebel spricht für die Dringlichkeit Nr. VI/0382: Durch einen unglücklichen Umstand ist der Antrag leider erst nach Annahmeschluss im BVV-Büro eingegangen, obwohl dieser bereits am 28.06.2007 in der 7. Ausschusssitzung einstimmig beschlossen worden war. Weil das Bezirksamt signalisiert hat, bereits in der nächsten Zeit eine Entscheidung hinsichtlich des Kiezzentrums zu treffen, wird um Zustimmung zur Dringlichkeit gebeten.

Herr Wohlfeil gegen die Dringlichkeit: Bei Bestätigung der Dringlichkeit wird sich in der Debatte zeigen, dass der Konflikt, der darüber besteht und gelöst werden sollte, nur noch größer werden würde. Wir brauchen schnell dieses Kiezbüro. Bei einer Befassung mit dem Antrag würde sich die BVV zum Schiedsrichter in einem Konflikt zwischen zwei Abteilungen des Bezirksamtes aufschwingen und dann wäre aus seiner Sicht eine Überweisung in den Sozialausschuss notwendig. Das Bezirksamt ist selbst in der Lage, diesen Konflikt zu lösen.

Abstimmung: 2/3-Mehrheit ist für die Dringlichkeit gegeben. Es erfolgt die Einordnung unter TOP 14.26.

Herr Sauerteig spricht für die Dringlichkeit Nr. VI/0383: Die Auslegungsfrist für das Planfeststellungsverfahren hat uns in den Sommerferien etwas überrascht, denn sie begann am 13.08.2007 und endet am 12.09.2007. Danach sind maximal 2 Wochen Zeit, um eine Einwendung zu verfassen. Wenn diese fundiert vom Bezirksamt abgegeben werden soll, dann müsste dieser Antrag über die Dringlichkeit behandelt werden.

Abstimmung: 2/3-Mehrheit ist für die Dringlichkeit gegeben. Es erfolgt die Einordnung unter TOP 14.27.

Der BzVV gibt folgende Beitritte bekannt:

TOP 14.1: CDU

TOP 14.2: CDU, SAG

TOP 14.3: B´90Grüne, SAG

TOP 14.7: B´90Grüne

TOP 14.13: SAG, SPD

TOP 14.20: SAG, FDP

Die Tagesordnung wurde ohne Widerspruch angenommen.

Es liegen 3 Drucksachen zur Dringlichkeit nämlich:

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:                .           dagegen:           .           Enthaltung:        .


 
 

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