Auszug - Dringlichkeiten und Tagesordnung
Es liegen 3
dringliche Drucksachen vor: Drs. VI/0381, VI/0382 und VI/0383. Herr
Wohlfeil spricht für die
Dringlichkeit Nr. VI/0381: Diesem Antrag liegt ja der im Sommer erstellte
Lokale Aktionsplan zu Grunde und die Begründung für den Antrag ergibt sich
durch das Bundesprogramm. Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner letzten
Sitzung diesen zur Kenntnis genommen und möchte mit seinem Antrag dazu
beitragen, dass das Bezirksamt unseren Antrag mit bekräftigt. Die
Ausschusssitzung fand nach dem Antragsschluss statt und daher bitte er, der
Dringlichkeit zuzustimmen. Herr
Voigt: Der Antrag entspricht nach
Ansicht der NPD-Fraktion weder in der Form noch im Inhalt der Dringlichkeit,
denn in der Form wird vermisst, dass hier der Hinweis, nach welchem Paragraphen
heute über die Dringlichkeit befunden werden soll, fehlt und außerdem ist weder
in der mündlichen noch in der schriftlichen Begründung irgendetwas zu der
Dringlichkeit gesagt worden. Da die BVV bereits in 3 Wochen wieder tagt, wird keine
Dringlichkeit gesehen. Abstimmung: Mit
2/3-Mehrheit wird die Dringlichkeit bestätigt und es erfolgt die Einordnung
unter TOP 14.25. Herr
Ebel spricht für die Dringlichkeit
Nr. VI/0382: Durch einen unglücklichen Umstand ist der Antrag leider erst nach
Annahmeschluss im BVV-Büro eingegangen, obwohl dieser bereits am 28.06.2007 in
der 7. Ausschusssitzung einstimmig beschlossen worden war. Weil das Bezirksamt
signalisiert hat, bereits in der nächsten Zeit eine Entscheidung hinsichtlich
des Kiezzentrums zu treffen, wird um Zustimmung zur Dringlichkeit gebeten. Herr
Wohlfeil gegen die Dringlichkeit:
Bei Bestätigung der Dringlichkeit wird sich in der Debatte zeigen, dass der
Konflikt, der darüber besteht und gelöst werden sollte, nur noch größer werden
würde. Wir brauchen schnell dieses Kiezbüro. Bei einer Befassung mit dem Antrag
würde sich die BVV zum Schiedsrichter in einem Konflikt zwischen zwei
Abteilungen des Bezirksamtes aufschwingen und dann wäre aus seiner Sicht eine
Überweisung in den Sozialausschuss notwendig. Das Bezirksamt ist selbst in der
Lage, diesen Konflikt zu lösen. Abstimmung:
2/3-Mehrheit ist für die Dringlichkeit gegeben. Es erfolgt die Einordnung unter
TOP 14.26. Herr
Sauerteig spricht für die
Dringlichkeit Nr. VI/0383: Die Auslegungsfrist für das
Planfeststellungsverfahren hat uns in den Sommerferien etwas überrascht, denn
sie begann am 13.08.2007 und endet am 12.09.2007. Danach sind maximal 2 Wochen
Zeit, um eine Einwendung zu verfassen. Wenn diese fundiert vom Bezirksamt
abgegeben werden soll, dann müsste dieser Antrag über die Dringlichkeit
behandelt werden. Abstimmung:
2/3-Mehrheit ist für die Dringlichkeit gegeben. Es erfolgt die Einordnung unter
TOP 14.27. Der BzVV
gibt folgende Beitritte bekannt: TOP 14.1: CDU TOP 14.2: CDU, SAG TOP 14.3: B´90Grüne, SAG TOP 14.7: B´90Grüne TOP 14.13: SAG, SPD TOP 14.20: SAG, FDP Die Tagesordnung wurde ohne Widerspruch angenommen. Abstimmungsergebnis: dafür: . dagegen: . Enthaltung: . |
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