Auszug - Durchführung und Kontrolle von Tiefbaumaßnahmen
Nachfragen <058>Herr
Leiß: Zur
Beantwortung Frage 6 – Forderung nach eindeutigen Regelungen gegenüber den
Leitungsbetrieben bei schleppendem Bauablauf: Hat das BA die Absicht, in dieser
Richtung einen erneuten Vorstoß zu machen? BzStR Dr. Schmitz: Natürlich wird
das für sinnvoll gehalten, weil sich an den Rechtsformen der Leitungsbetriebe
auch vieles geändert hat. Man hat es gegenüber 1995 fast nur noch mit privaten
Unternehmen zu tun. Dort ist privatrechtliches Vertragswesen eher angebracht
und man kann Fristen mittels Sanktionen besser durchsetzen. Bei Nichteinhaltung
der Fristen aber muss schuldhaftes Versagen nachgewiesen werden und das ist in
der Praxis kaum umsetzbar. Der
BzVV stellt fest, dass mit der Beantwortung der Nachfragen die Große
Anfrage beantwortet ist. |
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