Auszug - Beschäftigte mit MAE im Bezirksamt Treptow-Köpenick  

 
 
44. (ordentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung
TOP: Ö 8.4
Gremium: BVV Treptow-Köpenick Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 24.11.2005 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 22:00 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow, BVV-Saal, Raum 218/217
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
V/1438 Beschäftigte mit MAE im Bezirksamt Treptow-Köpenick
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Linke.PDSLinke.PDS
Verfasser:Anneliese Bräuer 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage

Frau Bräuer begründet die Große Anfrage <052>: Grund und Ziel der Anfrage sind die Erkenntnisse und Erfahrungen, die nach einem Jahr Beschäftigung von „Ein-Euro-Jobbern“ gezogen werden können

Frau Bräuer begründet die Große Anfrage <052>: Grund und Ziel der Anfrage sind die Erkenntnisse und Erfahrungen, die nach einem Jahr Beschäftigung von “Ein-Euro-Jobbern” gezogen werden können.

Beantwortung durch BzStRin Dr. Buch:

Zu 1) Bis zum 30.09.05 waren 270 ALG-II-Empfänger in den einzelnen Abteilungen des BA beschäftigt. Das BA hat insgesamt 691 Menschen in MAE vermittelt, d.h., 421 Menschen wurden an Träger oder Vereine vermittelt. Speziell wurden für die Jugendlichen Maßnahmen adäquat dem Kölner Modell “Sprungbrett” angedacht, das ist eine Arbeit mit Qualifizierungsanteil, die von freien Trägern geleistet wird. Diese sind in dieser Anzahl nicht enthalten. Über 55-jährige sind es 37.

Zu 2) Die MAE-Kräfte sind im Bereich Soziale Einrichtungen, Umwelt und Natur, Tiefbauamt, Grünanlagen, Friedhöfe, Hochbauamt, IT-Stelle, Liegenschaftsverwaltung, und Dienstgebäudeverwaltung tätig. Weiter wurden Arbeitsmöglichkeiten im Schul- und Bibliotheksamt geschaffen, in den Schulen, im Bereich Bildung und Kultur, im Sport-amt, in Kitas und in den JFE.

Zu 3) Bei den Einzel-MAE des BA sind keine Basis-Qualifizierungsbestandteile enthalten. Es besteht aber die Möglichkeit, an ESF-finanzierten Qualitätsmodulen teilzunehmen. In den Einsatzstellen ist die Möglichkeit gegeben, sich zusätzliches Wissen anzueignen. Für an Dritte (freie Träger, Vereine) Vermittelte, sind teilweise Basis-Qualifizierungsbestandteile vereinbart worden (z.B. Stadtbibliothek, Musikschule).

Zu 4) Durch das Jobcenter wird auf Grundlage von Einzelgesprächen mit den MAE-Kräften eine gute bis sehr gute Beständigkeit des Einsatzes sowie eine gute individuelle Betreuung der ALG-II-Empfänger in den einzelnen Einsatzstellen bescheinigt. Die Einsatzstellen selbst bewerten die MAE-Einsätze überwiegend mit gut bzw. sehr gut. Die Einzelleistungen sind abhängig von den jeweiligen Anforderungen der Stelle und den fachlichen Voraussetzungen sowie der allgemeinen persönlichen Arbeitseinstellung. In Einzelfällen gab es auch Fehlverhalten und es gab einen Fall der Nichtaufnahme der Tätigkeit. Die Teilnehmer an Qualifizierungen werden von den Einsatzstellen im notwendigen Umfang frei gestellt.

Zu 5) Die Unterstützung der MAE-Kräfte für die Aufnahme einer Arbeit auf dem 1. Arbeitsmarkt erfolgt durch die zuständigen Fallmanager oder ArbeitsvermittlerInnen. Für einige MAE-Kräfte sind in der Abteilung Umwelt, Grün und Immobilien Zeitverträge abgeschlossen worden. Durch die Einsatzstellen wird eine Teilnehmerbeurteilung incl. Kompetenzprofil erstellt und dem Jobcenter zugeleitet. Die Chancen zur Vermittlung auf den 1. Arbeitsmarkt sind nicht sehr groß.

Aussprache:

Frau Meißner: Dass noch nicht alles dort ist, wo es sein sollte, ist sicher unstrittig, aber die Antworten von Frau Dr. Buch sind doch positiver ausgefallen als von Frau Bräuer dargestellt. Wie hilflos die gesamte Bevölkerung dem Problem fehlender Arbeitsplätze gegenüber steht, hat ja die letzte Wahl gezeigt. Aus persönlichen Gesprächen mit Menschen, die MAE-Stellen erhalten haben, weiß sie, wie positiv sich das auswirkt.      Frau Bräuer: Die Wahrheit liegt wohl zwischen beidem. Diejenigen, die in den Genuss einer MAE-Maßnahme kommen, sind zufrieden, sie sind aber auch traurig, dass sie diese nach 6 Monaten wieder verlieren. Weist noch einmal auf das Prinzip der Zusätzlichkeit der zu vergebenden Arbeit hin. Nach welchen Kriterien wird im Bezirk der Aspekt der Zusätzlichkeit bewertet? Gibt es Aussagen zum Qualifikationsniveau derjenigen, die in den Genuss von MAE-Maßnahmen gekommen sind? Ist es richtig, dass ALG-II-Empfänger in MAE nach einer Woche Krankheit aus dieser Maßnahme heraus fallen und sie nicht weiterführen dürfen?         BzStRin Dr. Buch: Es wird die sogenannte Positivliste angewandt. Es sind auch keine Fälle bekannt, wo MAE-Kräfte Arbeitsplätze vernichtet hätten. Im BA wird stringent das lt. Gesetz Gewollte umgesetzt, dass die Arbeiten zusätzlich und gemeinnützig sind. Vom Qualifikationsniveau her gibt es sehr einfache Arbeiten, aber auch Arbeiten, die anspruchsvoller sind. Nach 1 Woche Krankheit raus – das ist wohl ein wenig früh. Natürlich bekommt man bei Krankheit oder Urlaub kein Geld. Es könnte nur der Fall sein, wenn jemand länger krank ist und das auch dementsprechend so meldet, dass man dann die Stelle nachbesetzt.       Frau Höppner: Wie viele Menschen mit MAE werden mit welchen Tätigkeiten in Schulen beschäftigt (z.B. für Schulhöfe)?        BzStRin Dr. Buch: 55 MAE- Kräfte (9 davon über 55 Jahre) als Hilfen für die Hausmeister. Das Grünflächenamt hat dort auch Hilfskräfte im Einsatz.

Der BzVV stellt fest, dass die Große Anfrage beantwortet ist.


 


 
 

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