Auszug - Festwiese
Frau Kant begründet den Antrag
<035>: Es sollte für Jugendinitiativen eine Fläche geben, die für
Veranstaltungen (Konzerte oder Aktivitäten gegen Rechts) immer zur Verfügung
steht. Aussprache: Herr Förster: Widerspruch zwischen
Überschrift, Antragstext und Begründung. Politische Veranstaltungen unterliegen
dem Demonstrationsrecht und sind dementsprechend einzuordnen. Für andere
Veranstaltungen gibt es ebenfalls bestimmte Genehmigungsverfahren bzw.
Versagungen. Er sieht keine Notwendigkeit, im Bezirk eine Festwiese
einzurichten und bittet um Ablehnung des Antrages. Frau
Meißner: Was soll das für ein Akt sein, eine Festwiese auszuweisen? Ist das
nicht eher eine planungsrechtliche Kategorie? Diese Festwiese müsste dann für
alle offen sein und das ist aus der Begründung des Antrages nicht zu entnehmen.
Es müsste geprüft werden, ob eine Veranstaltung dort stattfinden kann. Und
diese Einzelfallprüfung kann das BA immer durchführen und hat es in der
Vergangenheit auch gemacht. Der Antrag ist abzulehnen. Abstimmung Überweisung A.f.UmGr: Mit
Mehrheit angenommen. Es wird folgender Beschluss gefasst: Überweisung in den A.f.UmGr. Abstimmungsergebnis: dafür: mehrheitlich. |
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