Es wird folgender Beschluss gefasst:
Dem Ortsverein Schmöckwitz e.V. i.G. werden für die Durchführung des Ortsfestes anlässlich des 630-jährigen Bestehens von Schmöckwitz
2000,00 €
aus Sondermitteln der BVV des Haushaltsjahres 2005 zur Verfügung gestellt.
Die Ausreichung der Sondermittel der BVV steht unter dem Vorbehalt, dass alle haushalts-rechtlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Zuwendungen, insbesondere der nach
§ 44 der LHO, erfüllt werden.
Die Verwendung der Mittel ist bei Kapitel 3721, Titel 68569, nachzuweisen.