Es wird folgender Beschluss gefasst:
Der Jugendfeuerwehr Oberschöneweide werden für die Durchführung eines Ausbildungslagers in Münchehofe vom 02.07.05 bis 09.07.05
1022,00
aus Sondermitteln der BVV des Haushaltsjahres 2005 zur Verfügung gestellt.
Die Ausreichung der Sondermittel der BVV steht unter dem Vorbehalt, dass alle haushalts- rechtlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Zuwendungen, insbesondere der nach
§ 44 der LHO, erfüllt werden.
Die Verwendung der Mittel ist bei Kapitel 4010, Titel 68569, nachzuweisen.