Es wird folgender Beschluss gefasst:
Der Selbsthilfegruppe Gymnastik werden für die Durchführung einer Adventsfahrt im Dezember 2005 nach Leipzig
350,00 €
aus Sondermitteln der BVV des Haushaltsjahres 2005 zur Verfügung gestellt.
Die Ausreichung der Sondermittel der BVV steht unter dem Vorbehalt, dass alle haushalts-rechtlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Zuwendungen, insbesondere der nach
§ 44 der LHO, erfüllt werden.
Die Verwendung der Mittel ist bei Kapitel 3330, Titel 68569, nachzuweisen.