In der Sitzung der BVV am 24.02.2005 wurde nachfolgende Drucksache und der gleichlautende Abschlussbericht zu den Beschlüssen 426/25/04, 431/25/04 und 538/29/04 zur Behandlung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Bildung überwiesen:
Drs. V/1193
Die Bezirksverordnetenversammlung möge den in der 154./V. Kollegiumssitzung des Bezirksamtes Treptow-Köpenick vom 15.02.2005 gefassten Beschluss Nr. 398/05 über die Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung Treptow-Köpenick zur Kenntnis nehmen.
Der Ausschuss für Bildung hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 08.06.2005 abschließend beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich (6:2:1) die Kenntnisnahme der Vorlage des Bezirksamtes und gleichzeitig die Anerkennung des Abschlussberichtes zu den Beschlüssen 426/25/04, 431/25/04 und 538/29/04 (MdV V_38, lfd. Nr. 2148).
24.02.2005 - BVV Treptow-Köpenick
Ö 11.5 - überwiesen
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Überweisung in den A.f.Bi
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
dafür:einstimmig.
09.03.2005 - Ausschuss für Bildung
Ö 4 - vertagt
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Vertagung:
13.04.2005 - Ausschuss für Bildung
Ö 4 - vertagt
11.05.2005 - Ausschuss für Bildung
Ö 5 - vertagt
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Vertagung.
08.06.2005 - Ausschuss für Bildung
Ö 4 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
23.06.2005 - BVV Treptow-Köpenick
Ö 10.3 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Die Bezirksverordnetenversammlung nimmt den in der 154./V. Kollegiumssitzung des Bezirksamtes Treptow-Köpenick vom 15.02.2005 gefassten Beschluss Nr. 398/05 über die Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung Treptow-Köpenick zur Kenntnis.
Dies ist gleichzeitig die Anerkennung des Abschlussberichtes zu den Beschlüssen 426/25/04, 431/25/04 und 538/29/04 (MdV V_38, lfd. Nr. 2148).