Es wird folgender Beschluss gefasst:
Der Jugendfeuerwehr Friedrichshagen werden für die
Vor- und Nachbereitung vor Ort sowie Teilnahme an dem “Landeszeltlager der
Berliner Jugendfeuerwehren” vom 22.07.05 bis 31.07.05 im Jugenddorf am
Müggelsee
2000,00 e
aus Sondermitteln der BVV des
Haushaltsjahres 2005 zur Verfügung gestellt.
Die Ausreichung der
Sondermittel der BVV steht unter dem Vorbehalt, dass alle haushalts-
rechtlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Zuwendungen, insbesondere der
nach
§ 44 der LHO, erfüllt werden.
Die Verwendung der Mittel ist bei Kapitel 4010, Titel 68569, nachzuweisen.