Es wird folgender Beschluss gefasst:
Der
Berliner Parkeisenbahn gGmbH werden für die Durchführung einer Ferienfahrt in
den Herbstferien nach Mühlenstroth
491,00 e
aus Sondermitteln der BVV des
Haushaltsjahres 2005 zur Verfügung gestellt.
Die Ausreichung der Sondermittel der BVV steht unter dem
Vorbehalt, dass alle haushalts-rechtlichen Voraussetzungen für die Gewährung
von Zuwendungen, insbesondere der nach
§ 44 der LHO, erfüllt werden.
Die Verwendung der Mittel ist bei Kapitel 4010, Titel 68569, nachzuweisen.