Es wird folgender Beschluss gefasst:
Für den
Umgang mit dem StrABG im Bezirk Treptow-Köpenick wird folgende Verfahrensweise
angewendet.
1. Die BVV beschließt Maßnahmen über die
Anmeldung zur Investitionsplanung. Über andere, geplante Baumaßnahmen nach
StrABG und EBG (außerhalb der I-Planung) wird der Ausschuss für Stadtplanung
und Verkehr regelmäßig informiert.
2. Dem zuständigen Fachausschuss wird, vor
der Information der Beitragspflichtigen zu der geplanten Baumaßnahme, die im
Prozess der Bauplanung herausgearbeitete und somit weiterzuverfolgende
Vorzugsvariante erläutert und mögliche kostengünstige Alternativausbauten
vorgestellt.
3.
Informationsschreiben an die Beitragspflichtigen gemäß
§ 3 Abs. 3 StrABG. Der zuständige Fachausschuss ist rechtzeitig über diese
Informationsschreiben aber auch über die Stellungnahmen, Einwendungen und
Vorschläge der Beitragspflichtigen vor der Beschlussfassung im Bezirksamt zur
geplanten Baumaßnahme zu informieren.
4.
Für größere Baumaßnahmen werden nach Konsultation mit
dem zuständigen Fachausschuss Informationsveranstaltungen für die
Beitragspflichtigen durch das Bezirksamt organisiert.
Die Mitglieder der BVV werden über die Veranstaltung rechtzeitig in Kenntnis
gesetzt.
5.
BA-Beschluss und BVV-Vorlage zur Beschlussfassung über
die Ausbauvariante.