28.11.2007 - Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
Ö 10 - vertagt
Es wird folgender Beschluss gefasst Stellungnahme Beschlussempfehlung
beschlossen:
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Vertagung
05.12.2007 - Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
Ö 3 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Es wird folgender Beschluss gefasst Stellungnahme Beschlussempfehlung
beschlossen:
Es wird folgender Beschluss gefasstStellungnahme Beschlussempfehlung
beschlossen:
In der Sitzung der BVV am 01.11..2007 wurde
nachfolgende Drucksache zur Behandlung und Erarbeitung einer
Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr überwiesen:
Drs.
VI/0462
Das Bezirksamt
wird ersucht, seine erhobenen Einwendungen im Planfeststellungsverfahren zum
Flughafen BBI im Planergänzungsverfahren ,,Ausbau des Verkehrsflughafens
Berlin-Schönefeld“ zu erneuern.
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr hat die
Drucksache auf seiner Sitzung am 05.12.2007 unter abschließend beraten und
empfiehlt der BVV mehrheitlich die Annahme des Antrages in der folgenden
geänderten Fassung:
Das Bezirksamt
wird ersucht, zum Schutze seiner vom Fluglärm betroffenen Bürgerinnen und
Bürger, auf Basis seiner bisherigen Stellungnahmen erneut im Planergänzungsverfahren
“Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld“ Stellung zu
beziehen. In der Einwendung ist insbesondere auf die Ausweitung des
Nachtflugverkehrs, die beabsichtigte Dauerbelastung während der sogenannten
Nachtrandzeiten, die Verkleinerung der Schutzzonen und auf die Wertverluste bei
Immobilien (Grundstücken) und an Lebensqualität einzugehen.
Begründung:
In den bereits zurückliegenden
Verfahren hat sich das Bezirksamt klar positioniert und auf ein Nachtflugverbot
im Interesse der betroffenen Einwohner Treptow-Köpenicks plädiert. Diese
Einwendungen und Stellungnahmen im Klageverfahren sollte das Bezirksamt auch im
notwendig gewordenen Planergänzungsverfahren zum Nachtflugbetrieb des
Flughafens Schönefeld aufrecht erhalten und nochmals einbringen. Das
Nachtflugverbot sollte sich nicht auf eine reine Kernzeit von 0 bis 5 Uhr,
sondern auf die gesamte Zeit von 22 bis 6 Uhr beziehen. Das
Bundesverwaltungsgericht hat die Notwendigkeit eines ergänzenden
Planfeststellungsverfahrens in seinem Urteil begründet festgestellt. Danach
sollte der Nachtflugverkehr zwischen 22 Uhr und 6 Uhr auf das unverzichtbare
Maß reduziert werden. Der ausgelegte Antrag sieht aber das Gegenteil vor.
Dadurch, dass auch die
Entschädigung für die Außenwohnbereiche neu im Planergänzungsverfahren gefasst
werden muss, sollte das Bezirksamt auch hierzu die bereits erarbeiteten
Auffassungen vertreten. Hierbei sind auch die Wertverluste für bezirkseigene
Grundstücke anzumelden und geltend zu machen. Das Gutachten von Professor
Wilfried Kühling „Die Wertverluste bei Fluglärm“ sollte positiv in
die Argumentation des Bezirksamtes einbezogen werden.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
dafür:8.dagegen:2.Enthaltung:4.
13.12.2007 - BVV Treptow-Köpenick
Ö 12.14 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen BESCHLUSS: 300/14/07
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Das Bezirksamt
wird ersucht, zum Schutze seiner vom Fluglärm betroffenen Bürgerinnen und
Bürger, auf Basis seiner bisherigen Stellungnahmen erneut im
Planergänzungsverfahren “Ausbau des Verkehrsflughafens
Berlin-Schönefeld“ Stellung zu beziehen. In der Einwendung ist
insbesondere auf die Ausweitung des Nachtflugverkehrs, die beabsichtigte
Dauerbelastung während der sogenannten Nachtrandzeiten, die Verkleinerung der
Schutzzonen und auf die Wertverluste bei Immobilien (Grundstücken) und an
Lebensqualität einzugehen.