Es wird folgender Beschluss gefasst:
Dem NBZ e.V. werden für das Projekt „Literarisch-Musikalische Veranstaltung für Kinder: „Das Katzenhaus“ und „Die Nachtigall“
300,00 €
aus Sondermitteln der BVV des Haushaltsjahres 2007 zur Verfügung gestellt.
Die Ausrichtung der Sondermittel der BVV steht unter dem Vorbehalt, dass alle haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Zuwendungen, insbesondere der nach § 44 der LHO, erfüllt werden.
Die Verwendung der Mittel ist bei Kapitel 4010, Titel 68569, nachzuweisen.