Pflegeversicherung SGB XI
Pflegebedürftige Personen bzw. deren Angehörige oder Betreuer wenden sich an die Pflegekasse ihrer Krankenkasse. Der Medizinische Dienst begutachtet den Pflegeumfang und stellt eine Pflegestufe fest.
- Pflegestufe I: mind. 1x täglich 2 Verrichtungen bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität (Grundpflege mind.45 Minuten) mehrfach in der Woche hauswirtschaftliche Versorgung
- Pflegestufe II: mind. 3x täglich Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität-mind. 3 Std. (dav: Grundpflege mind. 2 Stunden) mehrfach in der Woche hauswirtschaftliche Versorgung
- Pflegestufe III: rund um die Uhr Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität (dav: Grundpflege mind. 4 Stunden) mehrfach in der Woche hauswirtschaftlicher Versorgung
Folgende Beträge gelten ab 01.01.2015: Geldleistungen (an Pflegebedürftige) (mtl.):
- Stufe 0: 123 €*
- Stufe I: 244 €/316 €*
- Stufe II: 458 €/545*
- Stufe III: 728 €
Sachleistungen (an den Pflegedienst )( mtl.):
- Stufe 0: 231 €*
- Stufe I: 468 €/689€*
- Stufe II: 1.144 €/1.298 €* €
- Stufe III: 1.612€/1.995€**
(*) für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, z.Bsp. Demenz
(**) bei außergewöhnlich hohem Pflegebedarf
Geld- und Sachleistungen können kombiniert werden.
Weiterhin sind Leistungen der Kurzzeitpflege (bis zu 4 Wochen/Jahr bis zu 1.612 €) möglich. Für sog. Ersatzpflege bis zu 6 Wochen/Jahr können ebenso bis zu 1.612 € verwendet werden. Beträge können auch verrechnet werden.
Für Pflegehilfsmittel (Geräte und Sachmittel zur häuslichen Pflege) können monatlich bis zu 40€ verwendet werden. Zudem gewährt die Pflegekasse bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen auch Leistungen für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen in Höhe bis zu 4000 €.
Wenn mehrere anspruchsberechtigte Pflegebedürftige zusammen wohnen, können diese Leistungen bis zu 16.000€ betragen.
Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen erhalten zusätzlich 205 €/Monat (gilt für Pflegestufe 0 bis III).
Bei vollstationärer Pflege (im Heim) werden Pflegebedürftige mit folgenden Beträgen unterstützt:
- 1.064€ bei Pflegestufe I
- 1.330€ bei Pflegestufe II
- 1.612€ bei Pflegestufe III
- 1.995€ bei Härtefall mit Demenz
Menschen mit einer eingeschränkten Alltagskompetenz (z.B. bei Demenzerkrankungen, geistigen und z.T. psychischen Behinderungen) können ebenfalls einen Leistungsanspruch (Betreuungsgeld) haben. Der Grundbetrag von 100€ monatlich kann bis auf 200 € monatlich angehoben werden – je nach Betreuungsaufwand.
Diese Leistungen sind nicht an die sonstigen Pflegestufen gebunden, können also auch bei der sog. Pflegestufe 0 einsetzen. Pflegebedürftige und Demenzkranke können die bisherigen Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung nun auch häusliche Betreuung erhalten.