Erneute Öffentliche Auslegung, § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (Geltungsbereich vgl. unten stehenden Planausschnitt)
Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung
Bild: BA TK
Ziel/Zweck:
Entwicklung von allgemeinen Wohngebieten, Waldfläche und öffentlicher Verkehrsfläche
Der Entwurf des Bebauungsplans XVI-81 vom 16. November 2015 liegt mit einem neuen Plandokument und Begründung einschließlich Umweltbericht sowie den wesentlichen Arten umweltbezogener Informationen gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch erneut öffentlich aus. Hinsichtlich der umweltbezogenen Informationen beachten Sie bitte auch die Veröffentlichung im Amtsblatt für Berlin vom 27. November 2015, S. 2627/2628.
Während der Auslegungsfrist können zu dem o.g. Bebauungsplanentwurf Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sind in die abschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder nur verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.