Öffentliche Auslegung, § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (Geltungsbereich vgl. nebenstehenden Planausschnitt)
Ziel/Zweck:
Allgemeines Wohngebiet und Gewerbegebiet sowie öffentliche und private Straßenverkehrsflächen
Der Entwurf des Bebauungsplans XV-37d vom 11. April 2016 lag mit Begründung einschließlich Umweltbericht sowie den wesentlichen Arten umweltbezogener Informationen gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich aus. Hinsichtlich der umweltbezogenen Informationen beachten Sie bitte auch die Veröffentlichung im Amtsblatt für Berlin vom 17. Juni 2016, S. 1323.
Während der Auslegungsfrist konnten zu dem Bebauungsplanentwurf Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sind in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.