Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 9-100 VE

Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 9-100 VE

Was ist geplant?

Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 9-100 VE wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.

Ziel und Zweck der Planung ist die Errichtung von 450 Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau, einer Kita mit 60 Plätzen, einer Quartiersgarage mit 460 Stellplätzen und von Erschließungs- sowie öffentlich nutzbaren Freiflächen.

Rechtliche Hinweise

Geltungsbereich
Der Geltungsbereich umfasst eine Teilfläche des Grundstücks Fürstenwalder Allee 356 und Fahlenbergstraße 1-11 im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Rahnsdorf.
Art der Beteiligung
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Amtliche Bebauungsplannummer:
9-100 VE
Zeitraum der Beteiligung:
02.04.2025 - 25.04.2025

Wo und wie können Sie sich beteiligen?
Während des Beteiligungszeitraums können Sie die Planungsunterlagen einsehen, sich über Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung informieren und Äußerungen hierzu abgeben. Die Äußerungen fließen in die weitere Planung ein. Diese können per E-Mail übermittelt oder auf anderem Weg (z.B. schriftlich vor Ort oder postalisch an der unten genannten Adresse) eingereicht werden.

Zeit:
Montag bis Mittwoch von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Donnerstag von 8:30 Uhr bis 18:00 Uhr, Freitag von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung Tel. 030/90297-2266/ -2657 oder nach Terminvereinbarung per E-Mail.

Ort:
Bezirksamt Treptow-Köpenick, Abteilung Stadtentwicklung, Straßen, Grünflächen und Umwelt, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung, Eingangsbereich, Rudower Chaussee 4, 12489 Berlin.

Die Präsentation der Unterlagen finden Sie mit Beginn der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, dem 2. April 2025, auch auf der Beteiligungsplattform des Landes Berlin unter: https://www.mein.berlin.de.

Hinweise zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Buchst. e) der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) und § 30c des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB). Geben Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben ab, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Information über die Datenverarbeitung im Bereich Bebauungsplanverfahren“, die mit veröffentlicht wird.

Downloads

  • 9-100 VE Konzept und Informationen, Blatt 1

    PDF-Dokument (6.8 MB)

  • 9-100 VE Konzept und Informationen, Blatt 2

    PDF-Dokument (3.9 MB)

  • 9-100 VE Konzept und Informationen, gesamt

    PDF-Dokument (2.8 MB)

  • Information über die Datenverarbeitung im Bereich Bebauungsplanverfahren

    PDF-Dokument (229.8 kB)