Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
Das neue Berliner Hundegesetz
Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat in seiner Sitzung am 23. Juni 2016 das „Gesetz zur Neuregelung des Haltens und Führens von Hunden in Berlin“ beschlossen. Mit Inkrafttreten der Hundedurchführungsverordnung (HundeG-DVO) vom 18.09.2018 wurden wichtige Neuerungen wie die allgemeine Leinenpflicht, das Ablegen einer Sachkundeprüfung („Hundeführerschein“), die Benennung von anerkannten Sachverständigen und der Aufbau eines zentralen Hunderegisters gesetzlich geregelt und ab 01.01.2019 in Kraft gesetzt.
Eine Zusammenstellung der Neuregelungen zum „Gesetz zur Neuregelung des Haltens und Führens von Hunden in Berlin“ (HundeG) finden Sie auf der
Internetseite der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung.
FAQ
FAQ - Fragen und Antworten zur Hundeverordnung
Informationen der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung
PDF-Dokument Dokument: Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung
Merkblätter
Merkblatt zur allgemeinen Leinenpflicht
Informationen des Ordnungsamtes Treptow-Köpenick von Berlin
PDF-Dokument (89.7 kB)
Merkblatt zu meldepflichtigen Hunden
Informationen des Ordnungsamtes Treptow-Köpenick von Berlin
PDF-Dokument (89.8 kB)
Antrag Sachkundebescheinigung
Antrag Sachkundebescheinigung
Antrag auf Erteilung der Sachkundebescheinigung gemäß § 6 Absatz 3 des Hundegesetzes “Hundeführerschein”
beim Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Ordnungsamtes Treptow-Köpenick
PDF-Dokument (765.7 kB)
Informationen zu Hundeausführservice (sog. Dogwalker)
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Hinweise zur Afrikanischen Schweinepest
Fall von Afrikanischer Schweinepest in Belgien
vorbeugende Maßnahmen gegen die Afrikanische Schweinepest
mehrsprachiges Hinweisblatt des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
PDF-Dokument (565.2 kB) Dokument: BMEL
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Zuständigkeiten der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
- Lebensmittelaufsicht
- Schlachttier- und Fleischuntersuchung
- Tierseuchenbekämpfung
- Tierkörperbeseitigung
- Tierschutz
- Gefahrenabwehr
- Futtermittelüberwachung
- Handelsklassenkontrolle und Preisüberwachung
Lebensmittelaufsicht
Schutz des Verbrauchers vor Irreführung und Gesundheitsschädigung
- Kontrolle von Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln, Bedarfsgegenständen (Gegenstände des täglichen Bedarfs) von der Produktion
bis zum Verbraucher, einschließlich Transport, Lagerung und Kennzeichnung
- Kontrolle der Betriebshygiene in Produktionsstätten,
im Groß- und Einzelhandel sowie Gaststätten und Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung
(z.B. Küchen in Kindertagesstätten, Seniorenheimen, Krankenhäusern)
- Überwachung der Einhaltung der Handelsklassen-
und Preisauszeichnungsvorschriften
- Beratung von Bürgern in Lebensmittelfragen,
Beratung bei Bauvorhaben von Lebensmittelbetrieben
- Entnahme von Verdachts- und Verfolgsproben
- Überwachung des Verkehrs mit Futtermitteln
- Überwachung des Verkehrs mit freiverkäuflichen Arzneimitteln
Schlachttier- und Fleischuntersuchung
Schutz des Verbrauchers vor Gesundheitsschäden
- Schlachttieruntersuchung
Untersuchung des lebenden Tieres auf Krankheiten, Verletzungen u.ä., die eine Schlachtung und Verwendung als Lebensmittel verbieten
- Fleischuntersuchung
Untersuchung des geschlachteten Tieres auf Unbedenklichkeit für die Verwendung als Lebensmittel
- Wildtieruntersuchung
Untersuchung geschossener bzw. durch Unfall getöteter Wildtiere auf Unbedenklichkeit für die Verwendung als Lebensmittel
- Probenahmen
Rückstandsanalysen, bakterielle Fleischbeschau und Untersuchung auf Hemmstoffe (z.B. Antibiotika u.ä.)
Tierseuchenbekämpfung
Schutz von Tierbeständen und Einzeltieren vor Seuchen
- Bekämpfung von Seuchenausbrüchen
bei landwirtschaftlichen Nutztieren und Heimtieren
- Vorbeugende Seuchenbekämpfung,
z.B. Untersuchung von Tieren und Tierbeständen auf Seuchenfreiheit (Reise- und Tierverkehr), Durchführung von Impfmaßnahmen wie z.B. Tollwutbekämpfung durch Köderimpfung von Füchsen, Kontrolle der Kennzeichnungspflicht freilaufender Hunde
- Überwachung von Tierausstellungen und ähnlichen Veranstaltungen des Tierverkehrs
Anzeige einer Tierhaltung - Bienen
nach § 1a Bienenseuchenverordnung
PDF-Dokument (432.8 kB)
Anzeige einer Tierhaltung - sonstige Tierarten
nach § 26 Viehverkehrsordnung
oder
nach § 45 Viehverkehrsordnung
PDF-Dokument (233.1 kB)
Tierkörperbeseitigung
Verminderung der Seuchengefahr
- Überwachung der Beseitigungspflicht von Tierkörpern und Tierkörperteilen
Tote Tiere im Verwaltungsbezirk Treptow-Köpenick
Öffentlicher Raum:
Bitte kontaktieren Sie den Fachbereich Verterinär- und Lebensmittelaufsicht
unter Tel. (030) 90297-4811
oder per Fax (030) 90297-4810
oder per E-Mail vetleb@ba-tk.berlin.de .
Privatgrundstücke:
Die Verantwortung für die Beseitigung liegt beim Eigentümer des Grundstücks.
Flüsse und Seen:
Bitte kontaktieren Sie die Wasserschutzpolizei
(WSP Ost) unter Tel. (030) 4664-983360 .
- Überwachung des Verbleibs von Speiseabfällen aus Großküchen, Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung, Gaststätten usw.
Tierschutz
Schutz des Tieres vor Schmerzen, Leiden oder Schäden
- Überwachung von permanenter bzw. vorübergehender Tierhaltung
- Erteilung von Genehmigungen für gewerbliche Tierhaltung, Prüfung der Sachkunde und Zuverlässigkeit von Tierhaltern
- Verfolgung und Ahndung von Verstößen gegen das Tierschutzgesetz (z.B. Tierquälerei, Vernachlässigung von Tieren), Bearbeitung von Anzeigen und Beschwerden aus der Bevölkerung sowie Beratung in Tierschutzfragen
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Tierschutzgesetz
PDF-Dokument (797.9 kB)
Gefahrenabwehr
Schutz von Menschen und Tieren vor gefährlichen Tieren
- Maßnahmen bei Gefährdung und Schädigung durch Tiere (z.B. Hundebisse), Abwendung von Gefahren, die von Tieren ausgehen
- Genehmigung und Prüfung der Haltung gefährlicher Tiere