Hinweise zur Anmeldung auf Hortbetreuung

Folgende Unterlagen sind in Kopie dem „Antrag auf ergänzende Betreuung an Grundschulen/ Hort“ von den Eltern/ Elternteil beizufügen, bei denen/ dem das Kind lebt:

  • Personalausweis oder Pass (bei Pass polizeiliche Anmeldung) der Antragsteller
  • bei ausländischen Bürgern eine gültige Aufenthaltsgenehmigung
  • Arbeitsnachweise (Arbeitsvertrag mit aktuellem Gehaltsnachweis (nicht älter als 4 Wochen) oder formlose Bescheinigung des Arbeitgebers)
  • bei Erwerbslosigkeit Nachweis von Agentur für Arbeit / Job-Center über Arbeitslosenmeldung
  • bei Selbständigkeit eine Kopie der Gewerbeanmeldung bzw. sonstige Nachweise
  • Schreiben des Arbeitgebers über das Ende der Elternzeit und der anschließenden Arbeitsaufnahme
  • Schulbescheinigungen/ Ausbildungsnachweise/ Immatrikulaionsnachweise
  • Einkommensteuerbescheid des letzten Jahres,
  • Verdienstbescheinigung vom letzten Kalenderjahr, wenn noch kein Einkommenssteuerbescheid vorliegt
  • elektronische Lohnsteuerbescheinigung des letzten Jahres, wenn keine Veranlagung zur Einkommenssteuer
  • bei Selbständigen der Einkommensteuerbescheid oder vorläufige Berechnung A 58 des letzten Kalenderjahres
  • falls andere Leistungen im letzten Kalenderjahr bezogen wurden, Nachweise darüber einreichen (Bewilligungs-/ Änderungsbescheid der Agentur für Arbeit, Bescheid des Jobcenters über ALG II, Bescheid über Elterngeld,
    Mutterschaftsgeld-Nachweis, Krankengeld, Bafög)
  • Geburtsurkunden aller im Haushalt lebenden Kinder oder Kindergeldnachweis
  • Nachweis über Unterhaltszahlungen für Kinder, die nicht im Haushalt der Familie leben (Nachweis über Zahlungen der letzten 3 Monate, Unterhaltstitel oder Gerichtsurteil, Kindergeldnachweis)
  • Bei Rentenzahlungen der Erstbescheid und die letzten beiden Anpassungsbescheide
  • Die beiliegende Erklärung für die Berechnung der Kostenbeteiligung bitte ausgefüllt und unterschrieben dem Antrag beilegen !!!

Der Antrag ist von allen Antragstellern zu unterschreiben. Ist der Personensorgeberechtigte nicht der Antragsteller, sondern eine andere erziehungsberechtigte Person, ist diese Person zu bevollmächtigen.

  • Hort Hinweise zur Anmeldung

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