Interessenbekundungsverfahren (Umgangscafé, Familienrat, Präventionsprojekt)

Das Jugendamt Treptow-Köpenick führt drei Interessenbekundungsverfahren durch um geeignete Träger für die Angebote Umgangscafé, Familienrat und ein Präventionsprojekt für Mädchen zu finden.

Interessenbekundungsverfahren Umgangscafé

Durchführung eines jugendhilfespezifischen Interessenbekundungsverfahrens gem. § 7 Abs. 2 Satz 2 der Landeshaushaltsordnung zur Betreibung von Umgangscafés

Mit diesem jugendhilfespezifischen Interessenbekundungsverfahren für Leistungen nach den §§ 16 -18 sowie 27 ff SGB VIII werden freie Träger der Jugendhilfe gesucht, die in Treptow-Köpenick Umgangscafés anbieten.

Die durchführende Stelle verfährt i.S. des § 7 Abs. 2 Satz 2 der Landeshaushaltsordnung von Berlin (Interessenbekundungsverfahren). Es handelt sich hierbei nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages.

Ziel des jugendhilfespezifischen Interessenbekundungsverfahrens ist es, Interessenten für das Leistungsangebot zu erkunden, sowie die eingereichten Konzepte zu prüfen und auf den bezirklichen Bedarf abzustimmen.

Das Leistungsangebot soll an mehreren Standorten im gesamten Bezirk Treptow-Köpenick angeboten werden. Besonders in den Prognoseräumen 1 und 3 wird eine Ansiedlung angestrebt.

Adressat_innen
Das Verfahren richtet sich gem. § 75 SGB VIII an anerkannte Träger der freien
Jugendhilfe.

Leistungsangebot und inhaltliche Anforderungen Das Leistungsangebot muss Aussagen zu folgenden inhaltlichen Anforderungen treffen:
  • Das Angebot richtet sich an Familien, die keinen begleiteten Umgang (mehr)
    benötigen, aber für die Umgänge trotzdem einen geschützten Raum und einen niedrigschwelligen Ansprechpartner brauchen.
  • Der freie Träger der Jugendhilfe verfügt nachweislich über Fachpersonal
    (Erzieher*in oder Sozialarbeiter*in) und stellt diese für die Begleitung des
    Umgangscafés zur Verfügung.
  • Der freie Träger der Jugendhilfe bietet bereits Leistungen im Bezirk Treptow-
    Köpenick an und ist sozialräumlich mit anderen Leistungsträgern im Bezirk
    Treptow-Köpenick vernetzt und kann die Eltern bei Bedarf dorthin verweisen.
  • Der freie Träger der Jugendhilfe arbeitet mit dem Jugendamt, v.a. dem
    Regionalen Sozialpädagogischen Dienst, zusammen.
  • Der freie Träger der Jugendhilfe verfügt bereits über einen geeigneten Standort im Bezirk Treptow-Köpenick, an dem das Umgangscafé umgesetzt werden kann oder kooperiert mit Einrichtungen, in denen er Räume nutzen kann. Die Räume sollten geeignet ausgestattet sein (Spielangebote, ggf. Möglichkeit des Getränkeerwerbs und Außenanlage zum Aufhalten/Spielen).
  • Der freie Träger der Jugendhilfe bietet das Angebot zu flexiblen Öffnungszeiten, auch für Berufstätige, an.

Finanzielle Rahmenbedingungen
Der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses hat am 12.12.2019 Mittel zur Umsetzung von neuen flexiblen Angeboten beschlossen, die zu einer Reduzierung der Kosten der Hilfen zur Erziehung beitragen sollen. Am 27.05.2020 wurden die Mittel nach Vorlage des Rahmenkonzeptes durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie entsperrt. Der Bezirk Treptow-Köpenick hat ein bezirkliches Konzept eingereicht, das derzeit von der Senatsverwaltung geprüft wird. Zur Finanzierung stehen je Standort ca. 10.000€ für 2020 und 20.000€ für 2021 zur Verfügung. Das Interessenbekundungsverfahren erfolgt vorbehaltlich der Bewilligung der Mittel durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.

Zur Teilnahme am jugendhilfespezifischen Interessenbekundungsverfahren sind nachfolgend aufgeführte Unterlagen einzureichen

Formale Unterlagen
  • Trägervertrag im Rahmen des BRV Jug
  • Eigenerklärung des Trägers, dass der Träger keinen Antrag auf ein
    Insolvenzverfahren gestellt hat bzw. sich nicht im Insolvenzverfahren befindet
  • Eigenerklärung des Trägers, die Mitarbeiter_innen angemessen und ortsüblich zu bezahlen (analog Beschluss Nr. 6/2011 der Vertragskommission Jugend vom 01.09.2011).
Konzeptionelle Unterlagen
  • Organisationsstruktur des Trägers
    • Organigramm
    • Trägerinternes Kinderschutzverfahren
    • Schutzkonzept
    • Personalkonzept (inklusive Aus- und Weiterbildungskonzept) bezogen auf
      das Leistungsangebot für die beschriebene Zielgruppe.
  • Pädagogisches Konzept zum Umgangscafé in Bezug zur beschriebenen Zielgruppe
    • Darstellung flexibler Methoden zum Leistungsangebot „Umgangscafé“
    • Aussagen zur Qualitätssicherung und zur Sicherstellung von
      Beteiligung/ Partizipation
    • Konkrete Angebotsplanung für die Umsetzung (einschließlich Umfang und
      Ausgestaltung des Angebots)
  • Vernetzung und Kooperation
    • Aussagen zur bestehenden/möglichen Vernetzung und Kooperation des
      Angebotes mit anderen Leistungen des Trägers im Bezirk Zusammenarbeit
      mit dem Jugendamt.

Durchführung des Verfahrens
Die Interessenbekundungen sind bis zum 14.08.2020 (persönlich, Poststempel oder per E-Mail) einzureichen.

  • Per E-Mail: JugL-GS@ba-tk.berlin.de
  • Persönlich: Jugendamt Treptow-Köpenick, Geschäftsstelle, Raum 204, Hans-Schmidt-Straße 10, 12489 Berlin
  • Postalisch: Bezirksamt Treptow-Köpenick, Jugendamt, PF 91 02 40, 12414 Berlin

Für die Erstellung der Unterlagen zum jugendhilfespezifischen Interessenbekundungsverfahren werden keine Kosten erstattet.

Die Sichtung und Bewertung der eingereichten Konzeptionen erfolgt voraussichtlich bis Ende August 2020.

Für Nachfragen zum ausgeschriebenen Leistungsangebot des öffentlichen Trägers wenden Sie sich bitte an folgende Ansprechpartner des Jugendamtes:

  • Frau Lieb – Jugendhilfeplanung
    Groß Berliner Damm 154, Zimmer 101, 12489 Berlin
    Tel.: (030) 90297 – 3283
    E-Mail: lieb.jug@ba-tk.berlin.de
  • Interessenbekundungsverfahren Umgangscafés

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Interessenbekundungsverfahren Familienrat

Durchführung eines jugendhilfespezifischen Interessenbekundungs-verfahrens gem. § 7 Abs. 2 Satz 2 der Landeshaushaltsordnung zur Betreibung eines Familienratsbüros und Durchführung der Methode „Familienrat” im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin

Mit diesem jugendhilfespezifischen Interessenbekundungsverfahren für Leistungen nach den §§ 16 -18 sowie 27 ff SGB VIII wird ein freier Träger der Jugendhilfe gesucht, der in Treptow-Köpenick ein Familienratsbüro betreibt und die Methode Familienrat durchführt.

Die durchführende Stelle verfährt i.S. des § 7 Abs. 2 Satz 2 der Landeshaushaltsordnung von Berlin (Interessenbekundungsverfahren). Es handelt sich hierbei nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages.

Ziel des jugendhilfespezifischen Interessenbekundungsverfahrens ist es, Interessenten für das Leistungsangebot zu erkunden, sowie die eingereichten Konzepte zu prüfen und auf den bezirklichen Bedarf abzustimmen.

Das Leistungsangebot soll im Bezirk Treptow-Köpenick, schwerpunktmäßig im
Prognoseraum 4, hierbei v.a. in der Bezirksregion 15 unterbreitet werden

Adressat_innen
Das Verfahren richtet sich gem. § 75 SGB VIII an anerkannte Träger der freien
Jugendhilfe, die über zertifizierte Qualifikationen und Erfahrungen in der Anwendung der Methode „Familienrat” verfügen.

Leistungsangebot und inhaltliche Anforderungen Das Leistungsangebot muss Aussagen zu folgenden Themen treffen:
  • Der freie Träger der Jugendhilfe verfügt über nachweislich zertifiziertes
    Fachpersonal zur Durchführung der Methode.
  • Der freie Träger der Jugendhilfe stellt pädagogische Fachkräfte zur Verfügung, die bereits Erfahrungen in der Anwendung der Methode haben.
  • Der freie Träger der Jugendhilfe bietet bereits Leistungen im Bezirk Treptow-
    Köpenick an und ist sozialräumlich vernetzt.
  • Der freie Träger der Jugendhilfe arbeitet mit dem Jugendamt zusammen. Er
    bietet sozialpädagogische Erziehungshilfen an.
  • Der freie Träger der Jugendhilfe kooperiert mit anderen Leistungsträgern im
    Bezirk Treptow-Köpenick. Der freie Träger der Jugendhilfe verfügt bereits über einen Standort im Bezirk Treptow-Köpenick.
  • Der freie Träger der Jugendhilfe sichert einen niedrigschwelligen Zugang zum Angebot.

Finanzielle Rahmenbedingungen
Der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses hat am 12.12.2019 Mittel zur Umsetzung von neuen flexiblen Angeboten beschlossen, die zu einer Reduzierung der Kosten der Hilfen zur Erziehung beitragen sollen. Am 27.05.2020 wurden die Mittel nach Vorlage des Rahmenkonzeptes durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie entsperrt. Der Bezirk Treptow-Köpenick hat ein bezirkliches Konzept eingereicht, das derzeit von der Senatsverwaltung geprüft wird. Für die Finanzierung des Projektes stehen 2020 25.000€ zur Verfügung und 2021 30.000€. Das Interessenbekundungsverfahren erfolgt vorbehaltlich der Bewilligung der Mittel durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.

Zur Teilnahme am jugendhilfespezifischen Interessenbekundungsverfahren sind nachfolgend aufgeführte Unterlagen einzureichen:

Formale Unterlagen
  • Aktueller Trägervertrag für ambulante sozialpädagogische Erziehungshilfen mit dem Land Berlin
  • Eigenerklärung des Trägers, dass der Träger keinen Antrag auf ein
    Insolvenzverfahren gestellt hat bzw. sich nicht im Insolvenzverfahren befindet
  • Eigenerklärung des Trägers, die Mitarbeiter_innen angemessen und ortsüblich zu bezahlen (analog Beschluss Nr. 6/2011 der Vertragskommission Jugend vom 01.09.2011).
Konzeptionelle Unterlagen
  • Organisationsstruktur des Trägers
    • Organigramm
    • Trägerinternes Kinderschutzverfahren
    • Schutzkonzept
    • Personalkonzept (inklusive Aus- und Weiterbildungskonzept) bezogen auf
      das Leistungsangebot „Familienratsbüro” für die beschriebene Zielgruppe.
  • Pädagogisches Konzept zum Familienratsbüro in Bezug zur beschriebenen
  • Zielgruppe
    • Pädagogische Ziele, Schwerpunkte und Methoden zum Leistungsangebot
      „Familienratsbüro”
    • Aussagen zur Qualitätssicherung und zur Sicherstellung von
      Beteiligung/ Partizipation
    • Erfahrungen in der Anwendung/Durchführung der Methode „Familienrat”
    • Konkrete Angebotsplanung für die Umsetzung der pädagogischen Ziele und
      Schwerpunkte (einschließlich Kontingente und Ausgestaltung des Angebots)
  • Vernetzung und Kooperation
    • Aussagen zur bestehenden/möglichen Vernetzung und Kooperation des
      Angebotes mit anderen Leistungen des Trägers im Bezirk Zusammenarbeit
      mit dem Jugendamt.

Durchführung des Verfahrens
Die Interessenbekundungen sind bis zum 14.08.2020 (persönlich, Poststempel oder per E-Mail) einzureichen.

  • Per E-Mail: JugL-GS@ba-tk.berlin.de
  • Persönlich: Jugendamt Treptow-Köpenick, Geschäftsstelle, Raum 204, Hans-Schmidt-Straße 10, 12489 Berlin
  • Postalisch: Bezirksamt Treptow-Köpenick, Jugendamt, PF 91 02 40, 12414 Berlin

Für die Erstellung der Unterlagen zum jugendhilfespezifischen Interessenbekundungsverfahren werden keine Kosten erstattet.

Die Sichtung und Bewertung der eingereichten Konzeptionen erfolgt voraussichtlich bis Ende August 2020.

Für Nachfragen zum ausgeschriebenen Leistungsangebot des öffentlichen Trägers wenden Sie sich bitte an folgende Ansprechpartner des Jugendamtes:

  • Frau Lieb – Jugendhilfeplanung
    Groß Berliner Damm 154, Zimmer 101, 12489 Berlin
    Tel.: (030) 90297 – 3283
    E-Mail: lieb.jug@ba-tk.berlin.de
  • Interessenbekundungsverfahren Familienrat

    PDF-Dokument (238.5 kB)

Interessenbekundungsverfahren Präventionsprojekt

Durchführung eines jugendhilfespezifischen Interessenbekundungs-verfahrens gem. § 7 Abs. 2 Satz 2 der Landeshaushaltsordnung zur Durchführung eines Präventionsprojektes für Mädchen und junge Frauen

Mit diesem jugendhilfespezifischen Interessenbekundungsverfahren für Leistungen nach den §§ 16 -18 sowie 27 ff SGB VIII werden freie Träger der Jugendhilfe gesucht, die in Treptow-Köpenick ein Projekt zur Prävention und Beratung bei sexualisierter Gewalt für Mädchen und junge Frauen anbieten.

Die durchführende Stelle verfährt i.S. des § 7 Abs. 2 Satz 2 der Landeshaushaltsordnung von Berlin (Interessenbekundungsverfahren). Es handelt sich hierbei nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages.

Ziel des jugendhilfespezifischen Interessenbekundungsverfahrens ist es, Interessenten für das Leistungsangebot zu erkunden, sowie die eingereichten Konzepte zu prüfen und auf den bezirklichen Bedarf abzustimmen.

Das Leistungsangebot soll im Bezirk Treptow-Köpenick schwerpunktmäßig im
Prognoseraum 3, hierbei v.a. Altglienicke arbeiten.

Adressat_innen
Das Verfahren richtet sich gem. § 75 SGB VIII an anerkannte Träger der freien
Jugendhilfe.

Leistungsangebot und inhaltliche Anforderungen Das Leistungsangebot muss Aussagen zu folgenden inhaltlichen Anforderungen treffen:
  • Der freie Träger der Jugendhilfe verfügt nachweislich über Fachpersonal
    (Sozialarbeiter*in mit Zusatzqualifizierung) und stellt diese für das Angebot zur
    Verfügung.
  • Der freie Träger der Jugendhilfe verfügt über Erfahrungen in der Projektarbeit.
  • Das Angebot soll sowohl Info-Veranstaltungen als auch mobile/aufsuchende
    Projektarbeit und Beratung beinhalten. Der freie Träger der Jugendhilfe soll
    auch Beratung für Fachkräfte und für Sorgeberechtigte anbieten.
  • Der freie Träger der Jugendhilfe bietet bereits Leistungen im Bezirk Treptow-
    Köpenick an und ist sozialräumlich mit anderen Leistungsträgern im Bezirk Treptow-Köpenick vernetzt und kann die bei Bedarf dorthin verweisen. Der freie Träger sollte an Vernetzungstreffen teilnehmen und über eine geeignete Öffentlichkeitsarbeit auf das Angebot hinweisen (z.B. über Infomaterial).
  • Der freie Träger der Jugendhilfe arbeitet mit dem Jugendamt, v.a. auch der Kinderschutzkoordination, zusammen.

Finanzielle Rahmenbedingungen
Der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses hat am 12.12.2019 Mittel zur Umsetzung von neuen flexiblen Angeboten beschlossen, die zu einer Reduzierung der Kosten der Hilfen zur Erziehung beitragen sollen. Am 27.05.2020 wurden die Mittel nach Vorlage des Rahmenkonzeptes durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie entsperrt. Der Bezirk Treptow-Köpenick hat ein bezirkliches Konzept eingereicht, das derzeit von der Senatsverwaltung geprüft wird. Für die Durchführung des Projektes stehen im Jahr 2020 10.000€ und im Jahr 2021 20.000€ zur Verfügung. Das Interessenbekundungsverfahren erfolgt vorbehaltlich der Bewilligung der Mittel durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.

Zur Teilnahme am jugendhilfespezifischen Interessenbekundungsverfahren sind nachfolgend aufgeführte Unterlagen einzureichen:

Formale Unterlagen
  • Trägervertrag im Rahmen des BRV Jug
  • Eigenerklärung des Trägers, dass der Träger keinen Antrag auf ein
    Insolvenzverfahren gestellt hat bzw. sich nicht im Insolvenzverfahren befindet
  • Eigenerklärung des Trägers, die Mitarbeiter_innen angemessen und ortsüblich zu bezahlen (analog Beschluss Nr. 6/2011 der Vertragskommission Jugend vom 01.09.2011).
Konzeptionelle Unterlagen
  • Organisationsstruktur des Trägers
    • Organigramm
    • Trägerinternes Kinderschutzverfahren
    • Schutzkonzept
    • Personalkonzept (inklusive Aus- und Weiterbildungskonzept) bezogen auf das Leistungsangebot für die beschriebene Zielgruppe.
  • Pädagogisches Konzept in Bezug zur beschriebenen Zielgruppe
    • Pädagogische Ziele, Schwerpunkte und Methoden zum Leistungsangebot
    • Aussagen zur Qualitätssicherung und zur Sicherstellung von Beteiligung/ Partizipation
    • Konkrete Angebotsplanung für die Umsetzung der pädagogischen Ziele und Schwerpunkte (einschließlich Umfang und Ausgestaltung des Angebots)
  • Vernetzung und Kooperation
    • Aussagen zur bestehenden/möglichen Vernetzung und Kooperation des Angebotes mit anderen Leistungen des Trägers im Bezirk Zusammenarbeit mit dem Jugendamt.

Durchführung des Verfahrens
Die Interessenbekundungen sind bis zum 14.08.2020 (persönlich, Poststempel oder per E-Mail) einzureichen.

  • Per E-Mail: JugL-GS@ba-tk.berlin.de
  • Persönlich: Jugendamt Treptow-Köpenick Geschäftsstelle, Raum 204, Hans-Schmidt-Straße 10, 12489 Berlin
  • Postalisch: Bezirksamt Treptow-Köpenick, Jugendamt, PF 91 02 40, 12414 Berlin

Für die Erstellung der Unterlagen zum jugendhilfespezifischen Interessenbekundungsverfahren werden keine Kosten erstattet.

Die Sichtung und Bewertung der eingereichten Konzeptionen erfolgt voraussichtlich bis Ende August 2020.

Für Nachfragen zum ausgeschriebenen Leistungsangebot des öffentlichen Trägers wenden Sie sich bitte an folgende Ansprechpartner des Jugendamtes:

  • Frau Lieb – Jugendhilfeplanung
    Groß Berliner Damm 154, Zimmer 101, 12489 Berlin
    Tel.: (030) 90297 – 3283
    E-Mail: lieb.jug@ba-tk.berlin.de
  • Interessenbekundungsverfahren Präventionsprojekt

    PDF-Dokument (150.0 kB)