Interessenbekundungsverfahren für gruppenbezogene, curricular geprägte Angebote der Jugendamt im Prognoseraum 2 des Bezirks Treptow-Köpenick

Durchführung eines jugendhilfespezifischen Interessenbekundungsverfahrens gemäß §7 Abs.2 Satz 2 der Landeshaushaltsordnung von Berlin für gruppenbezogene, curricular geprägte Angebote der Jugendarbeit (Angebotsform 5) im Prognoseraum 2 des Bezirkes Treptow-Köpenick

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem jugendhilfespezifischen Interessenbekundungsverfahren für Leistungen nach dem §11 SGB VIII werden gemeinnützige Träger der freien Jugendhilfe gesucht, die in 2021 gruppenbezogene, curricular geprägte Angebote der Jugendarbeit im Prognoseraum 2 des Bezirkes Treptow-Köpenick von Berlin (Oberschöneweide, Niederschöneweide, Köllnische Vorstadt / Spindlersfeld, Adlershof) umsetzen.

Die durchführende Stelle verfährt im Sinne des §7 Abs. 2 Satz 2 der Landeshaushaltsordnung von Berlin (Interessenbekundungsverfahren).
Es handelt sich hierbei nicht um die Vergabe eines öffentlichen
Auftrags. Das Ziel dieses jugendhilfespezifischen Interessenbekundungsverfahrens ist es, Interessierte für das Angebot zu erkunden, sowie die eingereichten Unterlagen zu prüfen, zu bewerten und einen oder mehrere Träger der freien Jugendhilfe für die Förderung von Angeboten der gruppenbezogenen, curricular geprägten Jugendarbeit auszuwählen.

Adressat*innen

Das Verfahren richtet sich an nach §75 SGB VIII anerkannte Träger der freien Jugendhilfe, die über mindestens dreijährige Erfahrungen in der Kinder- und Jugendarbeit gemäß §11 SGB VIII verfügen.
Interessierte sollen über gute Kenntnisse der Angebotslandschaft der Kinder- und Jugendhilfe im Bezirk Treptow-Köpenick verfügen. Außerdem ist der Einsatz von Fachpersonal sicherzustellen.

Inhaltliche Anforderungen

Die zu fördernden Träger der freien Jugendhilfe sollen Leistungen nach §11 SGB VIII in Verbindung mit dem Berliner Jugendhilfe- und Jugendfördergesetz – AG KJHG, hier speziell in der Angebotsform „gruppenbezogene, curricular geprägte Jugendarbeit“ (§6c Abs. 1 Nr. 5 Jugendhilfe- und Jugendfördergesetz – AG KJHG), erbringen.
Wesentliche Leistungsmerkmale innerhalb dieser Angebotsform sind:
- Thematische Fokussierung
- Definierter, ab einem bestimmten Zeitpunkt geschlossener TN-Kreis
- Zeitlich befristeter Rahmen der Einzelprojekte, die curricular orientiert sind
- Eine im Vergleich zu offenen Angeboten höhere Verbindlichkeit
- Die Vernetzung im Sozialraum und darüber hinaus ist obligatorisch

Ziel dieser Interessenbekundung ist es, dass zusätzliche Angebote und Projekte innerhalb der bezirklichen Jugendarbeit gemäß §11 SGB VIII gefördert werden.

Finanzierung

Es stehen in 2021 folgende finanziellen Mittel für den Prognoseraum 2 zur Verfügung: 16.886,74 €

Einzureichende Unterlagen

1. Kurzkonzept für gruppenbezogene, curricular geprägte Angebote im Prognoseraum 2 des Bezirkes (inkl. Darstellung des Bedarfs, der Zielgruppe(n), der Methoden, des personellen Konzepts, des Finanzierungsplans)
2. jugendhilfespezifische Erfahrungen des Trägers, Aussagen zur Tarifstruktur des Trägers, Nachweis der mindestens dreijährigen Tätigkeit des Trägers in der Jugendarbeit
3. Aktuelle Satzung, aktuelles Statut, aktueller Gesellschaftsvertrag o.ä.
4. Anerkennung gem. §75 SGB VIII als Träger der freien Jugendhilfe
5. Aktueller Auszug aus dem Vereins- oder Handelsregister
6. Aktueller Nachweis der Gemeinnützigkeit

Sollten die unter 3., 4., 5. und 6. genannten Unterlagen dem Jugendamt Treptow-Köpenick von Berlin bereits in aktueller Form vorliegen, dann kann von einer erneuten Zusendung abgesehen werden. Es wird um einen kurzen Hinweis im Anschreiben gebeten.

Die Unterlagen für diese Interessenbekundung sind bis zum 03.09.2021 vollständig per mail und postalisch/persönlich unter folgenden Kontaktdaten einzureichen: Per mail: projektfoerderung.jug@ba-tk.berlin.de
Postalisch: Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin, Jugendamt – Fachdienst Jugendhilfe, Jug FD 6028, PF 910240, 12414 Berlin

Für die Erstellung der eingereichten Unterlagen zum jugendhilfespezifischen
Interessenbekundungsverfahren werden keine Kosten erstattet.

Für Nachfragen innerhalb des Verfahrens wenden Sie sich bitte an:
Herr Lück – Fachkoordinator für Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Familienförderung
Hans-Schmidt-Str. 10, Zimmer 205, 12489 Berlin
Tel.: 030 / 90297 4939
Mail: projektfoerderung.jug@ba-tk.berlin.de

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