Wahlberechtigte
Wer wahlberechtigt für die Wahl zum Abgeordnetenhaus und der BVV sowie der Bundestagswahl ist, entnehmen Sie bitte dem Auszug aus dem Landeswahlgesetz Berlin und Bundeswahlgesetz.
Deutsche im Ausland
Allgemeine Informationen
Deutsche, die dauerhaft im Ausland leben und keinen Wohnsitz in Deutschland haben, sind bei Europa- und Bundestagswahlen (bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen) wahlberechtigt.
Eintragung in das Wählerverzeichnis in einem Berliner Bezirk
Als sogenannte_r Auslandsdeutsche_r werden Sie nicht automatisch in das Wählerverzeichnis aufgenommen, sondern müssen einen formgebundenen Antrag stellen. Dieser Antrag wird vor jeder Wahl auf der Internetseite des Bundeswahlleiters zum Download bereitgestellt.
Antrag zur Eintragung in ein Wählerverzeichnis
Den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen Sie an das Wahlamt des Berliner Bezirkes senden, in dem Sie vor Ihrem Fortzug ins Ausland zuletzt gemeldet waren. Wenn Sie in Deutschland nie gemeldet waren, ist der Antrag beim Wahlamt des Bezirks zu stellen, dem Sie am engsten verbunden sind.
Der Antrag muss unterschrieben im Original spätestens bis zum 21. Tag vor der Wahl (Sonntag) im Wahlamt vorliegen. Telefonisch oder per Fax können Sie den Antrag nicht stellen. Bitte beachten Sie die Postlaufzeiten!