Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsbehörde

Zwei Reisepässe in Jeanstasche

Zentralisierung der Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsbehörde

Ab dem 01.01.2024 werden die Aufgaben im Bereich Einbürgerungen und sonstige Staatsangehörigkeitsangelegenheiten nicht mehr von den Bezirksämtern, sondern zentral vom Landesamt für Einwanderung (LEA) wahrgenommen. Es bleibt weiterhin oberste Priorität, noch möglichst viele laufende Verfahren in diesem Jahr abzuschließen und die Zentralisierung der Staatsangehörigkeitsbehörden effizient vorzubereiten.

Beratungstermine können deshalb leider nicht mehr zur Verfügung gestellt werden. Schriftliche und telefonische Anfragen werden aktuell nur nachrangig bearbeitet.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Die Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsbehörde ist zuständig für:

Einbürgerungsangelegenheiten

Staatsangehörigkeitsangelegenheiten

  • Bearbeitung von Anträgen auf Feststellung des Besitzes bzw. des Nichtbesitzes der deutschen Staatsangehörigkeit (Voraussetzungen)
  • Bearbeitung von Anträgen auf Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit sowie Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit
  • Ausstellung von Bescheinigungen über den Nichtbesitz der deutschen Staatsangehörigkeit (Negativbescheinigungen für Heimatbotschaften)
  • Bearbeitung der Anträge auf Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung

Die Antragstellenden müssen Ihren Hauptwohnsitz im Bezirk Treptow-Köpenick haben.

Bei allen Anliegen nehmen Sie bitte Kontakt per E-Mail mit der EInbürgerungsbehörde auf.