Ab dem 01.01.2024 werden die Aufgaben im Bereich Einbürgerungen und sonstige Staatsangehörigkeitsangelegenheiten nicht mehr von den Bezirksämtern, sondern zentral vom Landesamt für Einwanderung (LEA) wahrgenommen. Es bleibt weiterhin oberste Priorität, noch möglichst viele laufende Verfahren in diesem Jahr abzuschließen und die Zentralisierung der Staatsangehörigkeitsbehörden effizient vorzubereiten.
Beratungstermine können deshalb leider nicht mehr zur Verfügung gestellt werden. Schriftliche und telefonische Anfragen werden aktuell nur nachrangig bearbeitet.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.