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Meldebescheinigung beantragen am Standort Bürgeramt Köpenick

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Öffnungszeiten

Montag
07:30-15:30 Uhr
Dienstag
10:00-18:00 Uhr
Mittwoch
07:30-14:00 Uhr
Donnerstag
10:00-18:00 Uhr
Freitag
07:30-13:00 Uhr

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Die aktuellen Öffnungszeiten gelten nur für Terminkunden. Die Abholung von Dokumenten ist nur mit Termin möglich. Spontankunden können nicht bedient werden.

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Der Standort befindet sich seit dem 03.01.2022 in der Rudower Chaussee 6 in 12489 Berlin-Adlershof. Er ersetzt den bisherigen Standort im Rathaus Köpenick, der wegen Sanierungsarbeiten bis auf Weiteres geschlossen ist.

Hinweis für Terminkunden

Wir bitten Sie um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 5 Minuten vorher).

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)

Sonstige Hinweise zum Standort

  • Ergänzend kann am Standort mit den Kreditkarten (credit/debit) VISA, V Pay, Mastercard und Maestro bezahlt werden.
  • Es ist kein Fotoautomat vorhanden.
  • (*) Für manche Dienstleistungen ist kein Termin notwendig. Zahlreiche Dienstleistungen können Sie auch online oder schriftlich per Post erledigen.

Meldebescheinigung beantragen

Sie können zum Nachweis gegenüber Dritten (Behörden, Privatinstitutionen) eine Meldebescheinigung vorlegen. Sie enthält die Anschrift(en), die Sie bei Ihrer letzten Anmeldung bei Ihrer Meldebehörde (Bürgeramt) angegeben haben. Die Meldebescheinigung wird immer an diese letzte im Melderegister gespeicherte Anschrift versandt.

Einfache Meldebescheinigung (Online-Abwicklung oder schriftlich möglich)
Diese beinhaltet Ihre folgenden Angaben:

  • Familienname
  • Vorname
  • Doktorgrad
  • die letzte(n) gemeldete(n) Anschrift(en), Haupt- und Nebenwohnung(en) in Berlin.

Erweiterte Meldebescheinigung (nur vor Ort oder schriftlich möglich)
Bei Bedarf können weitere Daten ergänzt werden, z.B.:
  • frühere Namen
  • Ordensname, Künstlername
  • frühere Anschrift(en) in Berlin
  • bei Geburtsdatum der Zusatz und -ort, sowie bei Geburt im Ausland auch der Staat
  • Ehepartner/in, Lebenspartner/in, minderjährige Kinder, die mit Ihnen in einem gemeinsamen Haushalt gemeldet sind (sogenannte Haushaltsbescheinigung)

Hinweis
  • Die Meldebescheinigung ersetzt nicht die An-, Ab- oder Ummeldung bei Ihrer Meldebehörde (Bürgeramt).
  • Sie können die Meldebescheinigung auch als Lebensbescheinigung verwenden, zum Beispiel zur Vorlage bei Versicherungen oder Rententrägern im Ausland. Bitte geben Sie diesen Verwendungszweck bei Ihrer persönlichen Antragstellung an.

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
  • Persönliche Vorsprache erforderlich
    wenn Sie eine Lebensbescheinigung benötigen

Erforderliche Unterlagen

  • bei Online-Abwicklung
    Die Entrichtung der Gebühr erfolgt online per Kreditkarte, PayPal oder Giropay. Halten Sie deshalb bitte Ihre Kontodaten bereit.
  • bei schriftlicher Antragstellung
    • Der Antrag kann formlos gestellt werden - per E-Mail oder Post an das Bürgeramt.
    • Fügen Sie bitte eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
    • Überweisen Sie bitte die Gebühr auf das Konto des Bezirksamtes an das Sie Ihren Antrag richten (siehe "Weiterführende Informationen"). Als Verwendungszweck geben Sie bitte an: Meldebescheinigung für [Name]
    • Geben Sie in Ihrem Antrag bitte das Datum der Überweisung an und reichen Sie Ihren Zahlungsnachweis zusammen mit den Unterlagen ein.
  • bei persönlicher Vorsprache
    Personalausweis oder Reisepass
  • bei Antragstellung durch eine Vertreterin / einen Vertreter
    eine konkrete schriftliche Vollmacht mit Ihren persönlichen Daten und Ihrer Unterschrift. Sie muss weiterhin Angaben zur Vertreterin / zum Vertreter enthalten und es muss deren / dessen Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden.
    Ist Ihr eigener deutscher Personalausweis oder Reisepass nicht in Berlin ausgestellt bzw. handelt es sich um ein ausländisches Dokument, muss es als Original ebenfalls vorliegen.

Gebühren

  • 10,00 Euro: bei Online-Abwicklung (Keine Befreiung von den Gebühren möglich.)

Vor Ort oder bei schriftlicher Antragstellung
  • keine: z.B. in Rentenangelegenheiten; weitere Befreiungsmöglichkeiten unter "Rechtsgundlagen"
  • 10,00 Euro: je Person
  • 10,00 Euro für die erste Person, 5,00 Euro jede weitere Person: für Familienangehörige, die bei identischen Meldezeiten auf einer Bescheinigung zusammengefasst werden.

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

1-2 Wochen

Weiterführende Informationen

Hinweise zur Zuständigkeit

Diese Dienstleistung können Sie bei allen Bürgerämtern in Anspruch nehmen.

Im Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten werden nur Meldebescheinigungen bearbeitet, die online beantragt wurden.

Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Service-Portal anzeigen.