Verfassungsauftrag Gleichstellung! Endlich erfüllen! Taten zählen!

Pressemitteilung vom 21.09.2018

Die inspirierende und energiegeladene Bundeskonferenz in Karlsruhe ist am 18. September 2018 erfolgreich zu Ende gegangen.

„Frauen können alles, wenn sie die nötige Unterstützung haben. Das ist eine Aufgabe der gesamten Gesellschaft. Eine kommunale Aufgabe, eine Aufgabe der Länder und des Bundes. Dafür müssen wir noch einiges tun, und zwar gemeinsam.“, sagte Bundesministerin Dr. Franziska Giffey, die die Bundeskonferenz eröffnete.

Die im Grundgesetz verankerte Gleichstellung zwischen Frauen und Männern ist fast 70 Jahre nach Inkrafttreten und 24 Jahre nachdem Artikel 3 des Grundgesetzes um Absatz 2 ergänzt worden. Dieser lautet: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin“.
In den Kommunen müssen Männer und Frauen zusammen daran arbeiten, strukturelle Benachteiligungen von Frauen abzubauen. Aktuelle Zahlen belegen die Schieflage in Sachen Gleichstellung.

  • Politische Repräsentanz: Frauenanteil in den Gemeindeparlamenten durchschnittlich nur 25 Prozent
  • Gewalt gegen Frauen: 109.000 Frauen wurden (2016) Opfer von Gewalt in der Partnerschaft. Folgekosten von Gewalt an Frauen: 3,8 Mrd.€
  • Sorgearbeit: Frauen leisten 52 Prozent mehr Haus- und Pflegearbeit als Männer, d.h. anderthalbmal so viel.
  • Führungspositionen: Von 437 Verwaltungsspitzen in den Landkreisen, Stadtkreisen und kreisfreien Städten sind 11,4 % mit Frauen besetzt.

Diese Fakten machen klar: Der Nachholbedarf für die Umsetzung des Staatsziels „Gleichberechtigung von Frauen und Männern“ ist groß. Nur eine konsequente Gleichstellungspolitik auf allen staatlichen Ebenen kann hier Abhilfe schaffen.

Mit der (einstimmigen) Verabschiedung der Karlsruher Erklärung am Dienstag, dem 18.9. fordern die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten unter anderem, dass ein Aktionsplan in der Querschnittsverantwortung aller Ressorts im Bund die Ungerechtigkeiten und Fehlentwicklungen zum Nachteil von Frauen beendet. Schutz vor Gewalt und sexistischen Strukturen muss in allen Bereichen des Lebens und Arbeitens, von Gesellschaft und Politik gewährleistet werden. Dafür müssen tragfähige, aufeinander abgestimmte und nachhaltig wirksame Maßnahmen und Strukturen auch in den Kommunen geschaffen werden.
Weitere Informationen zur Konferenz unter: www.frauenbeauftragte.de