Bezirksamt Treptow-Köpenick beschließt Milieuschutzsatzung für Schöneweide

Kaisersteg heute

Pressemitteilung vom 15.03.2017

Das Bezirksamt Treptow-Köpenick hat in der Sitzung am 14.03.2017 zwei Verordnungen zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuchs beschlossen, zum einen für Teilgebiete im Ortsteil Oberschöneweide, zum anderen für Teile des Ortsteils Niederschöneweide. Die Beschlüsse müssen noch von der Bezirksverordnetenversammlung bestätigt werden.

Das Bezirksamt Treptow-Köpenick beobachtet bereits seit längerer Zeit die Entwicklungen in verschiedenen Ortsteilen hinsichtlich der Aufwertungstendenzen und Bevölkerungsstrukturveränderungen. Mit Beschluss vom 12.11.2015 beauftragte die BVV das Bezirksamt mit der Untersuchung von Oberschöneweide. Diese Untersuchung ist nun abgeschlossen und ausgewertet. Sie zeigt begründeten Anlass für die Aufstellung einer Milieuschutzsatzung. Die Satzung tritt nach der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft.

Das Gebiet umfasst folgende Straßenzüge im Ortsteil Oberschöneweide:

Siemensstraße 1-31 | Tabbertstraße 1-5, 29-38 | Nalepastraße 210-226 (nur gerade Hausnummern), 225, 227 | Mentelinstraße 15-21 (nur ungerade Hausnummern) | Helmholtzstraße 1-27 | Wattstraße 1-29A, 77-81 | Fritz-Kirsch-Zeile 3-35 | Deulstraße 1-30A | Edisonstraße 9-15,19-29, 37-62 | Wilhelminenhofstraße 1-65; 79-82C | Lauffener Straße 1-5A | Reinbeckstraße 1-8| Roedernstraße 21-30 | Zeppelinstraße 2-12 (nur gerade Hausnummern) | Griechische Allee 1-7 (nur ungerade Hausnummern) | Schillerpromenade 6,7,7A | Firlstraße 27, 29-39 | Klarastraße 1-13 | Marienstraße 1-19 | Mathildenstraße 1-12 | Plönzeile 2-16 (nur gerade Hausnummern), 17-44 | Rathenaustraße 1-23A, 26-40 (nur gerade Hausnummern) | Keplerstraße 1-6,8 | Slabystraße 1-3; 22-25

In Niederschöneweide unterfallen folgende Straßenzüge künftig unter den Milieuschutz:

Brückenstraße 1-31 | Spreestraße 1-4,6-7, 14-27 | Fließstraße 12A-12B, 22-23 | Flutstraße 1-3, 24-27 | Hasselwerderstraße 3-12A, 32-40 | Fennstraße 1-31 | Schnellerstraße 22-30, 35-72A, 92-102A, 105-129 | Michael-Brückner-Straße 1-8,11-14 | Britzer Straße 6,7,14-26 | Hainstraße 58 | Köllnische Straße 51-68 | Rudower Straße 2-3A, 12-14

Bei der Milieuschutzsatzung handelt es sich um ein städtebauliches Instrument zum Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung. Ansatzpunkt für die Wirkungsweise dieses Instrument ist eine erweiterte Prüfung von Bauanträgen auf bestimmte Prüfkriterien aus den Bereichen „Luxussanierungen“ und Grundrissveränderungen, welche zur Veränderung des Wohnungsangebotes im Kiez führen. Darüber hinaus greift seit März 2015 in den Berliner Milieuschutzgebieten auch die Umwandlungsverordnung. Diese hindert die Begründung von Wohneigentum bei den Grundbuchämtern auf den vom Geltungsbereich erfassten Grundstücken. Die Zielgruppe dieser Regelung sind insbesondere Investoren, die sanierungsbedürftige Gebäude kaufen, sanieren und als Eigentumswohnungen mit höherem Standard veräußern. Diese Regelung gilt zunächst bis März 2020.

Ansprechpartnerin:
  • BA Treptow-Köpenick, Abt. Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt,
  • Stadtentwicklungsamt, FB Stadtplanung, Durchführung der Planung
  • Fr. Rogoll
  • Tel. (030) 90297-2604