Hilfen zur Gesundheit

Die Hilfen zur Gesundheit umfassen:

  • vorbeugende Gesundheitshilfe,
  • Hilfe bei Krankheit,
  • Hilfe zur Familienplanung,
  • Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft sowie
  • Hilfe bei Sterilisation.

Die oben genannten Hilfen werden im Umfang der Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht.

Voraussetzungen

  • Unzureichende Krankenversicherung
    Es ist keine gesetzliche oder ausreichende private Krankenversicherung vorhanden.
  • Hilfebedürftigkeit
    Die Aufbringung der Mittel für die erforderlichen Hilfen ist aus Einkommen und Vermögen nicht zumutbar.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Sozialhilfe
    mit Anlagen
  • Nachweis, bei welcher Krankenkasse zuletzt Versicherungsschutz bestand
  • gültige Personaldokumente
    gegebenenfalls Meldebestätigung
  • Einkommensnachweise
  • Mietvertrag
    gegebenenfalls Mietänderungsschreiben
  • Vermögensnachweise
    beispielsweise für kapitalbildende Versicherungen (Lebensversicherung, Bausparversicherung, Riesterrentenverträge, Sterbeversicherung und Ähnliches), Sparkonten, Grundstücke, Immobilien, Wertgegenstände, Kfz
  • Kontoauszüge
  • Der Umfang der benötigten Unterlagen, insbesondere Einkommens- und Vermögensnachweise, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.

Gebühren

keine

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann im Amt für Soziales Ihres Wohnbezirkes in Anspruch genommen werden.

Für Sie zuständig

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