Drucksache - 0492/XXI
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt zu prüfen, ob es eine Möglichkeit gibt, etwa durch die Verwendung nicht brennbarer Materialien und anderer Vorkehrungen im Foyer des Schöneberger Rathauses eine brandschutzkonforme Ausstellungsmöglichkeit zu schaffen. Der BVV ist bis April 2023 zu berichten.
Begründung: Bis vor kurzem diente das Foyer des Schöneberger Rathauses als wichtige Fläche für Ausstellungen ganz unterschiedlicher Art. Diese Ausstellungen an einem der prominentesten Orte unseres Bezirkes erfreuten sich großer öffentlicher Aufmerksamkeit. Durch die notwendigen Gegebenheiten des Brandschutzes erweist sich dieser Ausstellungsort als nicht mehr realisierbar.
Die Frage ist aber: Gäbe es eine Möglichkeit, etwa durch die Verwendung nicht brennbarer Materialien und anderer Vorkehrungen sowohl die Anforderungen des Brandschutzes zu erfüllen als auch Ausstellungen im Foyer zu ermöglichen? Eine sorgfältige Prüfung könnte diese Frage beantworten.
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