Drucksache - 0327/XXI
Wir fragen das Bezirksamt:
1. Wie lautet der Umsetzungsstand zum „Haus der Teilhabe“, einem örtlichen Arbeitsbündnis, das die Teilhabefachdienste der Sozial- und Jugendämter nach § 2 AG SGB IX „unter einem Dach“ verbindet?
2. Wie erfolgte bzw. erfolgt dabei die Einbindung der Wohlfahrtsverbände und im Bezirk ansässigen Träger:innen der Eingliederungshilfe?
3. Welcher Mehrwert entsteht durch die örtliche Zusammenführung der Leistungen im „Haus der Teilhabe“ für die Leistungsempfänger:innen?
4. Wie bewertet das Bezirksamt in diesem Zusammenhang die Erfüllung seiner selbstgesteckten Ziele zur ressortübergreifenden Zusammenarbeit zwischen den Bereichen Jugend und Soziales?
5. Wie wurde der Anregung von JUGS, die bestehenden Besprechungsstrukturen zu erweitern und für den Personenkreis der geistig, körperlich und sinnesbehinderten jungen Menschen und für das Amt für Soziales zu öffnen („Netzwerk BTHG“) inzwischen Sorge getragen?
6. Wie bewertet das Bezirksamt die Ent- bzw. Weiterentwicklung der Konzepte für eine verbindliche Sozialorientierung – ein Aspekt, der 2020 vom Bezirksamt noch als „Neuland in der Behindertenhilfe“ bezeichnet wurde?
7. In welchen Bezirken wurde die räumliche Zusammenführung der „Häuser der Teilhabe“ bereits vollzogen?
8. Wie sieht hinsichtlich der von SenIAS für den Herbst geplanten Organisationsuntersuchung die weitere Zeitschiene der „internen Steuerungs- und Projektgruppe BTHG“ aus? |
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