Drucksache - 2004/XX  

 
 
Betreff: Radfahrer*innen schützen - gefährlichen Kreuzungsbereich am Prellerweg Ecke Munsterdamm entschärfen!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion GRÜNEBezirksamt
Verfasser:Frau Ellenbeck, SaskiaOltmann, Jörn
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.12.2020 
47. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Tagesordnung auf Beschluss der Sondermittel reduziert - Tagungsort Rathaus Schöneberg vertagt     
20.01.2021 
48. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Besucher bitten wir um vorherige Anmeldung per E-Mail im BVV-Büro! (siehe Teilnehmer_innen-Anlage zur Einladung) ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
06.04.2022 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Hauptausschuss Kenntnisnahme
19.04.2023 
17. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses vertagt   
03.05.2023 
18. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 20.01.2021 folgenden Beschluss:
Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, sich im Einvernehmen mit dem Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die an der Ampel (LSA) am Prellerweg Richtung Tempelhof an der Ecke Munsterdamm zusätzlich eingerichtete Signalisierung durch Rechtsabbiegepfeil abgeordnet wird, um den linksabbiegenden Radverkehr aus Richtung Grazer Damm zu schützen.

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Eine Überprüfung vor Ort hat ergeben, dass der Aufstellbereich für indirekt linksabbiegenden Radfahrende an der Kreuzung Prellerweg/Munsterdamm Fahrtrichtung Tempelhof fehlerhaft markiert wurde und daher die Konflikte mit den abbiegenden Fahrzeugen entstanden sind. Die Korrektur der Markierung wurde vom Fachbereich Straßen beauftragt und von der Vertragsfirma umgesetzt.

Mit der richtig angelegten Aufstellfläche ist eine Deaktivierung des Rechtsvorlauf-Signals aus der Sicht der Senatsverwaltung für Umwelt und Verkehr nicht erforderlich, um die benannten Konflikte zu beseitigen.

 

 
 

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