Drucksache - 1912/XX
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt zu prüfen, inwieweit gastronomische Betriebe bei der Installation von Innenluftfiltern unterstützt werden können, um in der kalten Jahreszeit in ihren Innenräumen das Infektionsrisiko zu reduzieren und den Betrieb pandemiesicher aufrechterhalten zu können.
Die BVV begrüßt die bei dem Gastronomietreffen am 25. September getroffene Verabredung, Heizpilze aus Gründen des Feuerschutzes weiterhin nicht zuzulassen.
Der BVV ist bis Dezember 2020 zu berichten.
Begründung:
Die Corona-Pandemie trifft die Gastronomie hart, besonders die kommende kalte Jahreszeit könnte viele Betriebe in eine existenzielle Krise stürzen. Viele Betriebe können im Winter ihre Außenflächen nicht nutzen, für andere Betriebe stehen solche Flächen überhaupt nicht zur Verfügung. Die Installation von Innenluftfiltern könnten hier eine Lösung sein, den Betrieb aufrecht erhalten zu können.
Die Wiederzulassung von gasbetriebenen Heizpilzen ist keine Lösung des Problems.
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