Drucksache - 1888/XX
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den Berliner Bäderbetrieben dahingehend einzusetzen, dass das Nichtschwimmerbecken im Ankogelbad umgehend repariert wird, damit wieder alle Kinder der 3. Klassen, insbesondere diejenigen, die nicht schwimmen können, schwimmen lernen können.
Ferner möge dargestellt werden, warum weder der Schulausschuss noch der Sportausschuss der BVV nicht über diese Situation informiert wurde.
Der BVV, dem Schulausschuss und dem Sportausschuss möge in der jeweils nächsten Sitzung ausführlich über den Fortgang der Reparatur berichtet werden.
Begründung: Zu Beginn des Schuljahres wurde aufgrund eines Defektes das Nichtschwimmerbecken gesperrt. Nunmehr können nicht mehr alle Kinder der 3. Klassen der Grundschulen, die im Ankogelbad das Schwimmen lernen, wie gewohnt, am Schwimmunterricht teilhaben. Insbesondere die Kinder, die nicht schwimmen können, haben das Nachsehen, was eine deutliche Ungleichbehandlung darstellt. Die Bäderbetriebe sind angehalten, die Reparatur mit Nachdruck und Priorität voranzutreiben, um wieder allen Kindern das Schwimmenlernen zu ermöglichen.
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