Drucksache - 1886/XX  

 
 
Betreff: Bezirkliche Strategie zum Kleingartenerhalt
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion DIE LINKEDie Fraktion DIE LINKE
Verfasser:1. Herr Rutsch, Martin
2. Frau Dr. Scherzinger, Christine
Wissel, Elisabeth
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
07.10.2020 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Besucher_innen bitten wir um vorherige Anmeldung per E-Mail im BVV-Büro! (siehe Teilnehmer_innen-Anlage zur Einladung) vertagt   
11.11.2020 
Fortsetzung der 45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Besucher_innen bitten wir um vorherige Anmeldung per E-Mail im BVV-Büro! beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Große Anfrage

 

1. Welche Kleingartenflächen sollen aufbauend auf den Plänen des Bezirks bis 2021 in Anspruch genommen bzw. bebautwerden?

 

2. Welche Strategie verfolgt das Bezirksamt, um Ersatzflächen zu sichern, wenn Kleingartenflächen wegfallen sollten?

 

3. Wie rechtfertigt das Bezirksamt angesichts eines steigenden Grünflächenbedarfs in der wachsenden Stadt und des Klimawandels den Wegfall von Kleingärten im Bezirk?

 

4. Wie ordnet das Bezirksamt in diesem Zusammenhang auch den Stellenwert bezirklicher Kleingartenflächen in Bezug auf ihre gesellschaftliche Funktion, durch die sie Teil der sozialen Infrastruktur werden, ein?

 

5. Wie bewertet das Bezirksamt die Position Charlottenburg-Wilmersdorfs zum Kleingartenerhalt im Rat der Bürgermeister (RdB)?

 

6. Welche Maßnahmen ergreift das Bezirksamt, um eine mögliche Flächenkonkurrenz zwischen Neubaumaßnahmen und Kleingartenerhalt zu vermeiden?

 

7. Inwieweit erwägt das Bezirksamt, Kleingärten, deren Schutzfrist 2020/30 ablaufen, durch stadtplanerische Wege (z.B. B-Plan-Festsetzung wie in Lichtenberg und Pankow) zu sichern?

 

8. An welcher Stelle gibt es Ideen und konkrete Maßnahmen oder Planungen, um die Bauweise von neuer sozialer Infrastruktur zur Verringerung von Flächenkonkurrenzen (flächensparendes Bauen) zu kombinieren, so wie es u.a. bei der II. Stadtbaukonferenz vereinbart worden ist?

 

 
 

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