Drucksache - 1532/XX  

 
 
Betreff: Tempelhof-Schöneberg wird kinderfreundliche Kommune
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion GRÜNEJugendhilfeausschuss
  Rauchfuß, Jan
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
15.01.2020 
39. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Jugendhilfeausschuss Beratung
26.02.2020    32. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses vertagt   
19.08.2020 
35. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses - Besucher bitten wir um vorherige Anmeldung per E-Mail im BVV-Büro! (siehe Teilnehmer_innen-Anlage zur Einladung)      
23.09.2020 
36. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses - Besucher bitten wir um vorherige Anmeldung per E-Mail im BVV-Büro! (siehe Teilnehmer_innen-Anlage zur Einladung)      
04.11.2020 
37. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses - Besucher_innen bitten wir um vorherige Anmeldung per E-Mail im BVV-Büro! (siehe Teilnehmer_innen-Anlage zur Einladung)      
25.11.2020 
38. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses - Die Sitzung findet im VIDEOCALL statt Informationen entnehmen Sie bitte aus dem Infoblatt im Anhang      
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.12.2020 
47. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Tagesordnung auf Beschluss der Sondermittel reduziert - Tagungsort Rathaus Schöneberg vertagt     
20.01.2021 
48. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Besucher bitten wir um vorherige Anmeldung per E-Mail im BVV-Büro! (siehe Teilnehmer_innen-Anlage zur Einladung) ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung

Der Ausschuss empfiehlt der BVV:

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:


Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, sich an der Initiative "Kinderfreundliche Kommune" zu beteiligen und seinen Beitrag zur Erfüllung der notwendigen Voraussetzungen zum Erlangen des Titels zu leisten.

Das Bezirksamt wird ferner ersucht, dabei die Bedingungen zum Erhalt des Siegels einer kinderfreundlichen Kommune zu erfüllen und dieses Siegel regelmäßig zu verteidigen.

Der BVV ist auf dem Weg zur kinderfreundlichen Kommune halbjährlich über die Fortschritte zu informieren, nach dem Erlangen des Titels "Kinderfreundliche Kommune" ist die BVV jährlich zu unterrichten.

In einem ersten Schritt wird das Bezirksamt gebeten, der BVV mit einer Zwischenmeldung mitzuteilen, in welcher Zuständigkeit und zu welchen Kosten eine Umsetzung erfolgen kann.

 
 

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