Drucksache - 1532/XX
Der Ausschuss empfiehlt der BVV:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ferner ersucht, dabei die Bedingungen zum Erhalt des Siegels einer kinderfreundlichen Kommune zu erfüllen und dieses Siegel regelmäßig zu verteidigen. Der BVV ist auf dem Weg zur kinderfreundlichen Kommune halbjährlich über die Fortschritte zu informieren, nach dem Erlangen des Titels "Kinderfreundliche Kommune" ist die BVV jährlich zu unterrichten. In einem ersten Schritt wird das Bezirksamt gebeten, der BVV mit einer Zwischenmeldung mitzuteilen, in welcher Zuständigkeit und zu welchen Kosten eine Umsetzung erfolgen kann. |
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