Drucksache - 1192/XX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 15. Mai 2019 folgenden Beschluss:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die BVV empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen des Landes (unter Bezugnahme auf Drs. 18/1776 des Abgeordnetenhauses von Berlin „Deckel drauf: Infrastrukturflächen mehrfach nutzen“) dafür einzusetzen, dass im Rahmen der anstehenden Untersuchung von Infrastrukturflächen, die sich zu einer Überdeckelung und langfristigen städtebaulichen Entwicklung eignen, auch den Bereich Autobahnkreuz Schöneberg einzubeziehen. Dabei sollen insbesondere auch die Flächenreserven betrachtet werden, die gewonnen werden können durch:
- Überdeckelung der A100 im Teilabschnitt Autobahnkreuz Schöneberg (zwischen Werdauer
- Rückbau der ehem. A103 (Westtangente) zu einer leistungsfähigen 4-spurigen Stadtstraße
- Anbindung der Westtangente an die A100 in Form einer leistungsfähigen Einpunkt-
- Aktivierung der gewonnenen Flächen als Bauland zur Entwicklung eines neuen
Ziel ist die Schaffung eines urbanen gemischten Stadtquartiers mit vorwiegend kommunalem und genossenschaftlichem Wohnraum in der Größenordnung von 1.500 Wohnungen, Infrastruktur sowie gewerblichen Flächen.
Begründung:
Das Autobahnkreuz Schöneberg ist eine Verkehrsanlage mit extrem hohem Flächenverbrauch in einer guten und verdichteten Stadtlage. Die Fläche stellt ein herausragendes Potential für die Schaffung eines neuen Stadtquartiers mit rund 1.500 Wohnungen in gemischter Bauweise sowie Infrastruktureinrichtungen dar.
Im Autobahnkreuz werden die hoch frequentierte A100, die Westtangente mit einer Frequenz von nur rund 28.000 Fahrzeugen / 24 Stunden (vergleichbar Boelckestraße) sowie die AS Grazer Damm zusammengeführt. Eine Verlängerung der Westtangente wird stadtweit nicht mehr verfolgt und die ehemals vorgehaltene Trasse ist mittlerweile in großen Teilen anders genutzt (z.B. Bebauung durch EUREF-Campus). Es ist auch nicht zu erwarten, dass der angebotene Verkehrsraum von 6 Fahrspuren für zusätzliche künftige Verkehre vorgehalten werden muss.
Es bietet sich daher an, die verkehrliche Infrastruktur im Autobahnkreuz Schöneberg auf ein verkehrstechnisch sinnvolles Maß zurückzunehmen. Dies könnte in der Form geschehen, dass die Westtangente im Bereich Autobahnkreuz zu einer leistungsfähigen 4-spurigen Stadtstraße zurück gebaut wird und der Anschluss an die A100 in Form einer Einpunkt-Vollanschlussstelle (SPUI) ausgebildet wird, nach dem Vorbild der Anschlussstelle Hohenzollerndamm. Die damit freiwerdenden Kleeblatt-Flächen eröffnen die Möglichkeit zur Entwicklung des neuen Stadtquartiers.
Das Bezirksamt weist darauf hin, dass sich das Grundstück (A 100 BAB Stadtring/ A 103 BAB Abzweig Zehlendorf) im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) befindet. Änderungen von Bundesstraßen liegen somit in der Zuständigkeit des Bundes bzw. hinsichtlich der Anbindung an den Sachsendamm bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz.
Hinsichtlich der Prüfung einer möglichen Umsetzung wäre nach Auffassung des Stadtentwicklungsamtes (FB Stadtplanung) zuerst die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz anzufragen.
Aufgrund fehlender Kapazitäten für eine eingehendere Befassung und einen erforderlichen Planungsprozess hat diese Aufgabe derzeit keine Priorität. Langfristig sollen diese Flächenpotenziale in den Blick für Machbarkeitsuntersuchungen genommen werden. |
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