Drucksache - 1143/XX  

 
 
Betreff: Veränderung der Meßmerstraße zu einer Spielstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Kinder- und JugendparlamentBezirksamt
Verfasser:Frau Heiß, ChristianeSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:Antrag aus dem KJPMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt Kenntnisnahme
27.05.2019 
27. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt mit Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Ausschuss für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt Beratung
25.11.2019 
32. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
19.06.2019 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
21.08.2019 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin im Ausschuss abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag aus dem KJP
Beschlussempfehlung
KJP 1143_XX_Antwort_Veränderung der Meßmerstraße zu einer Spielstraße
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 19.06.2019 folgenden Beschluss:

 

Zu prüfen, ob die Meßmerstraße zu einer Spielstraße werden kann, da die Autofahrer schneller fahren als das Tempolimit erlaubt und den Weg viele Schüler benutzen. Ersatzweise ist zu prüfen, durch welche Maßnahmen die Autos langsamer fahren müssen.

 

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Das Bezirksamt hat sich an die zuständige Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz gewandt und von dort folgende Stellungnahme erhalten:

 

Ihr Schreiben im Zusammenhang mit dem Antrag des Kinder- und Jugendparlaments habe ich dankend erhalten und meine Fachabteilung um eine Sachstandsmitteilung gebeten. Die Ergebnisse möchte ich Ihnen nachfolgend mitteilen.

 

Im Ergebnis einer Analyse der polizeilichen Unfalllage für den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum 31. März 2019 wurde in der Meßmerstraße kein geschwindigkeitsbedingter Verkehrsunfall und auch kein Unfall mit Beteiligung von Kindern oder zu Fuß Gehenden registriert. Die bisherigen Erkenntnisse machten eine priorisierte Überwachung der Straße nicht erforderlich. Aus polizeilicher Sicht besteht deshalb dort auch zum jetzigen Zeitpunkt kein Erfordernis zur Errichtung einer verkehrsberuhigten Bereiches.

 

Die Verkehrssicherheitsberatenden des örtlichen Polizeiabschnitts 47 führten in diesem Bereich wiederholt Schulwegsicherungseinsätze durch und haben bisher die beschriebenen  Auffälligkeiten nicht wahrnehmen können.

 

Die mit Verkehrsüberwachungsaufgaben betrauten örtlich zuständigen Dienststellen werden jedoch über die Beobachtungen informiert und gebeten, das Verkehrsverhalten in diesem Straßenabschnitt auch zukünftig angemessen in die Verkehrsüberwachung einzubeziehen.

 

 
 

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