Drucksache - 0805/XX-1  

 
 
Betreff: Soziale-Infrastrukturkonzept Tempelhof-Schöneberg (SIKo)
1. Fortschreibung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtAusschuss für Stadtentwicklung
  Seltz, Axel
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungDringliche Beschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Erledigung
15.05.2019 
31. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Beratung
12.06.2019 
26. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
19.06.2019 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung
0805_XX 1 Anlage 1 Karten
0805_XX 1 Anlage 2 Karten
0805_XX CDU, SPD, Grüne BE zu SIKo_805_StadtE 12 6 (4)
Dringliche Beschlussempfehlung

Der Ausschuss empfiehlt der BVV:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die vorliegende Drucksache 0805/XX-1 wird unter folgenden Hinweisen für die weitere Arbeit

des Bezirksamtes beschlossen:

 

  1. Allgemeine Hinweise

 

1.       Das Bezirksamt wird ersucht, das SIKo entsprechend dem Fortgang der Entwicklungen, jedoch mindestens alle zwei Jahre fortzuschreiben.

 

2.       Eine Vielzahl der Infrastrukturmaßnahmen müssen auf Kleingartenanlagen verwirklicht werden. Hier ist sicherzustellen, dass eine notwendige Freimachung der betroffenen Kleingärten erst unmittelbar vor dem Baubeginn erfolgt. In Zusammenarbeit mit dem bezirklichen Kleingartenverband, ist den betroffenen Kleingärtnern nach Möglichkeit eine Ausweichfläche zur Verfügung zu stellen. Sollte dieses nicht gelingen, ist eine angemessene finanzielle Entschädigung der Kleingärtner sicherzustellen. Die BVV ist über die einzelnen Maßnahmen zu unterrichten.

 

3.       In diversen Bereichen werden Grün- und Freiflächen zugunsten von Kinderspiel-plätzen aufgegeben (z. B. Braunfelsstraße 44-46, Grazer Damm 110 und113). Dies ist nur begrenzt sinnvoll, denn Grün- und Freiflächen sind auch immer Kinderspielplätze. Bei der Realisierung solcher Maßnahmen sollte deshalb geprüft werden, ob Kinder-Spielplätze in bestehende Flächen integriert werden, oder Grün- und Freiflächenanlagen mit integrierten Kinderspielplätzen für generationenübergreifende Nutzung geschaffen werden können.

 

4.       Um Nutzungskonflikte bei den knappen Flächen zu entschärfen und erweiterte Bedarfe zu realisieren, ist noch einmal zu überprüfen, ob Doppelnutzungen von sozialer Infrastruktur auf den angedachten Flächen realisiert werden können.

 

5.       Die einzelnen Fachbereiche des Bezirksamtes sind aufgefordert, eine Prioritätenliste inklusive einer verbindlichen Zeitplanung für die geplanten Maßnahmen vorzulegen.

 

6.       Vor dem Beginn einer jeden einzelnen Maßnahme aus dem SIKo Programm ist von der BVV eine Zustimmung einzuholen.

 

7.       Bei geplanten Wohnungsbaumaßnahmen soll geprüft werden, ob diese Flächenteilweise auch für die Umsetzung der sozialen Infrastruktur in Frage kommen könnte.

 

8.       Das Bezirksamt wird aufgefordert, im Rahmen seiner Möglichkeiten auch Flächen der Kategorie drei und vier in die Umsetzung einzubinden. Das Bezirksamt wird gebeten, die dafür notwendigen Maßnahmen aufzuzeigen. Dem zuständigen Fachausschuss ist regelmäßig zu berichten.

 

9.       Bei der Realisierung der Infrastrukturmaßnahmen ist der angemessenen Verkehrslichten Erschließung große Bedeutung zuzumessen, denn sie führt regelmäßig zu Nachbarschaftskonflikten mit Anwohnern oder anderen Nutzern.


  1. Projektspezifische Hinweise

 

1.       Für das Grundstück Germaniastraße 21 soll geprüft werden, ob dort auch ein Gewerbegebäude mit integrierter Sporthalle realisiert werden kann.

 

2.       r die Nutzung der Briesingstr. 6-22 ist ein Spielplatz vorgesehen. Da direkt neben dem Parkplatz zum Bürgeramt einmal ein Spielplatz existierte, von dem heute nur noch ein kümmerlicher Rest zu sehen ist, sollte geprüft werden, ob diese Fläche nicht wieder funktionstüchtig gemacht und entsprechend erweitert werden kann. So kann der gleiche Effekt erreicht werden.

 

3.       Beim bisherigen Standort der Gustav-Heinemann-Schule in der Waldsassener Stre 62 ist als Zwischenlösung bis zur Einrichtung von Dauerkleingärten zu prüfen, ob in den bestehenden Gebäuden eine Drehscheibe für durch Gebäudesanierung ausgelagerte Schulen eingerichtet werden kann. Als langfristige Nutzungsperspektive sind Dauerkleingärten zu prüfen.

 

4.       Die Inanspruchnahme der Flächen der Kleingartenanlage Eschenallee als Dreh-scheibe für durch Gebäudesanierung ausgelagerte Schulen ist noch einmal zu überprüfen. Dafür könnte die Realisierbarkeit als temporäre Schulfläche auf den ohnehin dauerhaft als Schule vorgesehenen Flächen der Kolonie Morgengrauen geprüft werden. Auf diesem Weg könnte die Kolonie Eschenallee vor einer Inanspruchnahme für Infrastruktur zunächst gerettet werden.

 

 

  1. Seniorenspezifische Hinweise

 

1.       Die Seniorenvertretung merkt an, dass im SIKo zwar die Anforderungen des demo-graphischen Wandels beschrieben werden, die notwendigen Konsequenzen im Bedarf an Seniorenfreizeiteinrichtungen und vergleichbarer sozialer Infrastruktur in der Planung nicht enthalten sind. Es ist deshalb noch einmal der glicherweise über den gesetzlichen Auftrag hinaus gehende Bedarf durch das Bezirksamt zu überprüfen.

 

2.       Bei der Fortführung bzw. Neuauflage des SIKo soll darauf geachtet werden, dass den Bedarfen der Bevölkerungsgruppen, die absehbar die höchsten Zuwächse haben, größeres Gewicht verliehen wird. Das gilt vor allem für die über 65jährigen und die Hochbetagten, über 80jährigen.

 

 
 

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