Drucksache - 1108/XX  

 
 
Betreff: Deutsch-Amerikanisches Volksfest auf dem Vorplatz zum Flughafengebäude
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
  Schöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
10.04.2019 
30. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
15.05.2019 
31. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Hauptausschuss Kenntnisnahme
05.06.2019 
27. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
AUSTAUSCHSEITE
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 10.04.2019 folgenden Beschluss:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass das Deutsch-Amerikanische Volksfest in diesem Jahr auf dem Vorplatz des Flughafengebäudes zwischen dem Platz der Luftbrücke und dem ehemaligen Haupteingang zur Abfertigungshalle des Zentralflughafens Tempelhof stattfinden kann.

 

Die Grünfläche des Platzes der Luftbrücke soll aus Sicht der Bezirksverordnetenversammlung nicht Teil des Festgeländes sein.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Bezirksbürgermeisterin Angelika Schöttler hat sich am 16.04.2019 an die Tempelhof Projekt GmbH gewandt und das Anliegen vorgetragen.

 

Das Bezirksamt hat folgende Antwort erhalten:

 

„Das Ansinnen das Deutsch-Amerikanische Volksfest, sowie andere vergleichbare Veranstaltungen,  auf dem Gelände des Flughafen Tempelhof durchzuführen ist seit vielen Jahren Bestandteil der Anfragen und es wurde immer abgelehnt. Die Integration eines Volksfestes in unser Nutzungskonzept halten wir für nicht verträglich. Dies gilt auch für eine zeitlich befristete Nutzung.

 

Hinsichtlich der Durchführung von Volksfesten auf dem ehemaligen Tempelhofer Flughafen hat sich unsere Fachaufsicht, die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, in der Vergangenheit nach jeder Anfrage stets wieder deutlich positioniert. Das Areal des Flughafens Tempelhof soll künftig seiner historischen Bedeutung und seiner besonderen Lage in der Stadt entsprechende Nutzungen aufnehmen. An die Zeit der Allliierten in Berlin wird mit dem Umzug des Alliierten-Museums in den Hangar 7 des Flughafengebäudes , sowie auch im Rahmen weiterer geplanten Ausstellungs- und Informations-Flächen öffentlichkeitswirksam erinnert werden.

 

Ein Volksfest wie das Deutsch-Amerikanische Volksfest bedeutet hinsichtlich der Dauer der Veranstaltung und den täglichen Öffnungszeiten eine prägende Dauerbelastung für das Umfeld. Ein solches Volksfest ist dem Ort unangemessen und eine unzumutbare Belastung für die Anwohner. Die Dauer aber auch insbesondere die langen Öffnungszeiten sind den Anwohnern, aber auch den dort arbeitenden Menschen (Polizeipräsidium, LKA, VLB, etc.) nicht zuzumuten. Auch der Blick auf die besondere verkehrliche Bedeutung des Tempelhofer Damms, der Kreuzung am Platz der Luftbrücke, sowie den fehlenden Parkplatzkapazitäten in den direkt angrenzenden Wohnquartieren spricht gegen die Ausrichtung einer solchen Veranstaltung an diesem Standort.  

 

Wir bedauern es sehr, Ihnen bei der Suche nach einem neuen Standort für dieses Volksfest nicht weiter behilflich sein zu können.“

 

 
 

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