Drucksache - 1117/XX
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales für eine bessere Unterbringung obdachloser LGBTTIQ einzusetzen. Hierzu soll mittelfristig - nach Möglichkeit in Schöneberg - eine eigene Unterkunft für obdachlose queere Menschen mit ca. 15 Plätzen, für die ein auf das Thema LGBTTIQ spezialisierter Träger gewonnen werden soll, geschaffen werden. Kurzfristig sollen wenigstens mehr Einzelunterbringungsplätze geschaffen werden, die für diese Gruppe von Betroffenen bereitgestellt werden, und die Träger bestehender Einrichtungen mehr queersensible Unterstützung und Beratung bekommen.
Das Bezirksamt bittet, den nachfolgenden Bericht abschließend zur Kenntnis zu nehmen:
Die Abteilung Bildung, Kultur, Soziales berichtet hierzu:
Wie in allen Sozialen Wohnhilfen im Land Berlin melden sich auch in Tempelhof-Schöneberg hin und wieder vor allem homosexuelle Männer, die bei der Wohnungslosmeldung darauf hinweisen, dass sie sich in einer Mehrbettzimmer-Unterkunft womöglich Diskriminierungen ausgesetzt sehen. Hierauf gehen die Kolleginnen und Kollegen bei der Wohnheim-Platzsuche dann auch ein, vermitteln Einzelzimmer oder belegen die Einrichtung „My Gay Hostel“ (gewerblicher Anbieter) in der Kalckreuthstr. 10, 10777 Berlin. Ein konkreter Bedarf für eine eigene Einrichtung in bzw. für den Bezirk Tempelhof-Schöneberg ist nicht erkennbar, gesamtstädtisch betrachtet besteht allerdings sehr wohl der Bedarf für eine eigene Einrichtung für obdachlose LGBTTIQ. Das ist der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales auch bewusst und wird bereits im Projekt „Gesamtstädtische Steuerung der Unterbringung von Wohnungslosen“ (GStU) diskutiert. Dieses Projekt startete im Juli 2018 unter der Federführung der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales mit der Beteiligung der Bezirke. Ziel des Projektes ist es, IT-gestützt alle bedürftigen Menschen – ganz gleich, ob ihre Berechtigung auf dem Sozialgesetzbuch II, XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz basiert – in qualitätsgeprüfte und bedarfsgerechte Unterbringungen zu vermitteln. Dazu sollen die Verwaltungsstrukturen und Ressourcen der Unterbringung gebündelt und eine zentrale gesamtstädtische Kapazitäten- und Belegungssteuerung eingeführt werden. So soll eine gute und angemessene Unterbringung aller von Wohnungslosigkeit bedrohten oder betroffenen Personen gewährleistet werden. Im Rahmen des Projektes ist beabsichtigt, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, alle Prozesse an einer zentralen Stelle zusammenführen zu können. Das bedeutet, dass die Objektverwaltung, das Qualitäts- und Vertragsmanagement sowie im letzten Schritt dann auch die Akquise neuer Unterkünfte aus einer Hand erfolgen kann. Das Thema einer eigenen Einrichtung für den LGBTTIQ-Personenkreis wird aktuell ganz konkret im Rahmen der Bedarfsanalyse im Projekt GStU diskutiert und es ist allen Beteiligten klar, dass im Rahmen der gesamtstädtische Steuerung der Unterbringung von Wohnungslosen für diesen Personenkreis ein eigenes Platzkontingent bzw. mindestens eine eigene Einrichtung berlinweit realisiert werden muss. Bei den Arbeitsgruppentreffen im Rahmen von GStU - Teilprojekt I Qualitätsmanagement (Bedarfserhebung) – nimmt ein Vertreter des entsprechenden Fachreferates der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung teil, der Hinweise zu den besonderen Problemen des LGBTTIQ-Personenkreises, die dabei beachtet werden müssen, gibt. |
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